Nomination von Bernhard Eicher – herzliche Gratulation!
Veröffentlicht am 24. Januar 2012Mit der Nomination von Bernhard Eicher beweisen die jungfreisinnigen erneut, dass ihnen die Zukunft des Freisinns am Herzen liegt und dass wir auf Worte auch Taten folgen lassen.
Herzliche Gratulation an dieser Stelle auch an Alexandre Schmidt, welcher mit Bernhard Eicher für den Gemeinderatssitz der FDP kämpfen wird.
Für Fragen stehen zur Verfügung.
Tobias Undeutsch
Präsident jungfreisinnige stadt bern
Bernhard Eicher
Stadtrat & Gemeinderatskandidat jungfreisinnige stadt bern
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Nomination von Bernhard Eicher – herzliche Gratulation!
Veröffentlicht am 24. Januar 2012Mit der Nomination von Bernhard Eicher beweisen die jungfreisinnigen erneut, dass ihnen die Zukunft des Freisinns am Herzen liegt und dass wir auf Worte auch Taten folgen lassen.
Herzliche Gratulation an dieser Stelle auch an Alexandre Schmidt, welcher mit Bernhard Eicher für den Gemeinderatssitz der FDP kämpfen wird.
Für Fragen stehen zur Verfügung.
Tobias Undeutsch
Präsident jungfreisinnige stadt bern
Bernhard Eicher
Stadtrat & Gemeinderatskandidat jungfreisinnige stadt bern
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Nomination von Bernhard Eicher – herzliche Gratulation!
Veröffentlicht am 24. Januar 2012Mit Bernhard Eicher steht eine junge und politisch erfahrene Persönlichkeit zur Wahl. Als langjähriger Stadtrat der jungfreisinnigen und als Präsident der FDP Fraktion verfügt Bernhard Eicher über das nötige politische Fingerspitzengefühl um erfolgreich als Gemeinderat in Bern wirken zu können.
Mit der Nomination von Bernhard Eicher beweisen die jungfreisinnigen erneut, dass ihnen die Zukunft des Freisinns am Herzen liegt und dass wir auf Worte auch Taten folgen lassen.
Herzliche Gratulation an dieser Stelle auch an Alexandre Schmidt, welcher mit Bernhard Eicher für den Gemeinderatssitz der FDP kämpfen wird.
Für Fragen stehen zur Verfügung.
Tobias Undeutsch
Präsident jungfreisinnige stadt bern
Bernhard Eicher
Stadtrat & Gemeinderatskandidat jungfreisinnige stadt bern
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Nomination von Bernhard Eicher – herzliche Gratulation!
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Termine
Veröffentlicht am 21. Januar 2012Regelmässiger Stammtisch
Jeden 2ten Mittwoch im Monat findet unser Stammtisch ab 19.30 Uhr im Kaffee Einstein in Bern statt. In einer offenen Atmosphäre entstehen spannenden Gespräche und Diskussionen zu diversen Themen, die uns beschäftigen. Jede und jeder, egal ob jung oder alt, jf-Mitglied oder nicht, ist herzlich willkommen. Die nächsten Termine: 15. Februar 2012, 14. März 2012, 11. April 2012, 9. Mai 2012, 13. Juni 2012, 11. Juli 2012, 8. August 2012, 12. September 2012, 10. Oktober 2012, 14. November 2012, 12. Dezember 2012Mitgliederversammlungen jf Stadt Bern
Jeweils dienstags um 19.00 Uhr im Generalsekretariat FDP Schweiz, Neuengasse 20 Die nächsten Termine: 7. Febuar 2012, 1. Mai 2012, 21. August 2012, 30. Oktober 2012Mitgliederversammlungen FDP Stadt Bern
23. Januar 2012 um 19.00 Uhr im Restaurant zum äusseren StandParteianlässe
Sommeranlass: Juli oder August (Datum wird noch bestimmt) Chlouse-Abe: 7. Dezember 2012» Weiterlesen
Termine 2012
Veröffentlicht am 17. Januar 2012Das Jahr 2012 ist jetzt schon fast einen Monat alt und wir haben unser neues Jahresprogramm erstellt.
Die neuen Termine findet Ihr auf http://www.jfstadtbern.ch/termine/, damit Ihr auch immer wisst, wo wir zu finden sind.
Wir freuen uns auch im 2012 das Eine oder Andere neue Gesicht kennen zu lernen.
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Termine 2012
Veröffentlicht am 16. Januar 2012Das Jahr 2012 ist jetzt schon fast einen Monat alt und wir haben unser neues Jahresprogramm erstellt.
Die neuen Termine findet Ihr auf http://www.jfstadtbern.ch/termine/, damit Ihr auch immer wisst, wo wir zu finden sind.
Wir freuen uns auch im 2012 das Eine oder Andere neue Gesicht kennen zu lernen.
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Termine 2012
Veröffentlicht am 16. Januar 2012 Das Jahr 2012 ist jetzt schon fast einen Monat alt und wir haben unser neues Jahresprogramm erstellt. Die neuen Termine findet Ihr auf http://www.jfstadtbern.ch/termine/ , damit Ihr auch immer wisst, wo wir zu finden sind. Wir freuen uns auch im 2012 das Eine oder Andere neue Gesicht kennen zu lernen.» Weiterlesen
Termine 2012
Veröffentlicht am 16. Januar 2012Das Jahr 2012 ist jetzt schon fast einen Monat alt und wir haben unser neues Jahresprogramm erstellt.
Die neuen Termine findet Ihr auf http://www.jfstadtbern.ch/termine/ , damit Ihr auch immer wisst, wo wir zu finden sind.
Wir freuen uns auch im 2012 das Eine oder Andere neue Gesicht kennen zu lernen.
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Termine 2012
Veröffentlicht am 16. Januar 2012Das Jahr 2012 ist jetzt schon fast einen Monat alt und wir haben unser neues Jahresprogramm erstellt.
Die neuen Termine findet Ihr auf http://www.jfstadtbern.ch/termine/ , damit Ihr auch immer wisst, wo wir zu finden sind.
Wir freuen uns auch im 2012 das Eine oder Andere neue Gesicht kennen zu lernen.
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Termine 2012
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Termine
Veröffentlicht am 16. Januar 2012Regelmässiger Stammtisch
Jeden 2ten Mittwoch im Monat findet unser Stammtisch ab 19.30 Uhr im Kaffee Einstein in Bern statt. In einer offenen Atmosphäre entstehen spannenden Gespräche und Diskussionen zu diversen Themen, die uns beschäftigen. Jede und jeder, egal ob jung oder alt, jf-Mitglied oder nicht, ist herzlich willkommen. Die nächsten Termine: 15. Februar 2012, 14. März 2012, 11. April 2012, 9. Mai 2012, 13. Juni 2012, 11. Juli 2012, 8. August 2012, 12. September 2012, 10. Oktober 2012, 14. November 2012, 12. Dezember 2012Mitgliederversammlungen jf Stadt Bern
Jeweils dienstags um 19.00 Uhr im Generalsekretariat FDP Schweiz, Neuengasse 20 Die nächsten Termine: 7. Febuar 2012, 1. Mai 2012, 21. August 2012, 30. Oktober 2012Mitgliederversammlungen FDP Stadt Bern
23. Januar 2012 um 19.00 Uhr im Restaurant zum äusseren StandParteianlässe
Sommeranlass: Juli oder August (Datum wird noch bestimmt) Chlouse-Abe: 7. Dezember 2012» Weiterlesen
Termine
Veröffentlicht am 16. Januar 2012Regelmässiger Stammtisch
Jeden 2ten Mittwoch im Monat findet unser Stammtisch ab 19.30 Uhr im Kaffee Einstein in Bern statt. In einer offenen Atmosphäre entstehen spannenden Gespräche und Diskussionen zu diversen Themen, die uns beschäftigen. Jede und jeder, egal ob jung oder alt, jf-Mitglied oder nicht, ist herzlich willkommen. Die nächsten Termine: 15. Februar 2012, 14. März 2012, 11. April 2012, 9. Mai 2012, 13. Juni 2012, 11. Juli 2012, 8. August 2012, 12. September 2012, 10. Oktober 2012, 14. November 2012, 12. Dezember 2012Mitgliederversammlungen jf Stadt Bern
Jeweils dienstags um 19.00 Uhr im Generalsekretariat FDP Schweiz, Neuengasse 20 Die nächsten Termine: 7. Febuar 2012, 1. Mai 2012, 21. August 2012, 30. Oktober 2012Mitgliederversammlungen FDP Stadt Bern
23. Januar 2012 um 19.00 Uhr im Restaurant zum äusseren StandParteianlässe
Sommeranlass: Juli oder August (Datum wird noch bestimmt) Chlouse-Abe: 7. Dezember 2012» Weiterlesen
Termine
Veröffentlicht am 16. Januar 2012Regelmässiger Stammtisch
Jeden 2ten Mittwoch im Monat findet unser Stammtisch ab 19.30 Uhr im Kaffee Einstein in Bern statt.
In einer offenen Atmosphäre entstehen spannenden Gespräche und Diskussionen zu diversen Themen, die uns beschäftigen. Jede und jeder, egal ob jung oder alt, jf-Mitglied oder nicht, ist herzlich willkommen.
Die nächsten Termine: 15. Februar 2012, 14. März 2012, 11. April 2012, 9. Mai 2012, 13. Juni 2012, 11. Juli 2012, 8. August 2012, 12. September 2012, 10. Oktober 2012, 14. November 2012, 12. Dezember 2012
Mitgliederversammlungen jf Stadt Bern
Jeweils dienstags um 19.00 Uhr im Generalsekretariat FDP Schweiz, Neuengasse 20
Die nächsten Termine: 7. Febuar 2012, 1. Mai 2012, 21. August 2012, 30. Oktober 2012
Mitgliederversammlungen FDP Stadt Bern
23. Januar 2012 um 19.00 Uhr im Restaurant zum äusseren Stand
Parteianlässe
Sommeranlass: Juli oder August (Datum wird noch bestimmt)
Chlouse-Abe: 7. Dezember 2012
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Termine
Veröffentlicht am 16. Januar 2012Regelmässiger Stammtisch
Jeden 2ten Mittwoch im Monat findet unser Stammtisch im Kaffee Einstein in Bern statt.
In einer offenen Atmosphäre entstehen spannenden Gespräche und Diskussionen zu diversen Themen, die uns beschäftigen. Jede und jeder, egal ob jung oder alt, jf-Mitglied oder nicht, ist herzlich willkommen.
Die nächsten Termine: 15. Februar 2012, 14. März 2012, 11. April 2012, 9. Mai 2012, 13. Juni 2012, 11. Juli 2012, 8. August 2012, 12. September 2012, 10. Oktober 2012, 14. November 2012, 12. Dezember 2012
Mitgliederversammlungen jf Stadt Bern
Jeweils dienstags um 19.00 Uhr im Generalsekretariat FDP Schweiz, Neuengasse 20
Die nächsten Termine: 7. Febuar 2012, 1. Mai 2012, 21. August 2012, 30. Oktober 2012
Mitgliederversammlungen FDP Stadt Bern
23. Januar 2012 um 19.00 Uhr im Restaurant zum äusseren Stand
Parteianlässe
Sommeranlass: Juli oder August (Datum wird noch bestimmt)
Chlouse-Abe: 7. Dezember 2012
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Veröffentlicht am 16. Januar 2012Regelmässiger Stammtisch
Jeden 2ten Mittwoch im Monat findet unser Stammtisch im Kaffee Einstein in Bern statt. In einer offenen Atmosphäre entstehen spannenden Gespräche und Diskussionen zu diversen Themen, die uns beschäftigen. Jede und jeder, egal ob jung oder alt, jf-Mitglied oder nicht, ist herzlich willkommen. Die nächsten Termine: 14. Dez. 2011, 11. Jan. 2012, 08. Februar 2012» Weiterlesen
Termine
Veröffentlicht am 16. Januar 2012Regelmässiger Stammtisch
Jeden 2ten Mittwoch im Monat findet unser Stammtisch im Kaffee Einstein in Bern statt. In einer offenen Atmosphäre entstehen spannenden Gespräche und Diskussionen zu diversen Themen, die uns beschäftigen. Jede und jeder, egal ob jung oder alt, jf-Mitglied oder nicht, ist herzlich willkommen. Die nächsten Termine: 14. Dez. 2011, 11. Jan. 2012, 08. Februar 2012» Weiterlesen
Kontaktformular 1
Veröffentlicht am 11. Januar 2012» Weiterlesen
Mitglied werden
Veröffentlicht am 11. Januar 2012» Weiterlesen
Mitgliderbefragung
Veröffentlicht am 11. Januar 2012» Weiterlesen
Termine
Veröffentlicht am 14. Dezember 2011Regelmässiger Stammtisch
Jeden 2ten Mittwoch im Monat findet unser Stammtisch im Kaffee Einstein in Bern statt.
In einer offenen Atmosphäre entstehen spannenden Gespräche und Diskussionen zu diversen Themen, die uns beschäftigen. Jede und jeder, egal ob jung oder alt, jf-Mitglied oder nicht, ist herzlich willkommen.
Die nächsten Termine: 14. Dez. 2011, 11. Jan. 2012, 08. Februar 2012
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Vorstand
Veröffentlicht am 14. Dezember 2011Unser Vorstand
|
Tobias Undeutsch (Präsident) Aufgaben: Politische Inhalte, Sitzungen (VS/MV) organisieren/leiten, Koordination und Aufsicht der übrigen Vorstandsämter Mobile: 079 549 46 20 E-Mail | Website | Facebook | Xing | Twitter |
|
Michelle Nyfeler (Vizepräsidentin) Aufgaben: Stellvertretung des Präsidenten E-Mail |
|
René Brügger (Sekretär) Aufgaben: Mitglieder/-liste verwalten, Kontakt zu Mitglieder Mobile: 077 436 15 93 E-Mail | Website | Facebook | Xing | Twitter |
|
Thomas Berger (Finanzen, Mobilisierung) Aufgaben: Führen der Buchhaltung, Arbeitsgruppe Mobilisierung, Ressort Umwelt & Energie / Verkehr E-Mail | Facebook |
|
Roland Ackermann (Wahlkampfleitung) Aufgaben: Wahlkampfleitung E-Mail | Xing |
|
Corinne Obrecht (Mobilisierung, Ressort Bildung) Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung, Ressort Bildung E-Mail |
|
Andreas Kraml (Ressort Wirtschaft) Aufgaben: Ressort Wirtschaft, Leserbriefe E-Mail |
|
Alessandro Graf (Verbindung Sektion FH Bern) Aufgaben: Verbindung Sektion jungfreisinnige Fachhochschule Bern E-Mail | Facebook | Xing |
|
Christian Schreckenberg (Verbindung Sektion Uni Bern) Aufgaben: Verbindung zur Sektion jungfreisinnige Uni Bern E-Mail |
|
Bernhard Eicher (Stadtrat) Aufgaben: Arbeit im Stadtrat, Schnittstelle Stadtrat - Partei, Medienarbeit E-Mail | Website | Facebook | Xing |
|
Christian Wasserfallen (Nationalrat) Aufgaben: Arbeit im Nationalrat E-Mail | Website |
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Alexander Tschäppät muss sich entscheiden
Veröffentlicht am 21. November 2011Die jungfreisinnigen stadt bern fordern deshalb, dass sich Noch-Stadtpräsident und Neo-Nationalrat Alexander Tschäppät für eines der beiden Ämter entscheidet - und das andere aufgibt. Der Ball liegt nun bei ihm.
Den jungfreisinnigen stadt bern geht es dabei nicht per se um Alexander Tschäppät als Person, sondern viel mehr um die Unvereinbarkeit des Amtes als Stadtpräsident mit jeglichen anderen politischen Mandaten.
Tobias Undeutsch
Präsident jungfreisinnige stadt bern
Bernhard Eicher
Stadtrat jungfreisinnige stadt bern
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Alexander Tschäppät muss sich entscheiden
Veröffentlicht am 21. November 2011Die jungfreisinnigen stadt bern fordern deshalb, dass sich Noch-Stadtpräsident und Neo-Nationalrat Alexander Tschäppät für eines der beiden Ämter entscheidet - und das andere aufgibt. Der Ball liegt nun bei ihm.
Den jungfreisinnigen stadt bern geht es dabei nicht per se um Alexander Tschäppät als Person, sondern viel mehr um die Unvereinbarkeit des Amtes als Stadtpräsident mit jeglichen anderen politischen Mandaten.
Tobias Undeutsch
Präsident jungfreisinnige stadt bern
Bernhard Eicher
Stadtrat jungfreisinnige stadt bern
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Alexander Tschäppät muss sich entscheiden
Veröffentlicht am 21. November 2011» Weiterlesen
Regelmässiger Stamm im Kaffee Einstein
Veröffentlicht am 25. Oktober 2011Die nächsten Termine sind: 9. Nov. 2011, 14. Dez. 2011, 11. Jan. 2011
Tobias Undeutsch
Präsient jf stadt bern
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Regelmässiger Stamm im Kaffee Einstein
Veröffentlicht am 25. Oktober 2011Die nächsten Termine sind: 9. Nov. 2011, 14. Dez. 2011, 11. Jan. 2011
Tobias Undeutsch
Präsient jf stadt bern
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Regelmässiger Stamm im Kaffee Einstein
Veröffentlicht am 25. Oktober 2011» Weiterlesen
Termine
Veröffentlicht am 25. Oktober 2011Regelmässiger Stammtisch
Jeden 2ten Mittwoch im Monat findet unser Stammtisch im Kaffee Einstein in Bern statt.
In einer offenen Atmosphäre entstehen spannenden Gespräche und Diskussionen zu diversen Themen, die uns beschäftigen. Jede und jeder, egal ob jung oder alt, jf-Mitglied oder nicht, ist herzlich willkommen.
Die nächsten Termine: 9. Nov. 2011, 14. Dez. 2011, 11. Jan. 2011
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Termine
Veröffentlicht am 25. Oktober 2011Regelmässiger Stammtisch
Jeden 2ten Mittwoch im Monat findet unser Stammtisch im Kaffee Einstein in Bern statt.
In einer offenen Atmosphäre entstehen spannenden Gespräche und Diskussionen zu diversen Themen, die uns beschäftigen. Jede und jeder, egal ob jung oder alt, jf-Mitglied oder nicht, ist herzlich willkommen.
Die nächstenTermine: 9. Nov. 2011, 14. Dez. 2011, 11. Jan. 2011
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Termine
Veröffentlicht am 10. Oktober 2011Zur Zeit stehen keine Termine an.
