Bevölkerung soll über stadtweites Bettelverbot entscheiden
Veröffentlicht am 05. Juni 2008[Dringliche Motion FDP (Bernhard Eicher, jf)]
Mit der Volksabstimmung vom 01. Juni 2008 wurde ein Bettelverbot für den Bahnhof von rund 75% der StimmbürgerInnen deutlich angenommen. Damit ist klar: Die Bernerinnen und Berner haben von organisierten Bettelbanden, welche auch nicht vor Kinderarbeit zurückschrecken, genug.
Weiter hat das Bundesgericht mit seinem Entscheid vom 09. Mai 2008 klar gemacht, dass ein waseett.com gemeindeweites Bettelverbot zulässig ist. Die Bundesrichter gewichten die öffentliche Sicherheit sowie Western union point den Schutz von Kindern höher als das individuelle Recht zu betteln. Zwar sei Betteln als Form der Hilfesuche ein elementares Freiheitsrecht, doch sei zu beachten, dass Bettler – insbesondere Kinder – häufig im Rahmen von organisierten Netzen ausgenutzt würden. Zudem weist das Bundesgericht darauf hin, dass ein gemeindeweites Bettelverbot sinnvoll sei, da sich bei einem örtlich beschränkten Verbot die Bettelszene an andere Orte verlagere. Die Befürchtung, ein stadtweites Bettelverbot verletzte unrechtmässig elementare Grundrechte, ist somit unbegründet.
Bisher war ein gemeindeweites Bettelverbot im Stadtrat sehr umstritten. Das Abstimmungsresultat vom 01. Juni 2008 zeigt nun, dass die Bevölkerung zum Bettelverbot offensichtlich eine andere Haltung als die Parlamentsmehrheit vertritt. Die Bernerinnen und Berner sollen deshalb die Möglichkeit erhalten, sich direkt über ein gemeindeweites Bettelverbot zu äussern.
Der Gemeinderat wird beauftragt:
- Dem Stadtrat möglichst rasch eine Vorlage inklusive Abstimmungsbotschaft für ein stadtweites Bettelverbot vorzulegen.
- Alle weiteren nötigen Schritte einzuleiten, um eine möglichst rasche Volksabstimmung über ein stadtweites Bettelverbot zu ermöglichen.
Das vorgeschlagene Vorgehen bietet insbesondere drei Vorteile:
- Die seit Jahren andauernde Diskussion um ein stadtweites Bettelverbot kann mit einer Volksabstimmung klar entschieden werden.
- Der Volksentscheid vom 01. Juni weist auf einen Meinungsunterschied zwischen Parlamentsmehrheit und Bevölkerung hin. Eine Volksabstimmung schafft hier Klarheit.
- Dank der neuen Bahnhofsordnung erhalten sowohl Befürworter als auch Skeptiker bis zur Volksabstimmung Zeit, Erfahrungen mit dem Bettelverbot zu sammeln und ihre Schlüsse daraus zu ziehen.
Begründung der Dringlichkeit:
- Es ist bereits eine Motion zum Bettelverbot hängig. Im Sinne eines effizienten Ratsbetriebs sollen die beiden Vorstösse möglichst zusammen behandelt werden.
- Die Volksabstimmung vom 01. Juni 2008 brachte ein klares Verdikt hervor. Die Bevölkerung sollte deshalb raschmöglichst die Gelegenheit erhalten, über ein städtisches Bettelverbot abzustimmen.
Bern, 05. Juni 2008