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» Home > Mitgliederbefragung
Mitgliederbefragung
Mitgliederbefragung
Veröffentlicht am 15. September 2011» Weiterlesen
Überarbeitete Positionspapiere
Veröffentlicht am 24. August 2011Tobias Undeutsch
Präsident jungfreisinnige stadt bern
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Überarbeitete Positionspapiere
Veröffentlicht am 24. August 2011Tobias Undeutsch
Präsident jungfreisinnige stadt bern
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Überarbeitete Positionspapiere
Veröffentlicht am 24. August 2011» Weiterlesen
Home
Veröffentlicht am 24. August 2011Dafür stehen wir ein:
Bildungspolitik
![]() |
Ein einheitliches Schulmodell und klare Strukturen für eine Bildung mit Zukunft. Die jungfreisinnigen stadt bern erachten die Bildung als eines der kostbarsten Güter unseres Landes. Dementsprechend liegt uns eine qualitativ gute Bildungspolitik besonders am Herzen. Eine gute Bildung ist jedoch eine grosse Herausforderung; sowohl für die Kinder, wie auch für die Eltern und Lehrkräfte. Um diese Herausforderung erfolgreich zu meistern, bedarf es in unseren Volksschulen |
Wirtschaftspolitik
![]() |
Anreize schaffen für mehr Arbeitsplätze. Die Unternehmer/innen und Arbeitgeber/innen in der Stadt Bern bewegen sich in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld (namentlich aufgrund der hohen Steuerbelastung sowie der teilweise unvorteilhaften Rahmenbedingungen). Die jungfreisinnigen stadt bern sehen dies jedoch als Herausforderung für eine bessere wirtschaftliche Zukunft. Hierfür sind allerdings neue Ideen und deren Umsetzung dringend notwendig. |
Energie- und Umweltpolitik
![]() |
Mit baulichen Massnahmen, Innovation und Selbstverantwortung unsere Ressourcen schonen. Der Klimawandel und die verschwenderische Nutzung von Ressourcen sind globale Probleme, welche niemanden kalt lassen. Der Kampf für eine nachhaltige Energie- und Umweltpolitik beginnt dabei im Kleinen. Die jungfreisinnigen stadt bern sehen sich in der klaren Verantwortung gegenüber der Umwelt. Die Herausforderung Klimaschutz bietet auch Chancen, beispielsweise für Innovationen im Energie- bzw. Technologiesektor. |
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Positionspapier Energie- und Umweltpolitik 24.08.2011
Veröffentlicht am 24. August 2011» Weiterlesen
Positionspapier Wirtschaftspolitik 24.08.2011
Veröffentlicht am 24. August 2011» Weiterlesen
Vorstand
Veröffentlicht am 02. August 2011Unser Vorstand
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Tobias Undeutsch (Präsident) Aufgaben: Politische Inhalte, Sitzungen (VS/MV) organisieren/leiten, Koordination und Aufsicht der übrigen Vorstandsämter Mobile: 079 549 46 20 |
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Michelle Nyfeler (Vizepräsidentin) Aufgaben: Stellvertretung des Präsidenten
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René Brügger (Sekretär) Aufgaben: Mitglieder/-liste verwalten, Kontakt zu Mitglieder Mobile: 077 436 15 93 |
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Thomas Berger (Finanzen, Mobilisierung) Aufgaben: Führen der Buchhaltung, Arbeitsgruppe Mobilisierung, Ressort Umwelt & Energie / Verkehr
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Roland Ackermann (Wahlkampfleitung) Aufgaben: Wahlkampfleitung
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Corinne Obrecht (Mobilisierung, Ressort Bildung) Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung, Ressort Bildung
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Andreas Kraml (Ressort Wirtschaft) Aufgaben: Ressort Wirtschaft, Leserbriefe
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Alessandro Graf (Verbindung Sektion FH Bern) Aufgaben: Verbindung Sektion jungfreisinnige Fachhochschule Bern
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Christian Schreckenberg (Verbindung Sektion Uni Bern) Aufgaben: Verbindung zur Sektion jungfreisinnige Uni Bern
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Bernhard Eicher (Stadtrat) Aufgaben: Arbeit im Stadtrat, Schnittstelle Stadtrat - Partei, Medienarbeit |
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Christian Wasserfallen (Nationalrat) Aufgaben: Arbeit im Nationalrat |
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Gegen eine Überregulierung im Berner Nachtleben, Stoppt das Aussterben der Nachtlokale
Veröffentlicht am 11. Juli 2011Dass es gewisse Nachtschwärmer gibt, welche sich nicht an die Regeln halten, in Hauseingänge urinieren, Flaschen auf die Strasse werfen und andere Menschen anpöbeln, ist nicht von der Hand zu weisen. Hier besteht garantiert Handlungsbedarf damit solche unschönen Szenen nicht weiter zunehmen. Die Massnahmen, welche gegen solche Szenen ergriffen werden, dürfen den Betrieb von Nachtlokalen aber nicht verunmöglichen.
Es ist stossend, dass anscheinend immer mehr Menschen ins Zentrum der Stadt Bern ziehen um sich dann am dortigen Lärm zu stören. In der Stadt Bern gibt es genügend Wohnquartiere ohne Nachtclubs, in welchen die gewünschte Ruhe gewährt ist. Hiermit fordert der jungfreisinn die Stadt Bern auf, klare Zonen zu definieren, in welchen die Möglichkeiten für Lärmklagen durch Anwohner zu Gunsten eines aktiven Nachtlebens eingeschränkt werden.
Der jungfreisinn stadt bern wird in den kommenden Tagen und Wochen die Möglichkeit zur Bildung eines überparteilichen Komitees prüfen. Dem Nachtleben der Stadt Bern darf nicht dasselbe Schicksal wie jenem in Thun drohen. Der jungfreisinn sagt der Regulierungswut und Paragraphenreiterei den Kampf an!
Tobias Undeutsch
Präsident jf stadt bern
Thomas Berger
Vorstandsmitglied jf stadt bern (Mobilisierung)
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Gegen eine Überregulierung im Berner Nachtleben, Stoppt das Aussterben der Nachtlokale
Veröffentlicht am 11. Juli 2011Dass es gewisse Nachtschwärmer gibt, welche sich nicht an die Regeln halten, in Hauseingänge urinieren, Flaschen auf die Strasse werfen und andere Menschen anpöbeln, ist nicht von der Hand zu weisen. Hier besteht garantiert Handlungsbedarf damit solche unschönen Szenen nicht weiter zunehmen. Die Massnahmen, welche gegen solche Szenen ergriffen werden, dürfen den Betrieb von Nachtlokalen aber nicht verunmöglichen.
Es ist stossend, dass anscheinend immer mehr Menschen ins Zentrum der Stadt Bern ziehen um sich dann am dortigen Lärm zu stören. In der Stadt Bern gibt es genügend Wohnquartiere ohne Nachtclubs, in welchen die gewünschte Ruhe gewährt ist. Hiermit fordert der jungfreisinn die Stadt Bern auf, klare Zonen zu definieren, in welchen die Möglichkeiten für Lärmklagen durch Anwohner zu Gunsten eines aktiven Nachtlebens eingeschränkt werden.
Der jungfreisinn stadt bern wird in den kommenden Tagen und Wochen die Möglichkeit zur Bildung eines überparteilichen Komitees prüfen. Dem Nachtleben der Stadt Bern darf nicht dasselbe Schicksal wie jenem in Thun drohen. Der jungfreisinn sagt der Regulierungswut und Paragraphenreiterei den Kampf an!
Tobias Undeutsch
Präsident jf stadt bern
Thomas Berger
Vorstandsmitglied jf stadt bern (Mobilisierung)
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Gegen eine Überregulierung im Berner Nachtleben, Stoppt das Aussterben der Nachtlokale
Veröffentlicht am 11. Juli 2011» Weiterlesen
Räumung des AKW Protestcamps
Veröffentlicht am 21. Juni 2011Hinzu kommt die Tatsache, dass durch Protestaktionen verursachte Schäden nicht durch die Verursacher sondern durch die Steuerzahler berappt werden müssen. Bereits letztes Jahr verursachte das Zeltlager auf der kleinen Schanze einen enormen Schaden zu Lasten der öffentlichen Hand. Die Kosten für die Wiederaufwartung der Grünfläche am Viktoriaplatz werden wohl kaum tiefer liegen.
Wir fordern die Aktivistinnen und Aktivisten hiermit auf, sich finanziell für den von ihnen verursachten Schaden zu beteiligen. Als Richtwert empfehlen wir einen Betrag von CHF 7.00 pro Zelt und Tag. Dies entspricht nämlich genau jenem Preis, den „ehrliche" Zeltler im Eichholz für ihren Aufenthalt bezahlen. Darüber hinaus fordern wir die Stadt Bern auf, ein Konzept auszuarbeiten, mit welchem künftig neue Protestlager zeitnah und ohne langes Verhandeln geräumt werden können. Illegal aufgestellte Zelte auf öffentlichem oder privatem Grund sollen in der Stadt Bern innerhalb von 48 Stunden wieder abgebaut werden.
Tobias Undeutsch
Präsident jf stadt bern
Thomas Berger
Vorstandsmitglied jf stadt bern (Mobilisierung)
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Räumung des AKW Protestcamps
Veröffentlicht am 21. Juni 2011Hinzu kommt die Tatsache, dass durch Protestaktionen verursachte Schäden nicht durch die Verursacher sondern durch die Steuerzahler berappt werden müssen. Bereits letztes Jahr verursachte das Zeltlager auf der kleinen Schanze einen enormen Schaden zu Lasten der öffentlichen Hand. Die Kosten für die Wiederaufwartung der Grünfläche am Viktoriaplatz werden wohl kaum tiefer liegen.
Wir fordern die Aktivistinnen und Aktivisten hiermit auf, sich finanziell für den von ihnen verursachten Schaden zu beteiligen. Als Richtwert empfehlen wir einen Betrag von CHF 7.00 pro Zelt und Tag. Dies entspricht nämlich genau jenem Preis, den „ehrliche" Zeltler im Eichholz für ihren Aufenthalt bezahlen. Darüber hinaus fordern wir die Stadt Bern auf, ein Konzept auszuarbeiten, mit welchem künftig neue Protestlager zeitnah und ohne langes Verhandeln geräumt werden können. Illegal aufgestellte Zelte auf öffentlichem oder privatem Grund sollen in der Stadt Bern innerhalb von 48 Stunden wieder abgebaut werden.
Tobias Undeutsch
Präsident jf stadt bern
Thomas Berger
Vorstandsmitglied jf stadt bern (Mobilisierung)
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Räumung des AKW Protestcamps
Veröffentlicht am 21. Juni 2011» Weiterlesen
Echte Gleichstellung braucht keine Quoten!
Veröffentlicht am 07. Juni 2011Dies jedoch mit einem Zwang – denn genau dies ist die Quote – durchboxen zu wollen, ist unserer Meinung nach der falsche Weg. Eine Quote bringt zwar kurzfristig den gewünschten Erfolg – mehr Frauen – aber längerfristig gesehen ist dieses Mittel völlig veraltet: Wir wollen, dass die bestqualifizierteste Person eine Arbeitsposition erhält, und nicht die weiblichste!
Wir begrüssen es sehr, wenn bei einer Bewerbung eine Frau als am besten geeignete Kandidatin hervor geht, aber die Selektion darf auf keinen Fall aufgrund von Geschlecht erfolgen – genau so wenig, wie sie auch aufgrund von Religion oder Hautfarbe oder sonstigen Kriterien ausschlaggebend sein darf!
Die Zeiten ändern sich: Wir sind überzeugt, dass unsere Generation die gleichen Chancen hat in Bezug auf Karrieremöglichkeiten. Heute ist es auch für eine Frau möglich, Karriere zu machen ohne dabei auf Familie verzichten zu müssen.
Echte Gleichstellung heisst deshalb: Statt Geschlecht stehen die Fähigkeiten im Vordergrund! Eine Kaderstelle erhält also die Person, welche – unabhängig von ihrem Geschlecht – die beste Qualifikation erbringt. Die Damen der interfraktionellen Frauengruppe würden ihren Effort unserer Ansicht nach besser darauf legen, dass es mehr Möglichkeiten zum Teilpensum gibt – denn so haben auch die Frauen echte Chancen! Gerade die bevorstehende Einführung der KiTa-Betreuungsgutscheine stellt einen weiteren Meilenstein in der Vereinbarung von Familie und Beruf dar.
Tobias Undeutsch
Präsident jf stadt bern
Corinne Obrecht
Vorstand jf stadt bern
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Echte Gleichstellung braucht keine Quoten!
Veröffentlicht am 07. Juni 2011Dies jedoch mit einem Zwang – denn genau dies ist die Quote – durchboxen zu wollen, ist unserer Meinung nach der falsche Weg. Eine Quote bringt zwar kurzfristig den gewünschten Erfolg – mehr Frauen – aber längerfristig gesehen ist dieses Mittel völlig veraltet: Wir wollen, dass die bestqualifizierteste Person eine Arbeitsposition erhält, und nicht die weiblichste!
Wir begrüssen es sehr, wenn bei einer Bewerbung eine Frau als am besten geeignete Kandidatin hervor geht, aber die Selektion darf auf keinen Fall aufgrund von Geschlecht erfolgen – genau so wenig, wie sie auch aufgrund von Religion oder Hautfarbe oder sonstigen Kriterien ausschlaggebend sein darf!
Die Zeiten ändern sich: Wir sind überzeugt, dass unsere Generation die gleichen Chancen hat in Bezug auf Karrieremöglichkeiten. Heute ist es auch für eine Frau möglich, Karriere zu machen ohne dabei auf Familie verzichten zu müssen.
Echte Gleichstellung heisst deshalb: Statt Geschlecht stehen die Fähigkeiten im Vordergrund! Eine Kaderstelle erhält also die Person, welche – unabhängig von ihrem Geschlecht – die beste Qualifikation erbringt. Die Damen der interfraktionellen Frauengruppe würden ihren Effort unserer Ansicht nach besser darauf legen, dass es mehr Möglichkeiten zum Teilpensum gibt – denn so haben auch die Frauen echte Chancen! Gerade die bevorstehende Einführung der KiTa-Betreuungsgutscheine stellt einen weiteren Meilenstein in der Vereinbarung von Familie und Beruf dar.
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Echte Gleichstellung braucht keine Quoten!
Veröffentlicht am 07. Juni 2011» Weiterlesen
Echte Gleichstellung braucht keine Quoten!
Veröffentlicht am 06. Juni 2011Dies jedoch mit einem Zwang – denn genau dies ist die Quote – durchboxen zu wollen, ist unserer Meinung nach der falsche Weg. Eine Quote bringt zwar kurzfristig den gewünschten Erfolg – mehr Frauen – aber längerfristig gesehen ist dieses Mittel völlig veraltet: Wir wollen, dass die bestqualifizierteste Person eine Arbeitsposition erhält, und nicht die weiblichste!
Wir begrüssen es sehr, wenn bei einer Bewerbung eine Frau als am besten geeignete Kandidatin hervor geht, aber die Selektion darf auf keinen Fall aufgrund von Geschlecht erfolgen – genau so wenig, wie sie auch aufgrund von Religion oder Hautfarbe oder sonstigen Kriterien ausschlaggebend sein darf!
Die Zeiten ändern sich: Wir sind überzeugt, dass unsere Generation die gleichen Chancen hat in Bezug auf Karrieremöglichkeiten. Heute ist es auch für eine Frau möglich, Karriere zu machen ohne dabei auf Familie verzichten zu müssen.
Echte Gleichstellung heisst deshalb: Statt Geschlecht stehen die Fähigkeiten im Vordergrund! Eine Kaderstelle erhält also die Person, welche – unabhängig von ihrem Geschlecht – die beste Qualifikation erbringt. Die Damen der interfraktionellen Frauengruppe würden ihren Effort unserer Ansicht nach besser darauf legen, dass es mehr Möglichkeiten zum Teilpensum gibt – denn so haben auch die Frauen echte Chancen! Gerade die bevorstehende Einführung der KiTa-Betreuungsgutscheine stellt einen weiteren Meilenstein in der Vereinbarung von Familie und Beruf dar.
Tobias Undeutsch
Präsident jf stadt bern
Corinne Obrecht
Vorstand jf stadt bern
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Vorstand
Veröffentlicht am 23. Mai 2011Unser Vorstand
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Tobias Undeutsch (Präsident) Aufgaben: Politische Inhalte, Sitzungen (VS/MV) organisieren/leiten, Koordination und Aufsicht der übrigen Vorstandsämter Mobile: 079 549 46 20 |
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Michelle Nyfeler (Vizepräsidentin) Aufgaben: Stellvertretung des Präsidenten
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René Brügger (Sekretär) Aufgaben: Mitglieder/-liste verwalten, Kontakt zu Mitglieder Mobile: 077 436 15 93 |
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Thomas Berger (Finanzen, Mobilisierung) Aufgaben: Führen der Buchhaltung, Arbeitsgruppe Mobilisierung, Ressort Umwelt & Energie / Verkehr
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Roland Ackermann (Wahlkampfleitung) Aufgaben: Wahlkampfleitung
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Corinne Obrecht (Mobilisierung, Ressort Bildung) Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung, Ressort Bildung
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Andreas Kraml (Ressort Wirtschaft) Aufgaben: Ressort Wirtschaft, Leserbriefe
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Alessandro Graf (Verbindung Sektion FH Bern) Aufgaben: Verbindung Sektion jungfreisinnige Fachhochschule Bern
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Christian Schreckenberg (Verbindung Sektion Uni Bern) Aufgaben: Verbindung zur Sektion jungfreisinnige Uni Bern
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Bernhard Eicher (Stadtrat) Aufgaben: Arbeit im Stadtrat, Schnittstelle Stadtrat - Partei, Medienarbeit |
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Christian Wasserfallen (Nationalrat) Aufgaben: Arbeit im Nationalrat |
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Vorstand
Veröffentlicht am 16. Mai 2011Unser Vorstand
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Tobias Undeutsch (Präsident) Aufgaben: Politische Inhalte, Sitzungen (VS/MV) organisieren/leiten, Koordination und Aufsicht der übrigen Vorstandsämter Mobile: 079 549 46 20 |
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Michelle Nyfeler (Vizepräsidentin) Aufgaben: Stellvertretung des Präsidenten
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René Brügger (Sekretär) Aufgaben: Mitglieder/-liste verwalten, Kontakt zu Mitglieder Mobile: 077 436 15 93 |
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Thomas Berger (Finanzen, Mobilisierung) Aufgaben: Führen der Buchhaltung, Arbeitsgruppe Mobilisierung, Ressort Umwelt & Energie / Verkehr
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Roland Ackermann (Wahlkampfleitung) Aufgaben: Wahlkampfleitung
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Corinne Obrecht (Mobilisierung, Ressort Bildung) Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung, Ressort Bildung
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Andreas Kraml (Ressort Wirtschaft) Aufgaben: Ressort Wirtschaft, Leserbriefe
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Alessandro Graf (Verbindung Sektion FH Bern) Aufgaben: Verbindung Sektion jungfreisinnige Fachhochschule Bern
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Christian Schreckenberg (Verbindung Sektion Uni Bern) Aufgaben: Verbindung zur Sektion jungfreisinnige Uni Bern
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Bernhard Eicher (Stadtrat) Aufgaben: Arbeit im Stadtrat, Schnittstelle Stadtrat - Partei, Medienarbeit |
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Christian Wasserfallen (Nationalrat) Aufgaben: Arbeit im Nationalrat |
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Vorstand
Veröffentlicht am 14. Mai 2011Unser Vorstand
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Tobias Undeutsch (Präsident) Aufgaben: Politische Inhalte, Sitzungen (VS/MV) organisieren/leiten, Koordination und Aufsicht der übrigen Vorstandsämter Mobile: 079 549 46 20 |
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Michelle Nyfeler (Vizepräsidentin) Aufgaben: Stellvertretung des Präsidenten
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René Brügger (Sekretär) Aufgaben: Mitglieder/-liste verwalten, Kontakt zu Mitglieder Mobile: 077 436 15 93 |
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Thomas Berger (Finanzen, Mobilisierung) Aufgaben: Führen der Buchhaltung, Arbeitsgruppe Mobilisierung, Ressort Umwelt & Energie / Verkehr
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Roland Ackermann (Wahlkampfleitung) Aufgaben: Wahlkampfleitung
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Corinne Obrecht (Mobilisierung, Ressort Bildung) Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung, Ressort Bildung
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Andreas Kraml (Ressort Wirtschaft) Aufgaben: Ressort Wirtschaft, Leserbriefe
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Alessandro Graf (Verbindung Sektion FH Bern) Aufgaben: Verbindung Sektion jungfreisinnige Fachhochschule Bern
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Christian Schreckenberg (Verbindung Sektion Uni Bern) Aufgaben: Verbindung zur Sektion jungfreisinnige Uni Bern
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Bernhard Eicher (Stadtrat) Aufgaben: Arbeit im Stadtrat, Schnittstelle Stadtrat - Partei, Medienarbeit |
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Christian Wasserfallen (Nationalrat) Aufgaben: Arbeit im Nationalrat |
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Vorstand
Veröffentlicht am 12. Mai 2011Unser Vorstand
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Tobias Undeutsch (Präsident) Aufgaben: Politische Inhalte, Sitzungen (VS/MV) organisieren/leiten, Koordination und Aufsicht der übrigen Vorstandsämter Mobile: 079 549 46 20 |
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Michelle Nyfeler (Vizepräsidentin) Aufgaben: Stellvertretung des Präsidenten
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René Brügger (Sekretär) Aufgaben: Mitglieder/-liste verwalten, Kontakt zu Mitglieder Mobile: 077 436 15 93 |
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Thomas Berger (Finanzen, Mobilisierung) Aufgaben: Führen der Buchhaltung, Arbeitsgruppe Mobilisierung, Ressort Umwelt & Energie / Verkehr
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Roland Ackermann (Wahlkampfleitung) Aufgaben: Wahlkampfleitung
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Corinne Obrecht (Mobilisierung, Ressort Bildung) Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung, Ressort Bildung
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Andreas Kraml (Ressort Wirtschaft) Aufgaben: Ressort Wirtschaft, Leserbriefe
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Alessandro Graf (Verbindung Sektion FH Bern) Aufgaben: Verbindung Sektion jungfreisinnige Fachhochschule Bern
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Christian Schreckenberg (Verbindung Sektion Uni Bern) Aufgaben: Verbindung zur Sektion jungfreisinnige Uni Bern
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Bernhard Eicher (Stadtrat) Aufgaben: Arbeit im Stadtrat, Schnittstelle Stadtrat - Partei, Medienarbeit |
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Christian Wasserfallen (Nationalrat) Aufgaben: Arbeit im Nationalrat |
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Vorstand
Veröffentlicht am 10. Mai 2011Unser Vorstand
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Tobias Undeutsch (Präsident) Aufgaben: Politische Inhalte, Sitzungen (VS/MV) organisieren/leiten, Koordination und Aufsicht der übrigen Vorstandsämter Mobile: 079 549 46 20 |
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Michelle Nyfeler (Vizepräsidentin) Aufgaben: Stellvertretung des Präsidenten
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René Brügger (Sekretär) Aufgaben: Mitglieder/-liste verwalten, Kontakt zu Mitglieder |
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Thomas Berger (Finanzen, Mobilisierung) Aufgaben: Führen der Buchhaltung, Arbeitsgruppe Mobilisierung, Ressort Umwelt & Energie / Verkehr
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Roland Ackermann (Wahlkampfleitung) Aufgaben: Wahlkampfleitung
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Corinne Obrecht (Mobilisierung, Ressort Bildung) Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung, Ressort Bildung
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Andreas Kraml (Ressort Wirtschaft) Aufgaben: Ressort Wirtschaft, Leserbriefe
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Alessandro Graf (Verbindung Sektion FH Bern) Aufgaben: Verbindung Sektion jungfreisinnige Fachhochschule Bern
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Christian Schreckenberg (Verbindung Sektion Uni Bern) Aufgaben: Verbindung zur Sektion jungfreisinnige Uni Bern
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Bernhard Eicher (Stadtrat) Aufgaben: Arbeit im Stadtrat, Schnittstelle Stadtrat - Partei, Medienarbeit |
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Christian Wasserfallen (Nationalrat) Aufgaben: Arbeit im Nationalrat |
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Delegierte
Veröffentlicht am 09. Mai 2011Die Delegierten der jungfreisinnigen stadt bern
Unsere Delegierten werden von der Mitgliederversammlung gewählt und können bei den jungfreisinnigen des Kantons Bern den Vorstand wählen oder dafür kandidieren. Zudem fassen sie die Parolen der Kantonalpartei.
Delegierte sind:
- René Brügger
- Simone Duss
- Daniel Gehrig
- Andreas Baur
- Andreas Kraml
- Florian Meister
- Corinne Obrecht
- Thomas Pirovano
- Alexandra Thalhammer
- Tobias Undeutsch
- Bengiamin Wyrsch
- Roland Ackermann
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Tobias Undeutsch neuer Präsident der jungfreisinnigen stadt bern
Veröffentlicht am 09. Mai 2011Tobias Undeutsch
Präsident jungfreisinnige stadt bern
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Tobias Undeutsch neuer Präsident der jungfreisinnigen stadt bern
Veröffentlicht am 09. Mai 2011Tobias Undeutsch
Präsident jungfreisinnige stadt bern
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Tobias Undeutsch neuer Präsident der jungfreisinnigen stadt bern
Veröffentlicht am 09. Mai 2011» Weiterlesen
Finanzen
Veröffentlicht am 09. Mai 2011Den jungfreisinnigen und der FDP wurde in den vergangenen Jahren immer wieder angedichtet, dass sie von der Pharmaindustrie, den Grossbanken und von anderen Grosspotentaten finanziert und „gekauft“ werden. Dieses Klischee ist für den Berner Freisinn absolut unzutreffend. Sowohl die jungfreisinnigen stadt bern – wie auch ihre Mutterpartei, die FDP Stadt Bern – werden durch Mitgliederbeiträge sowie kleinere Spenden von lokalen Gewerbetreibenden (im Rahmen von einigen hundert Franken) finanziert und getragen.
Die jungfreisinnigen stadt bern haben daher beschlossen, mit gutem Beispiel voran zu gehen und Transparenz zu schaffen. Wir werden unsere Partei- und Wahlkampffinanzierung per sofort offen legen und auf unserer Homepage publizieren; unter namentlicher Nennung der Spender ab einem Betrag von CHF 1‘000.-.
Nachfolgend finden Sie unsere Bilanz und Erfolgsrechnungen seit 2009 als PDF zum Download:
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Finanzen
Veröffentlicht am 09. Mai 2011Den jungfreisinnigen und der FDP wurde in den vergangenen Jahren immer wieder angedichtet, dass sie von der Pharmaindustrie, den Grossbanken und von anderen Grosspotentaten finanziert und „gekauft“ werden. Dieses Klischee ist für den Berner Freisinn absolut unzutreffend. Sowohl die jungfreisinnigen stadt bern – wie auch ihre Mutterpartei, die FDP Stadt Bern – werden durch Mitgliederbeiträge sowie kleinere Spenden von lokalen Gewerbetreibenden (im Rahmen von einigen hundert Franken) finanziert und getragen.
Die jungfreisinnigen stadt bern haben daher beschlossen, mit gutem Beispiel voran zu gehen und Transparenz zu schaffen. Wir werden unsere Partei- und Wahlkampffinanzierung per sofort offen legen und auf unserer Homepage publizieren; unter namentlicher Nennung der Spender ab einem Betrag von CHF 1‘000.-.
Nachfolgend finden Sie unsere Bilanz und Erfolgsrechnungen seit 2009 als PDF zum Download:
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Vorstand
Veröffentlicht am 09. Mai 2011Unser Vorstand
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Tobias Undeutsch (Präsident) Aufgaben: Politische Inhalte, Sitzungen (VS/MV) organisieren/leiten, Koordination und Aufsicht der übrigen Vorstandsämter Mobile: 079 549 46 20 |
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Michelle Nyfeler (Vizepräsidentin) Aufgaben: Stellvertretung des Präsidenten E-Mail: m.nyfeler@jfstadtbern.ch
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René Brügger (Sekretär) Aufgaben: Mitglieder/-liste verwalten, Kontakt zu Mitglieder Mobile: 077 436 15 93 |
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Thomas Berger (Finanzen, Mobilisierung) Aufgaben: Führen der Buchhaltung, Arbeitsgruppe Mobilisierung, Ressort Umwelt & Energie / Verkehr E-Mail: t.berger@jfstadtbern.ch
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Roland Ackermann (Wahlkampfleitung) Aufgaben: Wahlkampfleitung E-Mail: r.ackermann@jfstadtbern.ch
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Corinne Obrecht (Mobilisierung, Ressort Bildung) Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung, Ressort Bildung E-Mail: c.obrecht@jfstadtbern.ch
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Andreas Kraml (Ressort Wirtschaft) Aufgaben: Ressort Wirtschaft, Leserbriefe E-Mail: a.kraml@jfstadtbern.ch
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Alessandro Graf (Verbindung Sektion FH Bern) Aufgaben: Verbindung Sektion jungfreisinnige Fachhochschule Bern E-Mail: a.graf@jfstadtbern.ch
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Christian Schreckenberg (Verbindung Sektion Uni Bern) Aufgaben: Verbindung zur Sektion jungfreisinnige Uni Bern E-Mail: c.schreckenberg@jfstadtbern.ch
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Bernhard Eicher (Stadtrat) Aufgaben: Arbeit im Stadtrat, Schnittstelle Stadtrat - Partei, Medienarbeit E-Mail: b.eicher@jfstadtbern.ch |
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Christian Wasserfallen (Nationalrat) Aufgaben: Arbeit im Nationalrat E-Mail: ch.wasserfallen@jfstadtbern.ch |
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Tobias Undeutsch neuer Präsident der jungfreisinnigen stadt bern
Veröffentlicht am 05. Mai 2011Tobias Undeutsch
Präsident jungfreisinnige stadt bern
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Abstimmungsparolen (Abstimmungen vom 15. Mai 2011)
Veröffentlicht am 05. Mai 2011Kantonale Vorlagen
- Kantonales Energiegesetz (KEnG)
NEIN zur Vorlage des des Grossen Rates
JA zum Volksvorschlag
Stichfrage: Volksvorschlag
Städtische Vorlagen
- Rückführung der Stadtbauten Bern (StaBe) in die Verwaltung; Grundsatzentscheid
NEIN zum Grundsatzentscheid
- Familienfreundliches Bern: Für Kindertagesstätten ohne Warteliste (KiTa-Initiative)
NEIN zur Initiative
JA zum Gegenvorschlag
Stichfrage: Gegenvorschlag
- Zonenplan Planung Holligen
JA zum Zonenplan
- Subventionsverträge bzw. Leistungsvertrag mit fünf Kulturinstitutionen für die Jahre 2012 bis 2015; Verpflichtungskredit
NEIN zum Verpflichtungskredit: Konzert Theater Bern
JA zum Verpflichtungskredit: Historisches Museum
JA zum Verpflichtungskredit: Kunstmuseum Bern
JA zum Verpflichtungskredit: Zentrum Paul Klee
JA zum Verpflichtungskredit: Dampfzentrale
Bitt verbreitet diese Parolen in eurem Bekanntenkreis. Vor allem die Ablehnung der KiTa-Inititave und die Annahmen des Gegenvorschlages erachtet der jungfreisinn stadt bern als sehr wichtig!
Tobias Undeutsch
Präsident jungfreisinnige stadt bern
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Abstimmungsparolen (Abstimmungen vom 15. Mai 2011)
Veröffentlicht am 05. Mai 2011Kantonale Vorlagen
- Kantonales Energiegesetz (KEnG)
NEIN zur Vorlage des des Grossen Rates
JA zum Volksvorschlag
Stichfrage: Volksvorschlag
Städtische Vorlagen
- Rückführung der Stadtbauten Bern (StaBe) in die Verwaltung; Grundsatzentscheid
NEIN zum Grundsatzentscheid
- Familienfreundliches Bern: Für Kindertagesstätten ohne Warteliste (KiTa-Initiative)
NEIN zur Initiative
JA zum Gegenvorschlag
Stichfrage: Gegenvorschlag
- Zonenplan Planung Holligen
JA zum Zonenplan
- Subventionsverträge bzw. Leistungsvertrag mit fünf Kulturinstitutionen für die Jahre 2012 bis 2015; Verpflichtungskredit
NEIN zum Verpflichtungskredit: Konzert Theater Bern
JA zum Verpflichtungskredit: Historisches Museum
JA zum Verpflichtungskredit: Kunstmuseum Bern
JA zum Verpflichtungskredit: Zentrum Paul Klee
JA zum Verpflichtungskredit: Dampfzentrale
Bitte verbreitet diese Parolen in eurem Bekanntenkreis. Vor allem die Ablehnung der KiTa-Inititave und die Annahmen des Gegenvorschlages erachtet der jungfreisinn stadt bern als sehr wichtig!
Tobias Undeutsch
Präsident jungfreisinnige stadt bern
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Abstimmungsparolen (Abstimmungen vom 15. Mai 2011)
Veröffentlicht am 05. Mai 2011Kantonale Vorlagen
- Kantonales Energiegesetz (KEnG)
NEIN zur Vorlage des des Grossen Rates
JA zum Volksvorschlag
Stichfrage: Volksvorschlag
Städtische Vorlagen
- Rückführung der Stadtbauten Bern (StaBe) in die Verwaltung; Grundsatzentscheid
NEIN zum Grundsatzentscheid
- Familienfreundliches Bern: Für Kindertagesstätten ohne Warteliste (KiTa-Initiative)
NEIN zur Initiative
JA zum Gegenvorschlag
Stichfrage: Gegenvorschlag
- Zonenplan Planung Holligen
JA zum Zonenplan
- Subventionsverträge bzw. Leistungsvertrag mit fünf Kulturinstitutionen für die Jahre 2012 bis 2015; Verpflichtungskredit
NEIN zum Verpflichtungskredit: Konzert Theater Bern
JA zum Verpflichtungskredit: Historisches Museum
JA zum Verpflichtungskredit: Kunstmuseum Bern
JA zum Verpflichtungskredit: Zentrum Paul Klee
JA zum Verpflichtungskredit: Dampfzentrale
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Abstimmungsparolen (Abstimmungen vom 15. Mai 2011)
Veröffentlicht am 05. Mai 2011Kantonale Vorlagen
- Kantonales Energiegesetz (KEnG)
NEIN zur Vorlage des des Grossen Rates
JA zum Volksvorschlag
Stichfrage: Volksvorschlag
Städtische Vorlagen
- Rückführung der Stadtbauten Bern (StaBe) in die Verwaltung; Grundsatzentscheid
NEIN zum Grundsatzentscheid
- Familienfreundliches Bern: Für Kindertagesstätten ohne Warteliste (KiTa-Initiative)
NEIN zur Initiative
JA zum Gegenvorschlag
Stichfrage: Gegenvorschlag
- Zonenplan Planung Holligen
JA zum Zonenplan
- Subventionsverträge bzw. Leistungsvertrag mit fünf Kulturinstitutionen für die Jahre 2012 bis 2015; Verpflichtungskredit
NEIN zum Verpflichtungskredit: Konzert Theater Bern
JA zum Verpflichtungskredit: Historisches Museum
JA zum Verpflichtungskredit: Kunstmuseum Bern
JA zum Verpflichtungskredit: Zentrum Paul Klee
JA zum Verpflichtungskredit: Dampfzentrale
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Abstimmungsparolen (Abstimmungen vom 15. Mai 2011)
Veröffentlicht am 05. Mai 2011Kantonale Vorlagen
- Kantonales Energiegesetz (KEnG)
NEIN zur Vorlage des des Grossen Rates
JA zum Volksvorschlag
Stichfrage: Volksvorschlag
Stadtische Vorlagen
- Rückführung der Stadtbauten Bern (StaBe) in die Verwaltung; Grundsatzentscheid
NEIN zum Grundsatzentscheid
- Familienfreundliches Bern: Für Kindertagesstätten ohne Warteliste (KiTa-Initiative)
NEIN zur Initiative
JA zum Gegenvorschlag
Stichfrage: Gegenvorschlag
- Zonenplan Planung Holligen
JA zum Zonenplan
- Subventionsverträge bzw. Leistungsvertrag mit fünf Kulturinstitutionen für die Jahre 2012 bis 2015; Verpflichtungskredit
NEIN zum Verpflichtungskredit: Konzert Theater Bern
JA zum Verpflichtungskredit: Historisches Museum
JA zum Verpflichtungskredit: Kunstmuseum Bern
JA zum Verpflichtungskredit: Zentrum Paul Klee
JA zum Verpflichtungskredit: Dampfzentrale
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Abstimmungsparolen (Abstimmungen vom 15. Mai 2011)
Veröffentlicht am 05. Mai 2011» Weiterlesen
Jungfreisinnige Bern sammeln Unterschriften gegen die Buchpreisbindung
Veröffentlicht am 29. April 2011Tobias Undeutsch
Vizepräsident jungfreisinnige stadt bern
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Jungfreisinnige Bern sammeln Unterschriften gegen die Buchpreisbindung
Veröffentlicht am 29. April 2011Tobias Undeutsch
Vizepräsident jungfreisinnige stadt bern
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Jungfreisinnige Bern sammeln Unterschriften gegen die Buchpreisbindung
Veröffentlicht am 29. April 2011Tobias Undeutsch
Vizepräsident jungfreisinnige stadt bern
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Jungfreisinnige Bern sammeln Unterschriften gegen die Buchpreisbindung
Veröffentlicht am 29. April 2011Tobias Undeutsch
Vizepräsident jungfreisinnige stadt bern
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Jungfreisinnige Bern sammeln Unterschriften gegen die Buchpreisbindung
Veröffentlicht am 29. April 2011» Weiterlesen
Events
Veröffentlicht am 17. April 2011Mitgliederversammlungen jeweils 19.00 Uhr
- Montag 31. Januar im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Mittwoch 4. Mai im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 22. August im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 31. Oktober im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
Weitere Anlässe (teilweise wetterabhängig – Details folgen zu gegebener Zeit)
- jf-Sommeranlasse Juni / Juli (Programm und genaues Datum noch nicht bekannt)
- jf-Chlouse-Abend 2. Dezember 19 Uhr (Genauer Ort noch nicht bekannt)
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Events
Veröffentlicht am 17. April 2011Mitgliederversammlungen jeweils 19.00 Uhr
- Montag 31. Januar im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 25. April (wurde verschoben, neues Datum noch nicht bekannt) im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 22. August im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 31. Oktober im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
Weitere Anlässe (teilweise wetterabhängig – Details folgen zu gegebener Zeit)
- jf-Sommeranlasse Juni / Juli (Programm und genaues Datum noch nicht bekannt)
- jf-Chlouse-Abend 2. Dezember 19 Uhr (Genauer Ort noch nicht bekannt)
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Vorstand
Veröffentlicht am 02. April 2011Unser Vorstand
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Daniel Gehrig (Präsident)
Mobile: 079 248 80 73 E-Mail: d.gehrig@jfstadtbern.ch Aufgaben: Politische Inhalte, Sitzungen (VS/MV) organisieren/leiten, Koordination und Aufsicht der übrigen Vorstandämter |
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Tobias Undeutsch (Vizepräsident, Finanzen)
Mobile: 079 549 46 20 E-Mail: t.undeutsch@jfstadtbern.ch Aufgaben: Finanzen, Stellvertretung des Präsidenten Twitter: @TobiasUndeutsch |
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René Brügger (Sekretär)
Mobile: 077 436 15 93 E-Mail: r.bruegger@jfstadtbern.ch Aufgaben: jf-Website unterhalten, Fotografie, Mitglieder/-liste verwalten, Kontakt zu Mitglieder Web: www.beechie.ch |
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Corinne Obrecht (Mobilisierung, Wahlkampfleitung)
E-Mail: c.obrecht@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung I, Wahlkampfleitung |
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Thomas Berger (Mobilisierung)
E-Mail: t.berger@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung II, Ressort Umwelt & Energie / Verkehr (ad interim)
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Mark Hayoz (Ressort Bildung)
E-Mail: m.hayoz@jfstadtbern.ch Aufgaben: Ressort Bildung, Leserbriefe |
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Andreas Kraml (Ressort Wirtschaft)
E-Mail: a.kraml@jfstadtbern.ch Aufgaben: Ressort Wirtschaft, Leserbriefe |
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Bengiamin Wyrsch (Beisitzer, Protokoll)
E-Mail: b.wyrsch@jfstadtbern.ch Aufgaben: Beisitzer, Protokollführung |
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Bernhard Eicher (Stadtrat)
E-Mail: b.eicher@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeit im Stadtrat, Schnittstelle Stadtrat - Partei, Medienarbeit |
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Christian Wasserfallen (Nationalrat)
E-Mail: ch.wasserfallen@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeit im Nationalrat Web: www.cewe.ch |
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Home
Veröffentlicht am 30. Januar 2011Dafür stehen wir ein:
Bildungspolitik
![]() |
Ein einheitliches Schulmodell und klare Strukturen für eine Bildung mit Zukunft. Die jungfreisinnigen stadt bern erachten die Bildung als eines der kostbarsten Güter unseres Landes. Dementsprechend liegt uns eine qualitativ gute Bildungspolitik besonders am Herzen. Eine gute Bildung ist jedoch eine grosse Herausforderung; sowohl für die Kinder, wie auch für die Eltern und Lehrkräfte. Um diese Herausforderung erfolgreich zu meistern, bedarf es in unseren Volksschulen |
Wirtschaftspolitik
![]() |
Anreize schaffen für mehr Arbeitsplätze. Die Unternehmer/innen und Arbeitgeber/innen in der Stadt Bern bewegen sich in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld (namentlich aufgrund der hohen Steuerbelastung sowie der teilweise unvorteilhaften Rahmenbedingungen). Die jungfreisinnigen stadt bern sehen dies jedoch als Herausforderung für eine bessere wirtschaftliche Zukunft. Hierfür sind allerdings neue Ideen und deren Umsetzung dringend notwendig. |
Energie- und Umweltpolitik
![]() |
Mit baulichen Massnahmen, Innovation und Selbstverantwortung unsere Ressourcen schonen. Der Klimawandel und die verschwenderische Nutzung von Ressourcen sind globale Probleme, welche niemanden kalt lassen. Der Kampf für eine nachhaltige Energie- und Umweltpolitik beginnt dabei im Kleinen. Die jungfreisinnigen stadt bern sehen sich in der klaren Verantwortung gegenüber der Umwelt. Die Herausforderung Klimaschutz bietet auch Chancen, beispielsweise für Innovationen im Energie- bzw. Technologiesektor. |
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Finanzen
Veröffentlicht am 30. Januar 2011Den jungfreisinnigen und der FDP wurde in den vergangenen Jahren immer wieder angedichtet, dass sie von der Pharmaindustrie, den Grossbanken und von anderen Grosspotentaten finanziert und „gekauft“ werden. Dieses Klischee ist für den Berner Freisinn absolut unzutreffend. Sowohl die jungfreisinnigen stadt bern – wie auch ihre Mutterpartei, die FDP Stadt Bern – werden durch Mitgliederbeiträge sowie kleinere Spenden von lokalen Gewerbetreibenden (im Rahmen von einigen hundert Franken) finanziert und getragen.
Die jungfreisinnigen stadt bern haben daher beschlossen, mit gutem Beispiel voran zu gehen und Transparenz zu schaffen. Wir werden unsere Partei- und Wahlkampffinanzierung per sofort offen legen und auf unserer Homepage publizieren; unter namentlicher Nennung der Spender ab einem Betrag von CHF 1‘000.-.
Nachfolgend finden Sie die aktuelle Bilanz als PDF zum Download
Bilanz und Erfolgsrechnung 2009 [PDF]
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Mandate
Veröffentlicht am 30. Januar 2011Unser Mann im Nationalrat
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Die junfreisinnigen stadt bern haben das grosse Privileg ein Mitglied im nationalen Parlament zu ihren Mitgliedern zählen zu dürfen. |
Unser Mann im Stadtrat
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Die jungfreisinnigen stadt bern sind im Stadtrat der Stadt Bern (Legislative) mit einem Sitz vertreten. Ab Januar 2008 vertritt Bernhard Eicher seine Partei im Stadtparlament. Er ist Nachfolger von Christian Wasserfallen, der im Herbst 2007 in den Nationalrat gewählt wurde. Bernhard Eicher ist Mitglied der FDP-Fraktion. |
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Vorstand
Veröffentlicht am 30. Januar 2011Unser Vorstand
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Daniel Gehrig (Präsident)
Mobile: 079 248 80 73 E-Mail: d.gehrig@jfstadtbern.ch Aufgaben: Politische Inhalte, Sitzungen (VS/MV) organisieren/leiten, Koordination und Aufsicht der übrigen Vorstandämter |
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Tobias Undeutsch (Vizepräsident, Finanzen)
E-Mail: t.undeutsch@jfstadtbern.ch Aufgaben: Finanzen, Stellvertretung des Präsidenten |
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René Brügger (Sekretär)
Mobile: 077 436 15 93 E-Mail: r.bruegger@jfstadtbern.ch Aufgaben: jf-Website unterhalten, Fotografie, Mitglieder/-liste verwalten, Kontakt zu Mitglieder Web: www.beechie.ch |
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Corinne Obrecht (Mobilisierung, Wahlkampfleitung)
E-Mail: c.obrecht@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung I, Wahlkampfleitung |
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Thomas Berger (Mobilisierung)
E-Mail: t.berger@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung II, Ressort Umwelt & Energie / Verkehr (ad interim)
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Mark Hayoz (Ressort Bildung)
E-Mail: m.hayoz@jfstadtbern.ch Aufgaben: Ressort Bildung, Leserbriefe |
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Andreas Kraml (Ressort Wirtschaft)
E-Mail: a.kraml@jfstadtbern.ch Aufgaben: Ressort Wirtschaft, Leserbriefe |
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Bengiamin Wyrsch (Beisitzer, Protokoll)
E-Mail: b.wyrsch@jfstadtbern.ch Aufgaben: Beisitzer, Protokollführung |
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Bernhard Eicher (Stadtrat)
E-Mail: b.eicher@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeit im Stadtrat, Schnittstelle Stadtrat - Partei, Medienarbeit |
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Christian Wasserfallen (Nationalrat)
E-Mail: ch.wasserfallen@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeit im Nationalrat Web: www.cewe.ch |
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Home
Veröffentlicht am 30. Januar 2011Dafür stehen wir ein:
Bildungspolitik
![]() |
Ein einheitliches Schulmodell und klare Strukturen für eine Bildung mit Zukunft. Die jungfreisinnigen stadt bern erachten die Bildung als eines der kostbarsten Güter unseres Landes. Dementsprechend liegt uns eine qualitativ gute Bildungspolitik besonders am Herzen. Eine gute Bildung ist jedoch eine grosse Herausforderung; sowohl für die Kinder, wie auch für die Eltern und Lehrkräfte. Um diese Herausforderung erfolgreich zu meistern, bedarf es in unseren Volksschulen |
Wirtschaftspolitik
![]() |
Anreize schaffen für mehr Arbeitsplätze. Die Unternehmer/innen und Arbeitgeber/innen in der Stadt Bern bewegen sich in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld (namentlich aufgrund der hohen Steuerbelastung sowie der teilweise unvorteilhaften Rahmenbedingungen). Die jungfreisinnigen stadt bern sehen dies jedoch als Herausforderung für eine bessere wirtschaftliche Zukunft. Hierfür sind allerdings neue Ideen und deren Umsetzung dringend notwendig. |
Energie- und Umweltpolitik
![]() |
Mit baulichen Massnahmen, Innovation und Selbstverantwortung unsere Ressourcen schonen. Der Klimawandel und die verschwenderische Nutzung von Ressourcen sind globale Probleme, welche niemanden kalt lassen. Der Kampf für eine nachhaltige Energie- und Umweltpolitik beginnt dabei im Kleinen. Die jungfreisinnigen stadt bern sehen sich in der klaren Verantwortung gegenüber der Umwelt. Die Herausforderung Klimaschutz bietet auch Chancen, beispielsweise für Innovationen im Energie- bzw. Technologiesektor. |
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Vorstand
Veröffentlicht am 17. November 2010Unser Vorstand
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Daniel Gehrig (Präsident)
Mobile: 079 248 80 73 E-Mail: d.gehrig@jfstadtbern.ch Aufgaben: Politische Inhalte, Sitzungen (VS/MV) organisieren/leiten, Koordination und Aufsicht der übrigen Vorstandämter |
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Tobias Undeutsch (Vizepräsident, Finanzen)
E-Mail: t.undeutsch@jfstadtbern.ch Aufgaben: Finanzen, Stellvertretung des Präsidenten |
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René Brügger (Sekretär)
Mobile: 077 436 15 93 E-Mail: r.bruegger@jfstadtbern.ch Aufgaben: jf-Website unterhalten, Fotografie, Mitglieder/-liste verwalten, Kontakt zu Mitglieder Web: www.beechie.ch |
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Corinne Obrecht (Mobilisierung, Wahlkampfleitung)
E-Mail: c.obrecht@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung I, Wahlkampfleitung |
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Thomas Berger (Mobilisierung)
E-Mail: t.berger@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung II, Ressort Umwelt & Energie / Verkehr (ad interim)
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Mark Hayoz (Ressort Bildung)
E-Mail: m.hayoz@jfstadtbern.ch Aufgaben: Ressort Bildung, Leserbriefe |
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Andreas Kraml (Ressort Wirtschaft)
E-Mail: a.kraml@jfstadtbern.ch Aufgaben: Ressort Wirtschaft, Leserbriefe |
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Bengiamin Wyrsch (Beisitzer, Protokoll)
E-Mail: b.wyrsch@jfstadtbern.ch Aufgaben: Beisitzer, Protokollführung |
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Bernhard Eicher (Stadtrat)
E-Mail: b.eicher@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeit im Stadtrat, Schnittstelle Stadtrat - Partei, Medienarbeit |
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Christian Wasserfallen (Nationalrat)
E-Mail: ch.wasserfallen@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeit im Nationalrat Web: www.cewe.ch |
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Abstimmungsparolen (Abstimmungen vom 28. November 2010)
Veröffentlicht am 17. November 2010 Gerne mache ich euch daher auf die Abstimmungsparolen der jungfreisinnigen stadt bern aufmerksam: Eidgenössische Vorlagen: - Ausschaffungsinitative: NEIN / Gegenentwurf: JA / Stichfrage: Gegenentwurf -Steuergerechtigkeits-Initative: NEIN Städtische Vorlagen: - Initiative EnergieWendeBern: NEIN / Gegenvorschlag: NEIN / Stichfrage: Gegenvorschlag (vgl. Anhang unten!) - Teilrevision des Reglements über das Schulwesen: NEIN / Volksvorschlag: JA / Stichfrage: Volksvorschlag - Produktgruppen-Budget: NEIN - Leistungsvertrag mit der Stiftung Kornhausbibliotheken für das Jahr 2011bis 2014: JA - Zonenplan ZPP Mühledorfstrasse: JA Ich bitte euch, diese Parolen auch euren Verwandten und Bekannten zu kommunizieren. Für Fragen zu einzelnen Vorlagen oder betreffend die Begründung für die Parolenfassung der jungfreisinnigen stadt bern stehe ich euch gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Daniel Gehrig Präsident jungfreisinnige stadt bern» Weiterlesen
Abstimmungsparolen (Abstimmungen vom 28. November 2010)
Veröffentlicht am 17. November 2010Gerne mache ich euch daher auf die Abstimmungsparolen der jungfreisinnigen stadt bern aufmerksam:
Eidgenössische Vorlagen:
- Ausschaffungsinitative: NEIN / Gegenentwurf: JA / Stichfrage: Gegenentwurf
-Steuergerechtigkeits-Initative: NEIN
Städtische Vorlagen:
- Initiative EnergieWendeBern: NEIN / Gegenvorschlag: NEIN / Stichfrage: Gegenvorschlag (vgl. Anhang unten!)
- Teilrevision des Reglements über das Schulwesen: NEIN / Volksvorschlag: JA / Stichfrage: Volksvorschlag
- Produktgruppen-Budget: NEIN
- Leistungsvertrag mit der Stiftung Kornhausbibliotheken für das Jahr 2011bis 2014: JA
- Zonenplan ZPP Mühledorfstrasse: JA
Ich bitte euch, diese Parolen auch euren Verwandten und Bekannten zu kommunizieren. Für Fragen zu einzelnen Vorlagen oder betreffend die Begründung für die Parolenfassung der jungfreisinnigen stadt bern stehe ich euch gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Daniel Gehrig
Präsident jungfreisinnige stadt bern
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Abstimmungsparolen (Abstimmungen vom 28. November 2010)
Veröffentlicht am 17. November 2010 Wie ihr sicher wisst, finden am 28. November 2010 sowohl auf eidgenössischer wie auch auf städtischer Ebene etliche - teilweise sehr emotional diskutierte - Abstimmungen statt. Dabei ist es aufgrund der Vielzahl an Vorlagen sowie den jeweiligen Gegen- bzw. Volksvorschlägen diesmal nicht leicht, sich im "Abstimmungs-Dschungel" zurecht zu finden. Gerne mache ich euch daher auf die Abstimmungsparolen der jungfreisinnigen stadt bern aufmerksam: Eidgenössische Vorlagen: - Ausschaffungsinitative: NEIN / Gegenentwurf: JA / Stichfrage: Gegenentwurf -Steuergerechtigkeits-Initative: NEIN Städtische Vorlagen: - Initiative EnergieWendeBern: NEIN / Gegenvorschlag: NEIN / Stichfrage: Gegenvorschlag (vgl. Anhang unten!) - Teilrevision des Reglements über das Schulwesen: NEIN / Volksvorschlag: JA / Stichfrage: Volksvorschlag - Produktgruppen-Budget: NEIN - Leistungsvertrag mit der Stiftung Kornhausbibliotheken für das Jahr 2011bis 2014: JA - Zonenplan ZPP Mühledorfstrasse: JA Ich bitte euch, diese Parolen auch euren Verwandten und Bekannten zu kommunizieren. Für Fragen zu einzelnen Vorlagen oder betreffend die Begründung für die Parolenfassung der jungfreisinnigen stadt bern stehe ich euch gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Daniel Gehrig Präsident jungfreisinnige stadt bern» Weiterlesen
Abstimmungsparolen (Abstimmungen vom 28. November 2010)
Veröffentlicht am 17. November 2010Gerne mache ich euch daher auf die Abstimmungsparolen der jungfreisinnigen stadt bern aufmerksam:
Eidgenössische Vorlagen:
- Ausschaffungsinitative: NEIN / Gegenentwurf: JA / Stichfrage: Gegenentwurf
- Steuergerechtigkeits-Initative: NEIN
Städtische Vorlagen:
- Initiative EnergieWendeBern: NEIN / Gegenvorschlag: NEIN / Stichfrage: Gegenvorschlag (vgl. Anhang unten!)
- Teilrevision des Reglements über das Schulwesen: NEIN / Volksvorschlag: JA / Stichfrage: Volksvorschlag
- Produktgruppen-Budget: NEIN
- Leistungsvertrag mit der Stiftung Kornhausbibliotheken für das Jahr 2011bis 2014: JA
- Zonenplan ZPP Mühledorfstrasse: JA
Ich bitte euch, diese Parolen auch euren Verwandten und Bekannten zu kommunizieren. Für Fragen zu einzelnen Vorlagen oder betreffend die Begründung für die Parolenfassung der jungfreisinnigen stadt bern stehe ich euch gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Daniel Gehrig
Präsident jungfreisinnige stadt bern
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Abstimmungsparolen (Abstimmungen vom 28. November 2010)
Veröffentlicht am 17. November 2010 Wie ihr sicher wisst, finden am 28. November 2010 sowohl auf eidgenössischer wie auch auf städtischer Ebene etliche - teilweise sehr emotional diskutierte - Abstimmungen statt. Dabei ist es aufgrund der Vielzahl an Vorlagen sowie den jeweiligen Gegen- bzw. Volksvorschlägen diesmal nicht leicht, sich im "Abstimmungs-Dschungel" zurecht zu finden. Gerne mache ich euch daher auf die Abstimmungsparolen der jungfreisinnigen stadt bern aufmerksam: Eidgenössische Vorlagen: - Ausschaffungsinitative: NEIN / Gegenentwurf: JA / Stichfrage: Gegenentwurf -Steuergerechtigkeits-Initative: NEIN Städtische Vorlagen: - Initiative EnergieWendeBern: NEIN / Gegenvorschlag: NEIN / Stichfrage: Gegenvorschlag (vgl. Anhang unten!) - Teilrevision des Reglements über das Schulwesen: NEIN / Volksvorschlag: JA / Stichfrage: Volksvorschlag - Produktgruppen-Budget: NEIN - Leistungsvertrag mit der Stiftung Kornhausbibliotheken für das Jahr 2011bis 2014: JA - Zonenplan ZPP Mühledorfstrasse: JA Ich bitte euch, diese Parolen auch euren Verwandten und Bekannten zu kommunizieren. Für Fragen zu einzelnen Vorlagen oder betreffend die Begründung für die Parolenfassung der jungfreisinnigen stadt bern stehe ich euch gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Daniel Gehrig Präsident jungfreisinnige stadt bern» Weiterlesen
Abstimmungsparolen (Abstimmungen vom 28. November 2010)
Veröffentlicht am 17. November 2010Wie ihr sicher wisst, finden am 28. November 2010 sowohl auf eidgenössischer wie auch auf städtischer Ebene etliche - teilweise sehr emotional diskutierte - Abstimmungen statt. Dabei ist es aufgrund der Vielzahl an Vorlagen sowie den jeweiligen Gegen- bzw. Volksvorschlägen diesmal nicht leicht, sich im "Abstimmungs-Dschungel" zurecht zu finden.
Gerne mache ich euch daher auf die Abstimmungsparolen der jungfreisinnigen stadt bern aufmerksam:
Eidgenössische Vorlagen:
- Ausschaffungsinitative: NEIN / Gegenentwurf: JA / Stichfrage: Gegenentwurf
-Steuergerechtigkeits-Initative: NEIN
Städtische Vorlagen:
- Initiative EnergieWendeBern: NEIN / Gegenvorschlag: NEIN / Stichfrage: Gegenvorschlag (vgl. Anhang unten!)
- Teilrevision des Reglements über das Schulwesen: NEIN / Volksvorschlag: JA / Stichfrage: Volksvorschlag
- Produktgruppen-Budget: NEIN
- Leistungsvertrag mit der Stiftung Kornhausbibliotheken für das Jahr 2011bis 2014: JA
- Zonenplan ZPP Mühledorfstrasse: JA
Ich bitte euch, diese Parolen auch euren Verwandten und Bekannten zu kommunizieren. Für Fragen zu einzelnen Vorlagen oder betreffend die Begründung für die Parolenfassung der jungfreisinnigen stadt bern stehe ich euch gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Daniel Gehrig
Präsident jungfreisinnige stadt bern
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Veröffentlicht am 17. November 2010» Weiterlesen
Links
Veröffentlicht am 12. Oktober 2010| Politik | |
| jungfreisinnige kanton Bern | www.jfbe.ch |
| jungfreisinnige schweiz | www.jungfreisinnige.ch |
| FDP Stadt Bern | www.fdp-stadtbern.ch |
| FDP Kanton Bern | www.fdp-be.ch |
| FDP Schweiz | www.fdp.ch |
|
Öffentliche Verwaltungen |
|
| Stadt Bern | www.bern.ch |
| Kanton Bern | www.be.ch |
| CH Bund | www.admin.ch |
| Das wichtigste über die Schweiz | www.ch.ch |
|
Parteimitglieder |
|
| Christian Wasserfallen | www.cewe.ch |
| Bernhard Eicher | www.bernhard-eicher.ch |
| René Brügger | www.beechie.ch |
| Thomas Strebel | www.thomas-strebel.ch |
| Dominik Winter | www.dominikwinter.ch |
| Tobias Undeutsch | www.tobias-undeutsch.ch |
|
Technische Umsetzung der Website |
|
| Webdesign, Programmierung | www.bannerweb.ch |
| Hosting | www.prettymanagement.ch |
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Vorstand
Veröffentlicht am 12. Oktober 2010Unser Vorstand
|
Daniel Gehrig (Präsident)
Mobile: 079 248 80 73 E-Mail: d.gehrig@jfstadtbern.ch Aufgaben: Politische Inhalte, Sitzungen (VS/MV) organisieren/leiten, Koordination und Aufsicht der übrigen Vorstandämter |
|
Tobias Undeutsch (Vizepräsident, Finanzen)
E-Mail: t.undeutsch@jfstadtbern.ch Aufgaben: Finanzen, Stellvertretung des Präsidenten |
|
René Brügger (Sekretär)
Mobile: 077 436 15 93 E-Mail: r.bruegger@jfstadtbern.ch Aufgaben: jf-Website unterhalten, Fotografie, Mitglieder/-liste verwalten, Kontakt zu Mitglieder Web: www.beechie.ch |
|
Corinne Obrecht (Mobilisierung, Wahlkampfleitung)
E-Mail: c.obrecht@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung I, Wahlkampfleitung |
|
Thomas Strebel (Events)
E-Mail: t.strebel@jfstadtbern.ch Aufgaben: Organisieren von Events & Anlässen |
|
Thomas Berger (Mobilisierung)
E-Mail: t.berger@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung II, Ressort Umwelt & Energie / Verkehr (ad interim)
|
|
Mark Hayoz (Ressort Bildung)
E-Mail: m.hayoz@jfstadtbern.ch Aufgaben: Ressort Bildung, Leserbriefe |
|
Andreas Kraml (Ressort Wirtschaft)
E-Mail: a.kraml@jfstadtbern.ch Aufgaben: Ressort Wirtschaft, Leserbriefe |
|
Bengiamin Wyrsch (Beisitzer, Protokoll)
E-Mail: b.wyrsch@jfstadtbern.ch Aufgaben: Beisitzer, Protokollführung |
|
Bernhard Eicher (Stadtrat)
E-Mail: b.eicher@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeit im Stadtrat, Schnittstelle Stadtrat - Partei, Medienarbeit |
|
Christian Wasserfallen (Nationalrat)
E-Mail: ch.wasserfallen@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeit im Nationalrat Web: www.cewe.ch |
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Wahl eines Jungfreisinnigen zum Fraktionspräsidenten!
Veröffentlicht am 20. September 2010» Weiterlesen
Kein Alkoholverbot im öffentlichen Raum!
Veröffentlicht am 20. September 2010Obwohl sich die jungfreisinnigen stadt bern für einen griffigen Jungendschutz und die Einhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit aussprechen, verfehlt die kritisierte Massnahme ihr Ziel. Dem eigentlichen Problem – nämlich dem Rauschtrinken unter Jugendlichen – wird man durch ein solches Verbot mitnichten gerecht. Diese betrinken sich ohnehin vielfach auf privaten Plätzen oder in einer Beiz. Die jungfreisinnigen stadt bern sind daher der Auffassung, dass es in der Selbstbestimmung jedes einzelnen Stadtbewohners bleiben sollte, ob er oder sie das Feierabendbier im Garten, der Gartenbeiz oder am Ufer der Aare konsumiert.
Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Daniel Gehrig,
Präsident jungfreisinnige bern
Bernhard Eicher
Stadtrat jungfreisinnige stadt bern
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Kein Alkoholverbot im öffentlichen Raum!
Veröffentlicht am 20. September 2010Obwohl sich die jungfreisinnigen stadt bern für einen griffigen Jungendschutz und die Einhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit aussprechen, verfehlt die kritisierte Massnahme ihr Ziel. Dem eigentlichen Problem – nämlich dem Rauschtrinken unter Jugendlichen – wird man durch ein solches Verbot mitnichten gerecht. Diese betrinken sich ohnehin vielfach auf privaten Plätzen oder in einer Beiz. Die jungfreisinnigen stadt bern sind daher der Auffassung, dass es in der Selbstbestimmung jedes einzelnen Stadtbewohners bleiben sollte, ob er oder sie das Feierabendbier im Garten, der Gartenbeiz oder am Ufer der Aare konsumiert.
Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Daniel Gehrig,
Präsident jungfreisinnige bern
Mobil: 079 248 80 73
Mail: gehrig.daniel@gmail.com
Bernhard Eicher
Stadtrat jungfreisinnige stadt bern
Mobil: 079 561 83 07
Mail: info@bernhard-eicher.ch
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Kein Alkoholverbot im öffentlichen Raum!
Veröffentlicht am 20. September 2010Obwohl sich die jungfreisinnigen stadt bern für einen griffigen Jungendschutz und die Einhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit aussprechen, verfehlt die kritisierte Massnahme ihr Ziel. Dem eigentlichen Problem – nämlich dem Rauschtrinken unter Jugendlichen – wird man durch ein solches Verbot mitnichten gerecht. Diese betrinken sich ohnehin vielfach auf privaten Plätzen oder in einer Beiz. Die jungfreisinnigen stadt bern sind daher der Auffassung, dass es in der Selbstbestimmung jedes einzelnen Stadtbewohners bleiben sollte, ob er oder sie das Feierabendbier im Garten, der Gartenbeiz oder am Ufer der Aare konsumiert.
Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Daniel Gehrig,
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Stadtrat jungfreisinnige stadt bern
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Kein Alkoholverbot im öffentlichen Raum!
Veröffentlicht am 20. September 2010Obwohl sich die jungfreisinnigen stadt bern für einen griffigen Jungendschutz und die Einhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit aussprechen, verfehlt die kritisierte Massnahme ihr Ziel. Dem eigentlichen Problem – nämlich dem Rauschtrinken unter Jugendlichen – wird man durch ein solches Verbot mitnichten gerecht. Diese betrinken sich ohnehin vielfach auf privaten Plätzen oder in einer Beiz. Die jungfreisinnigen stadt bern sind daher der Auffassung, dass es in der Selbstbestimmung jedes einzelnen Stadtbewohners bleiben sollte, ob er oder sie das Feierabendbier im Garten, der Gartenbeiz oder am Ufer der Aare konsumiert.
Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Daniel Gehrig,
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Kein Alkoholverbot im öffentlichen Raum!
Veröffentlicht am 20. September 2010» Weiterlesen
Events
Veröffentlicht am 17. September 2010Mitgliederversammlungen jeweils 19.00 Uhr
- Montag 8.2.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 10.5.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 30.8.2010 im Käfigturm, 2. Stock
- Montag 1.11.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
Vorstandssitzung jeweils 19.00 Uhr (Nur für Vorstandsmitglieder)
- Montag 18.1.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 19.4.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 9.8.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 11.10.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
Weitere Anlässe (teilweise wetterabhängig – Details folgen zu gegebener Zeit)
- Wahlanlass Grossratswahlen: 28.3.2010 im Rathaus
- Seminar Gesundheitspolitik der jf-be und jf-thunersee, Samstag 12. Juni, 9:00 bis 12:00 Uhr im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern, 5. Stock
- Mitgliederanlass: 23.10.2010 in der "Lounge Kapelle", ab 20:30 Uhr an der Kramgasse 8 in Bern. Anmeldungen bitte an t.undeutsch@jfstadtbern.ch
- Chlouse-Abe: 3.12.2010 (Käfigturm)
Mitgliederversammlungen FDP Stadt Bern jeweils um 19.00 Uhr
- Montag 15.2.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 17.05.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 06.09.2010 Ort noch offen – Durchführung in einer Sektion geplant
- Montag 8.11.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
Abstimmungen 2010
Die Abstimmungen finden am 7. März, 13. Juni, 26. September und 28. November statt.
Die Kantonalen Wahlen in Bern finden am 28. März statt.
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Wahl eines Jungfreisinnigen zum Fraktionspräsidenten!
Veröffentlicht am 15. September 2010Damit werden gute Voraussetzungen geschaffen, um nach den schwierigen Jahren der FDP wieder zurück auf den Erfolgspfad zu finden. Zurück zum Berner Freisinn, welcher Freiheit und gesellschaftliche Verantwortung gleichermassen gewichtet. Zurück zum Berner Freisinn, welcher Gewerbler, Selbstständige und verantwortungsbewusste Angestellte sowie den Mittelstand vertritt. Zurück zum Berner Freisinn, welcher nicht nur kritisiert, sondern sich konstruktiv einbringt. Bernhard Eicher war ohne Zweifel die richtige Wahl für dieses Amt – nun können wir loslegen!
Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Daniel Gehrig,
Präsident jungfreisinnige bern
Bernhard Eicher
Stadtrat jungfreisinnige stadt bern
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Kein Alkoholverbot im öffentlichen Raum!
Veröffentlicht am 06. September 2010Obwohl sich die jungfreisinnigen stadt bern für einen griffigen Jungendschutz und die Einhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit aussprechen, verfehlt die kritisierte Massnahme ihr Ziel. Dem eigentlichen Problem – nämlich dem Rauschtrinken unter Jugendlichen – wird man durch ein solches Verbot mitnichten gerecht. Diese betrinken sich ohnehin vielfach auf privaten Plätzen oder in einer Beiz. Die jungfreisinnigen stadt bern sind daher der Auffassung, dass es in der Selbstbestimmung jedes einzelnen Stadtbewohners bleiben sollte, ob er oder sie das Feierabendbier im Garten, der Gartenbeiz oder am Ufer der Aare konsumiert.
Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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Daniel Gehrig,
Präsident jungfreisinnige bern
Bernhard Eicher
Stadtrat jungfreisinnige stadt bern
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EnergieWendeBern: Echter Gegenvorschlag
Veröffentlicht am 19. August 2010 Bald wird der Stadtrat über die links-grüne Initiative „EnergieWendeBern“ befinden. Diese gefährdet Arbeitsplätze in der Region Bern und sieht eine neue Steuer (sogen. Ökoabgabe) vor. Da der Gemeinderat lediglich einen Pseudo-Gegenvorschlag unterbreitet (einziger Unterschied zur Initiative: Frist zur Umsetzung), müssen wir jungfreisinnigen die Arbeit der Stadtregierung erledigen. Die links-grünen Parteien betreiben mit der Initiative „EnergieWendeBern“ ideologische Selbstbefriedigung. Sie wollen dem städtischen Energieunternehmen ewb neue Beteiligungen an Kernkraftwerken verbieten. Zu diesem Zweck soll ewb massive Investitionen im benachbarten Ausland tätigen (z. B. Windkraftwerke in Deutschland, Solaranlagen in Spanien, vgl. Attach). Dass dabei Arbeitsplätze von der Region Bern ins Ausland verlagert werden, scheint die Initianten nicht zu kümmern. Einzig SPStadtrat und Gewerkschafter Ruedi Keller gibt zu, dass durch einen Ausstieg Arbeitsplätze verloren gingen (vgl. Motion Ruedi Keller im Attach). Weiter wollen die Initianten den Bernern einmal mehr eine versteckte Steuererhöhung – verharmlosend Ökoabgabe genannt – unterjubeln. Da der links-grüne Gemeinderat nur einen Pseudo-Gegenvorschlag zur Initiative unterbreitet hat, bringen nun die jungfreisinnigen eine ernsthafte Alternative in die Diskussion ein. Mit unserem Gegenvorschlag (vgl. Attach) wollen wir bestehende und durch die Förderung von Alternativenergien neu entstehende Arbeitsplätze in der Region Bern halten. Zudem soll ewb den Bau von Pumpspeicherkraftwerken (z. B. Ausbau Kraftwerk Oberhasli) vorantreiben, um die zur Förderung von Alternativenergien benötigte Speicherkapazität zu schaffen. Als letzter Punkt ist auf versteckte Steuererhöhungen mittels sogen. Ökoabgabe zu verzichten. Wir werden unseren Gegenvorschlag nun in die vorberatende Kommission FSU, anschliessend in den Stadtrat und – sollte sich das Parlament unseren Ideen verweigern – mittels Volksvorschlag vor die Stimmbevölkerung bringen. Den Gegenvorschlag der jungfreisinnigen stadt bern finden Sie hier. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Bernhard Eicher, Stadtrat 079/ 561 83 07» Weiterlesen
EnergieWendeBern: Echter Gegenvorschlag
Veröffentlicht am 19. August 2010Bald wird der Stadtrat über die links-grüne Initiative „EnergieWendeBern“ befinden. Diese gefährdet Arbeitsplätze in der Region Bern und sieht eine neue Steuer (sogen. Ökoabgabe) vor. Da der Gemeinderat lediglich einen Pseudo-Gegenvorschlag unterbreitet (einziger Unterschied zur Initiative: Frist zur Umsetzung), müssen wir jungfreisinnigen die Arbeit der Stadtregierung erledigen.
Die links-grünen Parteien betreiben mit der Initiative „EnergieWendeBern“ ideologische Selbstbefriedigung. Sie wollen dem städtischen Energieunternehmen ewb neue Beteiligungen an Kernkraftwerken verbieten. Zu diesem Zweck soll ewb massive Investitionen im benachbarten Ausland tätigen (z. B. Windkraftwerke in Deutschland, Solaranlagen in Spanien, vgl. Attach). Dass dabei Arbeitsplätze von der Region Bern ins Ausland verlagert werden, scheint die Initianten nicht zu kümmern. Einzig SPStadtrat und Gewerkschafter Ruedi Keller gibt zu, dass durch einen Ausstieg Arbeitsplätze verloren gingen (vgl. Motion Ruedi Keller im Attach). Weiter wollen die Initianten den Bernern einmal mehr eine versteckte Steuererhöhung – verharmlosend Ökoabgabe genannt – unterjubeln.
Da der links-grüne Gemeinderat nur einen Pseudo-Gegenvorschlag zur Initiative unterbreitet hat, bringen nun die jungfreisinnigen eine ernsthafte Alternative in die Diskussion ein. Mit unserem Gegenvorschlag (vgl. Attach) wollen wir bestehende und durch die Förderung von Alternativenergien neu entstehende Arbeitsplätze in der Region Bern halten. Zudem soll ewb den Bau von Pumpspeicherkraftwerken (z. B. Ausbau Kraftwerk Oberhasli) vorantreiben, um die zur Förderung von Alternativenergien benötigte Speicherkapazität zu schaffen. Als letzter Punkt ist auf versteckte Steuererhöhungen mittels sogen. Ökoabgabe zu verzichten.
Wir werden unseren Gegenvorschlag nun in die vorberatende Kommission FSU, anschliessend in den Stadtrat und – sollte sich das Parlament unseren Ideen verweigern – mittels Volksvorschlag vor die Stimmbevölkerung bringen.
Den Gegenvorschlag der jungfreisinnigen stadt bern finden Sie hier.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Bernhard Eicher, Stadtrat
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EnergieWendeBern: Echter Gegenvorschlag
Veröffentlicht am 19. August 2010 Bald wird der Stadtrat über die links-grüne Initiative „EnergieWendeBern“ befinden. Diese gefährdet Arbeitsplätze in der Region Bern und sieht eine neue Steuer (sogen. Ökoabgabe) vor. Da der Gemeinderat lediglich einen Pseudo-Gegenvorschlag unterbreitet (einziger Unterschied zur Initiative: Frist zur Umsetzung), müssen wir jungfreisinnigen die Arbeit der Stadtregierung erledigen. Die links-grünen Parteien betreiben mit der Initiative „EnergieWendeBern“ ideologische Selbstbefriedigung. Sie wollen dem städtischen Energieunternehmen ewb neue Beteiligungen an Kernkraftwerken verbieten. Zu diesem Zweck soll ewb massive Investitionen im benachbarten Ausland tätigen (z. B. Windkraftwerke in Deutschland, Solaranlagen in Spanien, vgl. Attach). Dass dabei Arbeitsplätze von der Region Bern ins Ausland verlagert werden, scheint die Initianten nicht zu kümmern. Einzig SPStadtrat und Gewerkschafter Ruedi Keller gibt zu, dass durch einen Ausstieg Arbeitsplätze verloren gingen (vgl. Motion Ruedi Keller im Attach). Weiter wollen die Initianten den Bernern einmal mehr eine versteckte Steuererhöhung – verharmlosend Ökoabgabe genannt – unterjubeln. Da der links-grüne Gemeinderat nur einen Pseudo-Gegenvorschlag zur Initiative unterbreitet hat, bringen nun die jungfreisinnigen eine ernsthafte Alternative in die Diskussion ein. Mit unserem Gegenvorschlag (vgl. Attach) wollen wir bestehende und durch die Förderung von Alternativenergien neu entstehende Arbeitsplätze in der Region Bern halten. Zudem soll ewb den Bau von Pumpspeicherkraftwerken (z. B. Ausbau Kraftwerk Oberhasli) vorantreiben, um die zur Förderung von Alternativenergien benötigte Speicherkapazität zu schaffen. Als letzter Punkt ist auf versteckte Steuererhöhungen mittels sogen. Ökoabgabe zu verzichten. Wir werden unseren Gegenvorschlag nun in die vorberatende Kommission FSU, anschliessend in den Stadtrat und – sollte sich das Parlament unseren Ideen verweigern – mittels Volksvorschlag vor die Stimmbevölkerung bringen. Den Gegenvorschlag der jungfreisinnigen stadt bern finden Sie hier. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Bernhard Eicher, Stadtrat 079/ 561 83 07» Weiterlesen
EnergieWendeBern: Echter Gegenvorschlag
Veröffentlicht am 19. August 2010Die links-grünen Parteien betreiben mit der Initiative „EnergieWendeBern“ ideologische Selbstbefriedigung. Sie wollen dem städtischen Energieunternehmen ewb neue Beteiligungen an Kernkraftwerken verbieten. Zu diesem Zweck soll ewb massive Investitionen im benachbarten Ausland tätigen (z. B. Windkraftwerke in Deutschland, Solaranlagen in Spanien, vgl. Attach). Dass dabei Arbeitsplätze von der Region Bern ins Ausland verlagert werden, scheint die Initianten nicht zu kümmern. Einzig SPStadtrat und Gewerkschafter Ruedi Keller gibt zu, dass durch einen Ausstieg Arbeitsplätze verloren gingen (vgl. Motion Ruedi Keller im Attach). Weiter wollen die Initianten den Bernern einmal mehr eine versteckte Steuererhöhung – verharmlosend Ökoabgabe genannt – unterjubeln.
Da der links-grüne Gemeinderat nur einen Pseudo-Gegenvorschlag zur Initiative unterbreitet hat, bringen nun die jungfreisinnigen eine ernsthafte Alternative in die Diskussion ein. Mit unserem Gegenvorschlag (vgl. Attach) wollen wir bestehende und durch die Förderung von Alternativenergien neu entstehende Arbeitsplätze in der Region Bern halten. Zudem soll ewb den Bau von Pumpspeicherkraftwerken (z. B. Ausbau Kraftwerk Oberhasli) vorantreiben, um die zur Förderung von Alternativenergien benötigte Speicherkapazität zu schaffen. Als letzter Punkt ist auf versteckte Steuererhöhungen mittels sogen. Ökoabgabe zu verzichten.
Wir werden unseren Gegenvorschlag nun in die vorberatende Kommission FSU, anschliessend in den Stadtrat und – sollte sich das Parlament unseren Ideen verweigern – mittels Volksvorschlag vor die Stimmbevölkerung bringen.
Den Gegenvorschlag der jungfreisinnigen stadt bern finden Sie hier.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Bernhard Eicher, Stadtrat
079/ 561 83 07
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EnergieWendeBern: Echter Gegenvorschlag
Veröffentlicht am 19. August 2010 Bald wird der Stadtrat über die links-grüne Initiative „EnergieWendeBern“ befinden. Diese gefährdet Arbeitsplätze in der Region Bern und sieht eine neue Steuer (sogen. Ökoabgabe) vor. Da der Gemeinderat lediglich einen Pseudo-Gegenvorschlag unterbreitet (einziger Unterschied zur Initiative: Frist zur Umsetzung), müssen wir jungfreisinnigen die Arbeit der Stadtregierung erledigen. Die links-grünen Parteien betreiben mit der Initiative „EnergieWendeBern“ ideologische Selbstbefriedigung. Sie wollen dem städtischen Energieunternehmen ewb neue Beteiligungen an Kernkraftwerken verbieten. Zu diesem Zweck soll ewb massive Investitionen im benachbarten Ausland tätigen (z. B. Windkraftwerke in Deutschland, Solaranlagen in Spanien, vgl. Attach). Dass dabei Arbeitsplätze von der Region Bern ins Ausland verlagert werden, scheint die Initianten nicht zu kümmern. Einzig SPStadtrat und Gewerkschafter Ruedi Keller gibt zu, dass durch einen Ausstieg Arbeitsplätze verloren gingen (vgl. Motion Ruedi Keller im Attach). Weiter wollen die Initianten den Bernern einmal mehr eine versteckte Steuererhöhung – verharmlosend Ökoabgabe genannt – unterjubeln. Da der links-grüne Gemeinderat nur einen Pseudo-Gegenvorschlag zur Initiative unterbreitet hat, bringen nun die jungfreisinnigen eine ernsthafte Alternative in die Diskussion ein. Mit unserem Gegenvorschlag (vgl. Attach) wollen wir bestehende und durch die Förderung von Alternativenergien neu entstehende Arbeitsplätze in der Region Bern halten. Zudem soll ewb den Bau von Pumpspeicherkraftwerken (z. B. Ausbau Kraftwerk Oberhasli) vorantreiben, um die zur Förderung von Alternativenergien benötigte Speicherkapazität zu schaffen. Als letzter Punkt ist auf versteckte Steuererhöhungen mittels sogen. Ökoabgabe zu verzichten. Wir werden unseren Gegenvorschlag nun in die vorberatende Kommission FSU, anschliessend in den Stadtrat und – sollte sich das Parlament unseren Ideen verweigern – mittels Volksvorschlag vor die Stimmbevölkerung bringen. Den Gegenvorschlag der jungfreisinnigen stadt bern finden Sie hier. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Bernhard Eicher, Stadtrat 079/ 561 83 07» Weiterlesen
EnergieWendeBern: Echter Gegenvorschlag
Veröffentlicht am 19. August 2010Bald wird der Stadtrat über die links-grüne Initiative „EnergieWendeBern“ befinden. Diese gefährdet Arbeitsplätze in der Region Bern und sieht eine neue Steuer (sogen. Ökoabgabe) vor. Da der Gemeinderat lediglich einen Pseudo-Gegenvorschlag unterbreitet (einziger Unterschied zur Initiative: Frist zur Umsetzung), müssen wir jungfreisinnigen die Arbeit der Stadtregierung erledigen.
Die links-grünen Parteien betreiben mit der Initiative „EnergieWendeBern“ ideologische Selbstbefriedigung. Sie wollen dem städtischen Energieunternehmen ewb neue Beteiligungen an Kernkraftwerken verbieten. Zu diesem Zweck soll ewb massive Investitionen im benachbarten Ausland tätigen (z. B. Windkraftwerke in Deutschland, Solaranlagen in Spanien, vgl. Attach). Dass dabei Arbeitsplätze von der Region Bern ins Ausland verlagert werden, scheint die Initianten nicht zu kümmern. Einzig SPStadtrat und Gewerkschafter Ruedi Keller gibt zu, dass durch einen Ausstieg Arbeitsplätze verloren gingen (vgl. Motion Ruedi Keller im Attach). Weiter wollen die Initianten den Bernern einmal mehr eine versteckte Steuererhöhung – verharmlosend Ökoabgabe genannt – unterjubeln.
Da der links-grüne Gemeinderat nur einen Pseudo-Gegenvorschlag zur Initiative unterbreitet hat, bringen nun die jungfreisinnigen eine ernsthafte Alternative in die Diskussion ein. Mit unserem Gegenvorschlag (vgl. Attach) wollen wir bestehende und durch die Förderung von Alternativenergien neu entstehende Arbeitsplätze in der Region Bern halten. Zudem soll ewb den Bau von Pumpspeicherkraftwerken (z. B. Ausbau Kraftwerk Oberhasli) vorantreiben, um die zur Förderung von Alternativenergien benötigte Speicherkapazität zu schaffen. Als letzter Punkt ist auf versteckte Steuererhöhungen mittels sogen. Ökoabgabe zu verzichten.
Wir werden unseren Gegenvorschlag nun in die vorberatende Kommission FSU, anschliessend in den Stadtrat und – sollte sich das Parlament unseren Ideen verweigern – mittels Volksvorschlag vor die Stimmbevölkerung bringen.
Den Gegenvorschlag der jungfreisinnigen stadt bern finden Sie hier.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Bernhard Eicher, Stadtrat
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EnergieWendeBern: Echter Gegenvorschlag
Veröffentlicht am 19. August 2010 Bald wird der Stadtrat über die links-grüne Initiative „EnergieWendeBern“ befinden. Diese gefährdet Arbeitsplätze in der Region Bern und sieht eine neue Steuer (sogen. Ökoabgabe) vor. Da der Gemeinderat lediglich einen Pseudo-Gegenvorschlag unterbreitet (einziger Unterschied zur Initiative: Frist zur Umsetzung), müssen wir jungfreisinnigen die Arbeit der Stadtregierung erledigen. Die links-grünen Parteien betreiben mit der Initiative „EnergieWendeBern“ ideologische Selbstbefriedigung. Sie wollen dem städtischen Energieunternehmen ewb neue Beteiligungen an Kernkraftwerken verbieten. Zu diesem Zweck soll ewb massive Investitionen im benachbarten Ausland tätigen (z. B. Windkraftwerke in Deutschland, Solaranlagen in Spanien, vgl. Attach). Dass dabei Arbeitsplätze von der Region Bern ins Ausland verlagert werden, scheint die Initianten nicht zu kümmern. Einzig SPStadtrat und Gewerkschafter Ruedi Keller gibt zu, dass durch einen Ausstieg Arbeitsplätze verloren gingen (vgl. Motion Ruedi Keller im Attach). Weiter wollen die Initianten den Bernern einmal mehr eine versteckte Steuererhöhung – verharmlosend Ökoabgabe genannt – unterjubeln. Da der links-grüne Gemeinderat nur einen Pseudo-Gegenvorschlag zur Initiative unterbreitet hat, bringen nun die jungfreisinnigen eine ernsthafte Alternative in die Diskussion ein. Mit unserem Gegenvorschlag (vgl. Attach) wollen wir bestehende und durch die Förderung von Alternativenergien neu entstehende Arbeitsplätze in der Region Bern halten. Zudem soll ewb den Bau von Pumpspeicherkraftwerken (z. B. Ausbau Kraftwerk Oberhasli) vorantreiben, um die zur Förderung von Alternativenergien benötigte Speicherkapazität zu schaffen. Als letzter Punkt ist auf versteckte Steuererhöhungen mittels sogen. Ökoabgabe zu verzichten. Wir werden unseren Gegenvorschlag nun in die vorberatende Kommission FSU, anschliessend in den Stadtrat und – sollte sich das Parlament unseren Ideen verweigern – mittels Volksvorschlag vor die Stimmbevölkerung bringen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Bernhard Eicher, Stadtrat 079/ 561 83 07» Weiterlesen
EnergieWendeBern: Echter Gegenvorschlag
Veröffentlicht am 19. August 2010» Weiterlesen
Gegenvorschlag zur Initiative EnergieWendeBern
Veröffentlicht am 19. August 2010 1) Das ewr soll wie folgt geändert werden: Art. 6 Natürliche Lebensgrundlagen 1 ewb trägt dem Schutz der Umwelt und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen nach den Vorgaben von Artikel 8 GO Rechnung. 2 ewb fördert die Produktion und den Vertrieb von einheimischen, erneuerbaren Energien. Dafür nötige Investitionen werden hauptsächlich im Inland getätigt. 2 bis (neu): ewb unterstützt aktiv den Ausbau von Wasser- und Pumpspeicherkraftwerken. 3 ewb betreibt ein umfassendes Umweltmanagementsystem. 4 streichen 2) Kurzbegründung:- Arbeitsplätze sichern: Die Initianten wollen ewb zu massiven Investitionen in ausländische Megaprojekte zwingen. Der Gegenvorschlag verlangt einen Fokus auf die einheimische Energieproduktion und sichert damit Arbeitsplätze resp. schafft neue.
- Keine neuen Steuern: Die Initianten wollen die Bevölkerung und das Gewerbe mit weiteren Steuern belasten (Ökoabgabe). Der Gegenvorschlag verhindert dies.
- Wasserschloss Schweiz ausbauen: Künftig werden Wasser- und insbesondere Pumpspeicherkraftwerke an Bedeutung gewinnen. Die Schweiz – und auch der Kanton Bern – haben ideale Voraussetzungen, um solche Werke zu betreiben. ewb soll sich deshalb klar zur Wasserkraft bekennen.
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Gegenvorschlag zur Initiative EnergieWendeBern
Veröffentlicht am 19. August 20101) Das ewr soll wie folgt geändert werden:
Art. 6 Natürliche Lebensgrundlagen
1 ewb trägt dem Schutz der Umwelt und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen nach den
Vorgaben von Artikel 8 GO Rechnung.
2 ewb fördert die Produktion und den Vertrieb von einheimischen, erneuerbaren Energien. Dafür
nötige Investitionen werden hauptsächlich im Inland getätigt.
2 bis (neu): ewb unterstützt aktiv den Ausbau von Wasser- und Pumpspeicherkraftwerken.
3 ewb betreibt ein umfassendes Umweltmanagementsystem.
4 streichen
2) Kurzbegründung:
- Arbeitsplätze sichern: Die Initianten wollen ewb zu massiven Investitionen in ausländische Megaprojekte zwingen. Der Gegenvorschlag verlangt einen Fokus auf die einheimische Energieproduktion und sichert damit Arbeitsplätze resp. schafft neue.
- Keine neuen Steuern: Die Initianten wollen die Bevölkerung und das Gewerbe mit weiteren Steuern belasten (Ökoabgabe). Der Gegenvorschlag verhindert dies.
- Wasserschloss Schweiz ausbauen: Künftig werden Wasser- und insbesondere Pumpspeicherkraftwerke an Bedeutung gewinnen. Die Schweiz – und auch der Kanton Bern – haben ideale Voraussetzungen, um solche Werke zu betreiben. ewb soll sich deshalb klar zur Wasserkraft bekennen.
Bern, 18.08.2010
Bernhard Eicher
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Gegenvorschlag zur Initiative EnergieWendeBern
Veröffentlicht am 19. August 2010 1) Das ewr soll wie folgt geändert werden: Art. 6 Natürliche Lebensgrundlagen 1 ewb trägt dem Schutz der Umwelt und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen nach den Vorgaben von Artikel 8 GO Rechnung. 2 ewb fördert die Produktion und den Vertrieb von einheimischen, erneuerbaren Energien. Dafür nötige Investitionen werden hauptsächlich im Inland getätigt. 2 bis (neu): ewb unterstützt aktiv den Ausbau von Wasser- und Pumpspeicherkraftwerken. 3 ewb betreibt ein umfassendes Umweltmanagementsystem. 4 streichen 2) Kurzbegründung:- Arbeitsplätze sichern: Die Initianten wollen ewb zu massiven Investitionen in ausländische Megaprojekte zwingen. Der Gegenvorschlag verlangt einen Fokus auf die einheimische Energieproduktion und sichert damit Arbeitsplätze resp. schafft neue.
- Keine neuen Steuern: Die Initianten wollen die Bevölkerung und das Gewerbe mit weiteren Steuern belasten (Ökoabgabe). Der Gegenvorschlag verhindert dies.
- Wasserschloss Schweiz ausbauen: Künftig werden Wasser- und insbesondere Pumpspeicherkraftwerke an Bedeutung gewinnen. Die Schweiz – und auch der Kanton Bern – haben ideale Voraussetzungen, um solche Werke zu betreiben. ewb soll sich deshalb klar zur Wasserkraft bekennen.
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Gegenvorschlag zur Initiative EnergieWendeBern
Veröffentlicht am 19. August 20101) Das ewr soll wie folgt geändert werden:
Art. 6 Natürliche Lebensgrundlagen
1 ewb trägt dem Schutz der Umwelt und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen nach den
Vorgaben von Artikel 8 GO Rechnung.
2 ewb fördert die Produktion und den Vertrieb von einheimischen, erneuerbaren Energien. Dafür
nötige Investitionen werden hauptsächlich im Inland getätigt.
2 bis (neu): ewb unterstützt aktiv den Ausbau von Wasser- und Pumpspeicherkraftwerken.
3 ewb betreibt ein umfassendes Umweltmanagementsystem.
4 streichen
2) Kurzbegründung:
- Arbeitsplätze sichern: Die Initianten wollen ewb zu massiven Investitionen in ausländische Megaprojekte zwingen. Der Gegenvorschlag verlangt einen Fokus auf die einheimische Energieproduktion und sichert damit Arbeitsplätze resp. schafft neue.
- Keine neuen Steuern: Die Initianten wollen die Bevölkerung und das Gewerbe mit weiteren Steuern belasten (Ökoabgabe). Der Gegenvorschlag verhindert dies.
- Wasserschloss Schweiz ausbauen: Künftig werden Wasser- und insbesondere Pumpspeicherkraftwerke an Bedeutung gewinnen. Die Schweiz – und auch der Kanton Bern – haben ideale Voraussetzungen, um solche Werke zu betreiben. ewb soll sich deshalb klar zur Wasserkraft bekennen.
Bern, 18.08.2010
Bernhard Eicher
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Gegenvorschlag zur Initiative EnergieWendeBern
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Events
Veröffentlicht am 19. August 2010Mitgliederversammlungen jeweils 19.00 Uhr
- Montag 8.2.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 10.5.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 30.8.2010 im Käfigturm, 2. Stock
- Montag 1.11.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
Vorstandssitzung jeweils 19.00 Uhr (Nur für Vorstandsmitglieder)
- Montag 18.1.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 19.4.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 9.8.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 11.10.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
Weitere Anlässe (teilweise wetterabhängig – Details folgen zu gegebener Zeit)
- Wahlanlass Grossratswahlen: 28.3.2010 im Rathaus
- Seminar Gesundheitspolitik der jf-be und jf-thunersee, Samstag 12. Juni, 9:00 bis 12:00 Uhr im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern, 5. Stock
- Sommeranlass: 27. August, Treffpunkt um 18:30 beim Loebegge danach gehen wir auf den Gurten. (Mitnehmen: Etwas zum Grillieren).
- Filmabend: 15.10.2010 (Käfigturm)
- Chlouse-Abe: 3.12.2010 (Käfigturm)
Mitgliederversammlungen FDP Stadt Bern jeweils um 19.00 Uhr
- Montag 15.2.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 17.05.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 06.09.2010 Ort noch offen – Durchführung in einer Sektion geplant
- Montag 8.11.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
Abstimmungen 2010
Die Abstimmungen finden am 7. März, 13. Juni, 26. September und 28. November statt.
Die Kantonalen Wahlen in Bern finden am 28. März statt.
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Events
Veröffentlicht am 26. Juli 2010Mitgliederversammlungen jeweils 19.00 Uhr
- Montag 8.2.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 10.5.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 30.8.2010 im Käfigturm, 2. Stock
- Montag 1.11.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
Vorstandssitzung jeweils 19.00 Uhr (Nur für Vorstandsmitglieder)
- Montag 18.1.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 19.4.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 9.8.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 11.10.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
Weitere Anlässe (teilweise wetterabhängig – Details folgen zu gegebener Zeit)
- Wahlanlass Grossratswahlen: 28.3.2010 im Rathaus
- Seminar Gesundheitspolitik der jf-be und jf-thunersee, Samstag 12. Juni, 9:00 bis 12:00 Uhr im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern, 5. Stock
- Sommeranlass: 20. August, Treffpunkt um 18:30 beim Loebegge danach gehen wir auf den Gurten. (Mitnehmen: Etwas zum Grillieren). Ausweichdatum bei schlechtem Wetter ist der 27. August 2010.
- Filmabend: 15.10.2010 (Käfigturm)
- Chlouse-Abe: 3.12.2010 (Käfigturm)
Mitgliederversammlungen FDP Stadt Bern jeweils um 19.00 Uhr
- Montag 15.2.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 17.05.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 06.09.2010 Ort noch offen – Durchführung in einer Sektion geplant
- Montag 8.11.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
Abstimmungen 2010
Die Abstimmungen finden am 7. März, 13. Juni, 26. September und 28. November statt.
Die Kantonalen Wahlen in Bern finden am 28. März statt.
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Events
Veröffentlicht am 26. Juli 2010 Mitgliederversammlungen jeweils 19.00 Uhr- Montag 8.2.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 10.5.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 30.8.2010 im Käfigturm, 2. Stock
- Montag 1.11.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 18.1.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 19.4.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 9.8.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 11.10.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Wahlanlass Grossratswahlen: 28.3.2010 im Rathaus
- Seminar Gesundheitspolitik der jf-be und jf-thunersee, Samstag 12. Juni, 9:00 bis 12:00 Uhr im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern, 5. Stock
- Sommeranlass: 20. August, Treffpunkt um 18:30 beim Loebegge danach gehen wir auf den Gurten. (Mitnehmen: Etwas zum Grillieren). Ausweichdatum bei schlechtem Wetter ist der 27. August 2010.
- Filmabend: 15.10.2010 (Käfigturm)
- Chlouse-Abe: 3.12.2010 (Käfigturm)
- Montag 15.2.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 17.05.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 06.09.2010 Ort noch offen – Durchführung in einer Sektion geplant
- Montag 8.11.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
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Events
Veröffentlicht am 26. Juli 2010Mitgliederversammlungen jeweils 19.00 Uhr
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- Montag 10.5.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 30.8.2010 im Käfigturm, 2. Stock
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- Montag 9.8.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
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- Montag 15.2.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 17.05.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
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- Montag 8.11.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
Abstimmungen 2010
Die Abstimmungen finden am 7. März, 13. Juni, 26. September und 28. November statt.
Die Kantonalen Wahlen in Bern finden am 28. März statt.
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Events
Veröffentlicht am 20. Juli 2010Mitgliederversammlungen jeweils 19.00 Uhr
- Montag 8.2.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 10.5.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 30.8.2010 im Käfigturm, 2. Stock
- Montag 1.11.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
Vorstandssitzung jeweils 19.00 Uhr (Nur für Vorstandsmitglieder)
- Montag 18.1.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 19.4.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 9.8.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
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Weitere Anlässe (teilweise wetterabhängig – Details folgen zu gegebener Zeit)
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- Sommeranlass: Termin wird demnächst bekannt gegeben
- Filmabend: 15.10.2010 (Käfigturm)
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Mitgliederversammlungen FDP Stadt Bern jeweils um 19.00 Uhr
- Montag 15.2.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 17.05.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 06.09.2010 Ort noch offen – Durchführung in einer Sektion geplant
- Montag 8.11.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
Abstimmungen 2010
Die Abstimmungen finden am 7. März, 13. Juni, 26. September und 28. November statt.
Die Kantonalen Wahlen in Bern finden am 28. März statt.
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Vorstand
Veröffentlicht am 20. Juli 2010Unser Vorstand
|
Daniel Gehrig (Präsident)
Mobile: 079 248 80 73 E-Mail: d.gehrig@jfstadtbern.ch Aufgaben: Politische Inhalte, Sitzungen (VS/MV) organisieren/leiten, Koordination und Aufsicht der übrigen Vorstandämter |
|
Tobias Undeutsch (Vizepräsident, Finanzen)
E-Mail: t.undeutsch@jfstadtbern.ch Aufgaben: Finanzen, Stellvertretung des Präsidenten |
|
René Brügger (Sekretär)
Mobile: 077 436 15 93 E-Mail: r.bruegger@jfstadtbern.ch Aufgaben: jf-Website unterhalten, Fotografie, Mitglieder/-liste verwalten, Kontakt zu Mitglieder Web: www.beechie.ch |
|
Corinne Obrecht (Mobilisierung, Wahlkampfleitung)
E-Mail: c.obrecht@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung I, Wahlkampfleitung |
|
Thomas Strebel (Events)
E-Mail: t.strebel@jfstadtbern.ch Aufgaben: Organisieren von Events & Anlässen |
|
Thomas Berger (Mobilisierung)
E-Mail: t.berger@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung II, Ressort Umwelt & Energie / Verkehr (ad interim) Web: www.thomas-berger.ch |
|
Mark Hayoz (Ressort Bildung)
E-Mail: m.hayoz@jfstadtbern.ch Aufgaben: Ressort Bildung, Leserbriefe |
|
Andreas Kraml (Ressort Wirtschaft)
E-Mail: a.kraml@jfstadtbern.ch Aufgaben: Ressort Wirtschaft, Leserbriefe |
|
Bengiamin Wyrsch (Beisitzer, Protokoll)
E-Mail: b.wyrsch@jfstadtbern.ch Aufgaben: Beisitzer, Protokollführung |
|
Bernhard Eicher (Stadtrat)
E-Mail: b.eicher@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeit im Stadtrat, Schnittstelle Stadtrat - Partei, Medienarbeit |
|
Christian Wasserfallen (Nationalrat)
E-Mail: ch.wasserfallen@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeit im Nationalrat Web: www.cewe.ch |
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Vorstand
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Daniel Gehrig (Präsident)
Mobile: 079 248 80 73 E-Mail: d.gehrig@jfstadtbern.ch Aufgaben: Politische Inhalte, Sitzungen (VS/MV) organisieren/leiten, Koordination und Aufsicht der übrigen Vorstandämter |
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Tobias Undeutsch (Vizepräsident, Finanzen)
E-Mail: t.undeutsch@jfstadtbern.ch Aufgaben: Finanzen, Stellvertretung des Präsidenten |
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René Brügger (Sekretär)
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Corinne Obrecht (Mobilisierung, Wahlkampfleitung)
E-Mail: c.obrecht@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung I, Wahlkampfleitung |
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Thomas Strebel (Events)
E-Mail: t.strebel@jfstadtbern.ch Aufgaben: Organisieren von Events & Anlässen |
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Thomas Berger (Mobilisierung)
E-Mail: t.berger@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung II, Ressort Umwelt & Energie / Verkehr (ad interim) Web: www.thomas-berger.ch |
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Mark Hayoz (Ressort Bildung)
E-Mail: m.hayoz@jfstadtbern.ch Aufgaben: Ressort Bildung, Leserbriefe |
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Andreas Kraml (Ressort Wirtschaft)
E-Mail: a.kraml@jfstadtbern.ch Aufgaben: Ressort Wirtschaft, Leserbriefe |
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Corinne Obrecht (Mobilisierung, Wahlkampfleitung)
E-Mail: c.obrecht@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung I, Wahlkampfleitung |
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Bengiamin Wyrsch (Beisitzer, Protokoll)
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Bernhard Eicher (Stadtrat)
E-Mail: b.eicher@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeit im Stadtrat, Schnittstelle Stadtrat - Partei, Medienarbeit |
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Christian Wasserfallen (Nationalrat)
E-Mail: ch.wasserfallen@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeit im Nationalrat Web: www.cewe.ch |
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Konsequenzen aus der Besetzung der Kleinen Schanze
Veröffentlicht am 15. Juli 2010 Da der Gemeinderat in der Auseinandersetzung mit illegalen Besetzergruppen einmal mehr versagt hat, sollte er sich wenigstens im Nachhinein um einen korrekten Umgang mit den Steuerzahlenden und dem Gewerbe bemühen. Entsprechend wird er beauftragt:- Die entstandenen Instandstellungskosten für die kleine Schanze, allfällige Räumungskosten sowie alle weiteren Aufwendungen (z. B. Zeitaufwand für Verhandlungen) bei den Organisatoren, also dem Bleiberecht-Kollektiv, einzufordern.
- Dem umliegenden Gewerbe, insbesondere dem Park-Café Kleine Schanze, die durch die illegale Besetzung entstandenen Ertragsausfälle zu entschädigen.
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Konsequenzen aus der Besetzung der Kleinen Schanze
Veröffentlicht am 15. Juli 2010Wie die gut einwöchige Besetzung aber zeigte, war der Gemeinderat weder fähig noch willens, das geltende Recht durchzusetzen. Dies ist umso stossender, als dass bei steuerzahlenden Gewerblern geltende Vorschriften jeweils minutiös durchgesetzt werden (z. B. Anlieferungszeiten in der Innenstadt, "Entrümpelung" der Innenstadt, Vorschriften zur Aussenbestuhlung, Pflicht zur Benutzung von Mehrweggeschirr auf öffentlichem Grund). Bedenkt man, dass durch die Besetzung und die Passivität der Gemeindebehörden einigen Gewerbetreibenden zusätzlich Ertragsausfälle entstanden sind, kann man sich ihren Unmut bestens vorstellen. Aber nicht nur das Gewerbe, sondern auch die Steuerzahlenden werden durch die Aktivisten belastet: Der Stadt entstanden – trotz gegenteiligen Bekundungen durch die Besetzer – erhebliche Kosten zur Instandstellung des Rasens auf der kleinen Schanze (laut Medienberichten bis zu CHF 20'000.00).
Da der Gemeinderat in der Auseinandersetzung mit illegalen Besetzergruppen einmal mehr versagt hat, sollte er sich wenigstens im Nachhinein um einen korrekten Umgang mit den Steuerzahlenden und dem Gewerbe bemühen. Entsprechend wird er beauftragt:
- Die entstandenen Instandstellungskosten für die kleine Schanze, allfällige Räumungskosten sowie alle weiteren Aufwendungen (z. B. Zeitaufwand für Verhandlungen) bei den Organisatoren, also dem Bleiberecht-Kollektiv, einzufordern.
- Dem umliegenden Gewerbe, insbesondere dem Park-Café Kleine Schanze, die durch die illegale Besetzung entstandenen Ertragsausfälle zu entschädigen.
Bernhard Eicher, 19.08.2010
Begründung der Dringlichkeit:
Einmal mehr profilierte sich Bern als Stadt der Ungleichheit. Einmal mehr brüskierte der Gemeinderat sowohl Steuerzahlende als auch Gewerbetreibende. Entsprechend ist eine rasche Korrektur vorzunehmen.
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Konsequenzen aus der Besetzung der Kleinen Schanze
Veröffentlicht am 15. Juli 2010 Dringliche Motion Fraktion FDP (Bernhard Eicher) Von Samstag 26. Juni bis Freitag 02. Juli hielt eine Gruppe von Aktivisten die kleine Schanze besetzt. Laut eigenen Angaben wurde das Ganze von einer Organisation Namens "Bleiberecht-Kollektiv" (www.bleiberecht.ch) organisiert. Die Fraktion FDP hält einmal mehr fest, dass sie solche Besetzungen für illegal hält und vom Gemeinderat erwartet, dass er dem geltenden Recht entsprechend Achtung verschafft. Wie die gut einwöchige Besetzung aber zeigte, war der Gemeinderat weder fähig noch willens, das geltende Recht durchzusetzen. Dies ist umso stossender, als dass bei steuerzahlenden Gewerblern geltende Vorschriften jeweils minutiös durchgesetzt werden (z. B. Anlieferungszeiten in der Innenstadt, "Entrümpelung" der Innenstadt, Vorschriften zur Aussenbestuhlung, Pflicht zur Benutzung von Mehrweggeschirr auf öffentlichem Grund). Bedenkt man, dass durch die Besetzung und die Passivität der Gemeindebehörden einigen Gewerbetreibenden zusätzlich Ertragsausfälle entstanden sind, kann man sich ihren Unmut bestens vorstellen. Aber nicht nur das Gewerbe, sondern auch die Steuerzahlenden werden durch die Aktivisten belastet: Der Stadt entstanden – trotz gegenteiligen Bekundungen durch die Besetzer – erhebliche Kosten zur Instandstellung des Rasens auf der kleinen Schanze (laut Medienberichten bis zu CHF 20'000.00). Da der Gemeinderat in der Auseinandersetzung mit illegalen Besetzergruppen einmal mehr versagt hat, sollte er sich wenigstens im Nachhinein um einen korrekten Umgang mit den Steuerzahlenden und dem Gewerbe bemühen. Entsprechend wird er beauftragt:- Die entstandenen Instandstellungskosten für die kleine Schanze, allfällige Räumungskosten sowie alle weiteren Aufwendungen (z. B. Zeitaufwand für Verhandlungen) bei den Organisatoren, also dem Bleiberecht-Kollektiv, einzufordern.
- Dem umliegenden Gewerbe, insbesondere dem Park-Café Kleine Schanze, die durch die illegale Besetzung entstandenen Ertragsausfälle zu entschädigen.
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Konsequenzen aus der Besetzung der Kleinen Schanze
Veröffentlicht am 15. Juli 2010Dringliche Motion Fraktion FDP (Bernhard Eicher)
Von Samstag 26. Juni bis Freitag 02. Juli hielt eine Gruppe von Aktivisten die kleine Schanze besetzt. Laut eigenen Angaben wurde das Ganze von einer Organisation Namens "Bleiberecht-Kollektiv" (www.bleiberecht.ch) organisiert. Die Fraktion FDP hält einmal mehr fest, dass sie solche Besetzungen für illegal hält und vom Gemeinderat erwartet, dass er dem geltenden Recht entsprechend Achtung verschafft.
Wie die gut einwöchige Besetzung aber zeigte, war der Gemeinderat weder fähig noch willens, das geltende Recht durchzusetzen. Dies ist umso stossender, als dass bei steuerzahlenden Gewerblern geltende Vorschriften jeweils minutiös durchgesetzt werden (z. B. Anlieferungszeiten in der Innenstadt, "Entrümpelung" der Innenstadt, Vorschriften zur Aussenbestuhlung, Pflicht zur Benutzung von Mehrweggeschirr auf öffentlichem Grund). Bedenkt man, dass durch die Besetzung und die Passivität der Gemeindebehörden einigen Gewerbetreibenden zusätzlich Ertragsausfälle entstanden sind, kann man sich ihren Unmut bestens vorstellen. Aber nicht nur das Gewerbe, sondern auch die Steuerzahlenden werden durch die Aktivisten belastet: Der Stadt entstanden – trotz gegenteiligen Bekundungen durch die Besetzer – erhebliche Kosten zur Instandstellung des Rasens auf der kleinen Schanze (laut Medienberichten bis zu CHF 20'000.00).
Da der Gemeinderat in der Auseinandersetzung mit illegalen Besetzergruppen einmal mehr versagt hat, sollte er sich wenigstens im Nachhinein um einen korrekten Umgang mit den Steuerzahlenden und dem Gewerbe bemühen. Entsprechend wird er beauftragt:
- Die entstandenen Instandstellungskosten für die kleine Schanze, allfällige Räumungskosten sowie alle weiteren Aufwendungen (z. B. Zeitaufwand für Verhandlungen) bei den Organisatoren, also dem Bleiberecht-Kollektiv, einzufordern.
- Dem umliegenden Gewerbe, insbesondere dem Park-Café Kleine Schanze, die durch die illegale Besetzung entstandenen Ertragsausfälle zu entschädigen.
Bernhard Eicher, 19.08.2010
Begründung der Dringlichkeit:
Einmal mehr profilierte sich Bern als Stadt der Ungleichheit. Einmal mehr brüskierte der Gemeinderat sowohl Steuerzahlende als auch Gewerbetreibende. Entsprechend ist eine rasche Korrektur vorzunehmen.
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Konsequenzen aus der Besetzung der Kleinen Schanze
Veröffentlicht am 15. Juli 2010Da der Gemeinderat in der Auseinandersetzung mit illegalen Besetzergruppen einmal mehr versagt hat, sollte er sich wenigstens im Nachhinein um einen korrekten Umgang mit den Steuerzahlenden und dem Gewerbe bemühen. Entsprechend wird er beauftragt:
- Die entstandenen Instandstellungskosten für die kleine Schanze, allfällige Räumungskosten sowie alle weiteren Aufwendungen (z. B. Zeitaufwand für Verhandlungen) bei den Organisatoren, also dem Bleiberecht-Kollektiv, einzufordern.
- Dem umliegenden Gewerbe, insbesondere dem Park-Café Kleine Schanze, die durch die illegale Besetzung entstandenen Ertragsausfälle zu entschädigen.
Bernhard Eicher, 19.08.2010
Begründung der Dringlichkeit:
Einmal mehr profilierte sich Bern als Stadt der Ungleichheit. Einmal mehr brüskierte der Gemeinderat sowohl Steuerzahlende als auch Gewerbetreibende. Entsprechend ist eine rasche Korrektur vorzunehmen.
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Konsequenzen aus der Besetzung der Kleinen Schanze
Veröffentlicht am 15. Juli 2010Dringliche Motion Fraktion FDP (Bernhard Eicher)
Von Samstag 26. Juni bis Freitag 02. Juli hielt eine Gruppe von Aktivisten die kleine Schanze besetzt. Laut eigenen Angaben wurde das Ganze von einer Organisation Namens "Bleiberecht-Kollektiv" (www.bleiberecht.ch) organisiert. Die Fraktion FDP hält einmal mehr fest, dass sie solche Besetzungen für illegal hält und vom Gemeinderat erwartet, dass er dem geltenden Recht entsprechend Achtung verschafft.
Wie die gut einwöchige Besetzung aber zeigte, war der Gemeinderat weder fähig noch willens, das geltende Recht durchzusetzen. Dies ist umso stossender, als dass bei steuerzahlenden Gewerblern geltende Vorschriften jeweils minutiös durchgesetzt werden (z. B. Anlieferungszeiten in der Innenstadt, "Entrümpelung" der Innenstadt, Vorschriften zur Aussenbestuhlung, Pflicht zur Benutzung von Mehrweggeschirr auf öffentlichem Grund). Bedenkt man, dass durch die Besetzung und die Passivität der Gemeindebehörden einigen Gewerbetreibenden zusätzlich Ertragsausfälle entstanden sind, kann man sich ihren Unmut bestens vorstellen. Aber nicht nur das Gewerbe, sondern auch die Steuerzahlenden werden durch die Aktivisten belastet: Der Stadt entstanden – trotz gegenteiligen Bekundungen durch die Besetzer – erhebliche Kosten zur Instandstellung des Rasens auf der kleinen Schanze (laut Medienberichten bis zu CHF 20'000.00).
Da der Gemeinderat in der Auseinandersetzung mit illegalen Besetzergruppen einmal mehr versagt hat, sollte er sich wenigstens im Nachhinein um einen korrekten Umgang mit den Steuerzahlenden und dem Gewerbe bemühen. Entsprechend wird er beauftragt:
- Die entstandenen Instandstellungskosten für die kleine Schanze, allfällige Räumungskosten sowie alle weiteren Aufwendungen (z. B. Zeitaufwand für Verhandlungen) bei den Organisatoren, also dem Bleiberecht-Kollektiv, einzufordern.
- Dem umliegenden Gewerbe, insbesondere dem Park-Café Kleine Schanze, die durch die illegale Besetzung entstandenen Ertragsausfälle zu entschädigen.
Bernhard Eicher, 19.08.2010
Begründung der Dringlichkeit:
Einmal mehr profilierte sich Bern als Stadt der Ungleichheit. Einmal mehr brüskierte der Gemeinderat sowohl Steuerzahlende als auch Gewerbetreibende. Entsprechend ist eine rasche Korrektur vorzunehmen.
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Konsequenzen aus der Besetzung der Kleinen Schanze
Veröffentlicht am 15. Juli 2010Dringliche Motion Fraktion FDP (Bernhard Eicher)
Von Samstag 26. Juni bis Freitag 02. Juli hielt eine Gruppe von Aktivisten die kleine Schanze besetzt. Laut eigenen Angaben wurde das Ganze von einer Organisation Namens "Bleiberecht-Kollektiv" (www.bleiberecht.ch) organisiert. Die Fraktion FDP hält einmal mehr fest, dass sie solche Besetzungen für illegal hält und vom Gemeinderat erwartet, dass er dem geltenden Recht entsprechend Achtung verschafft.
Wie die gut einwöchige Besetzung aber zeigte, war der Gemeinderat weder fähig noch willens, das geltende Recht durchzusetzen. Dies ist umso stossender, als dass bei steuerzahlenden Gewerblern geltende Vorschriften jeweils minutiös durchgesetzt werden (z. B. Anlieferungszeiten in der Innenstadt, "Entrümpelung" der Innenstadt, Vorschriften zur Aussenbestuhlung, Pflicht zur Benutzung von Mehrweggeschirr auf öffentlichem Grund). Bedenkt man, dass durch die Besetzung und die Passivität der Gemeindebehörden einigen Gewerbetreibenden zusätzlich Ertragsausfälle entstanden sind, kann man sich ihren Unmut bestens vorstellen. Aber nicht nur das Gewerbe, sondern auch die Steuerzahlenden werden durch die Aktivisten belastet: Der Stadt entstanden – trotz gegenteiligen Bekundungen durch die Besetzer – erhebliche Kosten zur Instandstellung des Rasens auf der kleinen Schanze (laut Medienberichten bis zu CHF 20'000.00).
Da der Gemeinderat in der Auseinandersetzung mit illegalen Besetzergruppen einmal mehr versagt hat, sollte er sich wenigstens im Nachhinein um einen korrekten Umgang mit den Steuerzahlenden und dem Gewerbe bemühen. Entsprechend wird er beauftragt:
- Die entstandenen Instandstellungskosten für die kleine Schanze, allfällige Räumungskosten sowie alle weiteren Aufwendungen (z. B. Zeitaufwand für Verhandlungen) bei den Organisatoren, also dem Bleiberecht-Kollektiv, einzufordern.
- Dem umliegenden Gewerbe, insbesondere dem Park-Café Kleine Schanze, die durch die illegale Besetzung entstandenen Ertragsausfälle zu entschädigen.
Bernhard Eicher, 19.08.2010
Begründung der Dringlichkeit:
Einmal mehr profilierte sich Bern als Stadt der Ungleichheit. Einmal mehr brüskierte der Gemeinderat sowohl Steuerzahlende als auch Gewerbetreibende. Entsprechend ist eine rasche Korrektur vorzunehmen.
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Konsequenzen aus der Besetzung der Kleinen Schanze
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Vorstand
Veröffentlicht am 17. Juni 2010Unser Vorstand
|
Daniel Gehrig (Präsident)
Mobile: 079 248 80 73 E-Mail: d.gehrig@jfstadtbern.ch Aufgaben: Politische Inhalte, Sitzungen (VS/MV) organisieren/leiten, Koordination und Aufsicht der übrigen Vorstandämter |
|
Tobias Undeutsch (Vizepräsident, Finanzen)
E-Mail: t.undeutsch@jfstadtbern.ch Aufgaben: Finanzen, Stellvertretung des Präsidenten |
|
René Brügger (Sekretär)
Mobile: 077 436 15 93 E-Mail: r.bruegger@jfstadtbern.ch Aufgaben: jf-Website unterhalten, Fotografie, Mitglieder/-liste verwalten, Kontakt zu Mitglieder Web: www.beechie.ch |
|
Thomas Strebel (Events)
E-Mail: t.strebel@jfstadtbern.ch Aufgaben: Organisieren von Events & Anlässen |
|
Thomas Berger (Mobilisierung)
E-Mail: t.berger@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung II, Ressort Umwelt & Energie / Verkehr (ad interim) Web: www.thomas-berger.ch |
|
Mark Hayoz (Ressort Bildung)
E-Mail: m.hayoz@jfstadtbern.ch Aufgaben: Ressort Bildung, Leserbriefe |
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Andreas Kraml (Ressort Wirtschaft)
E-Mail: a.kraml@jfstadtbern.ch Aufgaben: Ressort Wirtschaft, Leserbriefe |
|
Corinne Obrecht (Mobilisierung, Wahlkampfleitung)
E-Mail: c.obrecht@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeitsgruppe Mobilisierung I, Wahlkampfleitung |
|
Bengiamin Wyrsch (Beisitzer, Protokoll)
E-Mail: b.wyrsch@jfstadtbern.ch Aufgaben: Beisitzer, Protokollführung |
|
Bernhard Eicher (Stadtrat)
E-Mail: b.eicher@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeit im Stadtrat, Schnittstelle Stadtrat - Partei, Medienarbeit |
|
Christian Wasserfallen (Nationalrat)
E-Mail: ch.wasserfallen@jfstadtbern.ch Aufgaben: Arbeit im Nationalrat Web: www.cewe.ch |
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Events
Veröffentlicht am 17. Juni 2010Mitgliederversammlungen jeweils 19.00 Uhr
- Montag 8.2.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 10.5.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 30.8.2010 im Käfigturm, 2. Stock
- Montag 1.11.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
Vorstandssitzung jeweils 19.00 Uhr
- Montag 18.1.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 19.4.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 9.8.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 11.10.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
Weitere Anlässe (teilweise wetterabhängig – Details folgen zu gegebener Zeit)
- Wahlanlass Grossratswahlen: 28.3.2010 im Rathaus
- Seminar Gesundheitspolitik der jf-be und jf-thunersee, Samstag 12. Juni, 9:00 bis 12:00 Uhr im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern, 5. Stock
- Sommeranlass: Termin wird demnächst bekannt gegeben
- Filmabend: 15.10.2010 (Käfigturm)
- Chlouse-Abe: 3.12.2010 (Käfigturm)
Mitgliederversammlungen FDP Stadt Bern jeweils um 19.00 Uhr
- Montag 15.2.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 17.05.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 06.09.2010 Ort noch offen – Durchführung in einer Sektion geplant
- Montag 8.11.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
Abstimmungen 2010
Die Abstimmungen finden am 7. März, 13. Juni, 26. September und 28. November statt.
Die Kantonalen Wahlen in Bern finden am 28. März statt.
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Events
Veröffentlicht am 10. Juni 2010Mitgliederversammlungen jeweils 19.00 Uhr
- Montag 8.2.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 10.5.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 30.8.2010 im Käfigturm, 2. Stock
- Montag 1.11.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
Vorstandssitzung jeweils 19.00 Uhr
- Montag 18.1.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 19.4.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 9.8.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 11.10.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
Weitere Anlässe (teilweise wetterabhängig – Details folgen zu gegebener Zeit)
- Wahlanlass Grossratswahlen: 28.3.2010 im Rathaus
- Seminar Gesundheitspolitik der jf-be und jf-thunersee, Samstag 12. Juni, 9:00 bis 12:00 Uhr im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern, 5. Stock
- Sommeranlass prov.: 25.6.2010
- Filmabend: 15.10.2010 (Käfigturm)
- Chlouse-Abe: 3.12.2010 (Käfigturm)
Mitgliederversammlungen FDP Stadt Bern jeweils um 19.00 Uhr
- Montag 15.2.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 17.05.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 06.09.2010 Ort noch offen – Durchführung in einer Sektion geplant
- Montag 8.11.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
Abstimmungen 2010
Die Abstimmungen finden am 7. März, 13. Juni, 26. September und 28. November statt.
Die Kantonalen Wahlen in Bern finden am 28. März statt.
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Events
Veröffentlicht am 10. Juni 2010 Mitgliederversammlungen jeweils 19.00 Uhr- Montag 8.2.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 10.5.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 30.8.2010 im Käfigturm, 2. Stock
- Montag 1.11.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 18.1.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 19.4.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 9.8.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 11.10.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Wahlanlass Grossratswahlen: 28.3.2010 im Rathaus
- Seminar Gesundheitspolitik, Samstag 12. Juni, 9:00 bis 12:00 Uhr im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern, 5. Stock
- Sommeranlass prov.: 25.6.2010
- Filmabend: 15.10.2010 (Käfigturm)
- Chlouse-Abe: 3.12.2010 (Käfigturm)
- Montag 15.2.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 17.05.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 06.09.2010 Ort noch offen – Durchführung in einer Sektion geplant
- Montag 8.11.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
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Veröffentlicht am 10. Juni 2010Mitgliederversammlungen jeweils 19.00 Uhr
- Montag 8.2.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 10.5.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 30.8.2010 im Käfigturm, 2. Stock
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- Montag 18.1.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 19.4.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 9.8.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 11.10.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
Weitere Anlässe (teilweise wetterabhängig – Details folgen zu gegebener Zeit)
- Wahlanlass Grossratswahlen: 28.3.2010 im Rathaus
- Seminar Gesundheitspolitik, Samstag 12. Juni, 9:00 bis 12:00 Uhr im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern, 5. Stock
- Sommeranlass prov.: 25.6.2010
- Filmabend: 15.10.2010 (Käfigturm)
- Chlouse-Abe: 3.12.2010 (Käfigturm)
Mitgliederversammlungen FDP Stadt Bern jeweils um 19.00 Uhr
- Montag 15.2.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 17.05.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
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- Montag 8.11.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
Abstimmungen 2010
Die Abstimmungen finden am 7. März, 13. Juni, 26. September und 28. November statt.
Die Kantonalen Wahlen in Bern finden am 28. März statt.
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Veröffentlicht am 10. Juni 2010Mitgliederversammlungen jeweils 19.00 Uhr
- Montag 8.2.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 10.5.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
- Montag 30.8.2010 im Käfigturm, 2. Stock
- Montag 1.11.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
Vorstandssitzung jeweils 19.00 Uhr
- Montag 18.1.2010 im Generalsekretariat der FDP Schweiz, Neuengasse 20, 3011 Bern
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Weitere Anlässe (teilweise wetterabhängig – Details folgen zu gegebener Zeit)
- Wahlanlass Grossratswahlen: 28.3.2010 im Rathaus
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- Sommeranlass prov.: 25.6.2010
- Filmabend: 15.10.2010 (Käfigturm)
- Chlouse-Abe: 3.12.2010 (Käfigturm)
Mitgliederversammlungen FDP Stadt Bern jeweils um 19.00 Uhr
- Montag 15.2.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 17.05.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
- Montag 06.09.2010 Ort noch offen – Durchführung in einer Sektion geplant
- Montag 8.11.2010 Restaurant zum Äusseren Stand, Zeughausgasse 17
Abstimmungen 2010
Die Abstimmungen finden am 7. März, 13. Juni, 26. September und 28. November statt.
Die Kantonalen Wahlen in Bern finden am 28. März statt.
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Bürgerliche wettern gegen «peinlichen» Sprachleitfaden
Veröffentlicht am 08. Juni 2010FDP, Jungfreisinnige und SVP kritisieren den Sprachleitfaden und die Fachstelle für Gleichstellung.
Letzte Woche hat die Stadt Bern den Sprachleitfaden «Geschlechtergerecht formulieren» veröffentlicht. Er ist eine Massnahme des Aktionsplans 2009–2012 für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadt. Der Leitfaden soll die Stadtverwaltung bei der Umsetzung der geschlechtergerechten Kommunikation unterstützen und ist verbindlich.
Während sich die Öffentlichkeit über den Leitfaden mokiert, regt sich bei den bürgerlichen Parteien Widerstand. Philippe Müller (FDP) kritisiert in einer dringlichen Interpellation, dass der Gemeinderat von einem «veralteten, unzeitgemässen Frauenbild» ausgehe, und bezeichnet den Leitfaden als «peinlich». Der FDP-Fraktionschef fordert die Stadtregierung zu einer Stellungnahme auf. Die Dringlichkeit der Interpellation begründet er wie folgt: «Damit wir die Halbierung des Budgets Gleichstellung noch rechtzeitig ins Budget 2010 aufnehmen können.»
Gleichzeitig fordern die Jungfreisinnigen in einem Brief an den Gemeinderat, den Leitfaden zu widerrufen. Zudem verlangen sie die Überprüfung des Bedarfs der Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau. Noch weiter geht Grossrat und Stadtrat Erich Hess (SVP), der in einer dringlichen Motion die sofortige Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung fordert. Hess: «Die Fachstelle hat ihre Aufgabe längst erfüllt. In der Stadt Bern herrscht Gleichberechtigung.»
Der Bund: 8. 6. 2010
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Bürgerliche wettern gegen «peinlichen» Sprachleitfaden
Veröffentlicht am 08. Juni 2010 FDP, Jungfreisinnige und SVP kritisieren den Sprachleitfaden und die Fachstelle für Gleichstellung. Letzte Woche hat die Stadt Bern den Sprachleitfaden «Geschlechtergerecht formulieren» veröffentlicht. Er ist eine Massnahme des Aktionsplans 2009–2012 für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadt. Der Leitfaden soll die Stadtverwaltung bei der Umsetzung der geschlechtergerechten Kommunikation unterstützen und ist verbindlich. Während sich die Öffentlichkeit über den Leitfaden mokiert, regt sich bei den bürgerlichen Parteien Widerstand. Philippe Müller (FDP) kritisiert in einer dringlichen Interpellation, dass der Gemeinderat von einem «veralteten, unzeitgemässen Frauenbild» ausgehe, und bezeichnet den Leitfaden als «peinlich». Der FDP-Fraktionschef fordert die Stadtregierung zu einer Stellungnahme auf. Die Dringlichkeit der Interpellation begründet er wie folgt: «Damit wir die Halbierung des Budgets Gleichstellung noch rechtzeitig ins Budget 2010 aufnehmen können.» Gleichzeitig fordern die Jungfreisinnigen in einem Brief an den Gemeinderat, den Leitfaden zu widerrufen. Zudem verlangen sie die Überprüfung des Bedarfs der Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau. Noch weiter geht Grossrat und Stadtrat Erich Hess (SVP), der in einer dringlichen Motion die sofortige Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung fordert. Hess: «Die Fachstelle hat ihre Aufgabe längst erfüllt. In der Stadt Bern herrscht Gleichberechtigung.» Der Bund: 8. 6. 2010» Weiterlesen
Bürgerliche wettern gegen «peinlichen» Sprachleitfaden
Veröffentlicht am 08. Juni 2010FDP, Jungfreisinnige und SVP kritisieren den Sprachleitfaden und die Fachstelle für Gleichstellung.
Letzte Woche hat die Stadt Bern den Sprachleitfaden «Geschlechtergerecht formulieren» veröffentlicht. Er ist eine Massnahme des Aktionsplans 2009–2012 für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadt. Der Leitfaden soll die Stadtverwaltung bei der Umsetzung der geschlechtergerechten Kommunikation unterstützen und ist verbindlich.
Während sich die Öffentlichkeit über den Leitfaden mokiert, regt sich bei den bürgerlichen Parteien Widerstand. Philippe Müller (FDP) kritisiert in einer dringlichen Interpellation, dass der Gemeinderat von einem «veralteten, unzeitgemässen Frauenbild» ausgehe, und bezeichnet den Leitfaden als «peinlich». Der FDP-Fraktionschef fordert die Stadtregierung zu einer Stellungnahme auf. Die Dringlichkeit der Interpellation begründet er wie folgt: «Damit wir die Halbierung des Budgets Gleichstellung noch rechtzeitig ins Budget 2010 aufnehmen können.»
Gleichzeitig fordern die Jungfreisinnigen in einem Brief an den Gemeinderat, den Leitfaden zu widerrufen. Zudem verlangen sie die Überprüfung des Bedarfs der Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau. Noch weiter geht Grossrat und Stadtrat Erich Hess (SVP), der in einer dringlichen Motion die sofortige Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung fordert. Hess: «Die Fachstelle hat ihre Aufgabe längst erfüllt. In der Stadt Bern herrscht Gleichberechtigung.»
Der Bund: 8. 6. 2010
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Bürgerliche wettern gegen «peinlichen» Sprachleitfaden
Veröffentlicht am 08. Juni 2010FDP, Jungfreisinnige und SVP kritisieren den Sprachleitfaden und die Fachstelle für Gleichstellung.
Letzte Woche hat die Stadt Bern den Sprachleitfaden «Geschlechtergerecht formulieren» veröffentlicht. Er ist eine Massnahme des Aktionsplans 2009–2012 für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadt. Der Leitfaden soll die Stadtverwaltung bei der Umsetzung der geschlechtergerechten Kommunikation unterstützen und ist verbindlich.
Während sich die Öffentlichkeit über den Leitfaden mokiert, regt sich bei den bürgerlichen Parteien Widerstand. Philippe Müller (FDP) kritisiert in einer dringlichen Interpellation, dass der Gemeinderat von einem «veralteten, unzeitgemässen Frauenbild» ausgehe, und bezeichnet den Leitfaden als «peinlich». Der FDP-Fraktionschef fordert die Stadtregierung zu einer Stellungnahme auf. Die Dringlichkeit der Interpellation begründet er wie folgt: «Damit wir die Halbierung des Budgets Gleichstellung noch rechtzeitig ins Budget 2010 aufnehmen können.»
Gleichzeitig fordern die Jungfreisinnigen in einem Brief an den Gemeinderat, den Leitfaden zu widerrufen. Zudem verlangen sie die Überprüfung des Bedarfs der Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau. Noch weiter geht Grossrat und Stadtrat Erich Hess (SVP), der in einer dringlichen Motion die sofortige Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung fordert. Hess: «Die Fachstelle hat ihre Aufgabe längst erfüllt. In der Stadt Bern herrscht Gleichberechtigung.»
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Bürgerliche wettern gegen «peinlichen» Sprachleitfaden
Veröffentlicht am 08. Juni 2010» Weiterlesen
Sprachleitfaden macht die Stadt Bern lächerlich!
Veröffentlicht am 07. Juni 2010 Die jungfreisinnigen stadt bern anerkennen die Notwendigkeit der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und sprechen sich klar gegen eine genderspezifische Diskriminierungen – wie namentlich bei geschlechterbedingten Lohnunterschieden – aus. Ebenfalls anerkennen wir die löbliche Arbeit, welche gewisse Stellen in Kanton Bern sowie auf Bundesebene in diesem Gebiet leisten. Der vorliegenden Sprachleitfaden ist jedoch alles andere als ein konstruktiver Betrag zur Genderproblematik. Die „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ machte sich mit dieser Publikation massiv unglaubwürdig und hat dafür gesorgt, dass die Genderdebatte ins lächerliche gezogen wurde. Offener Brief vom 6. Juni 2010 Die jungfreisinnigen stadt bern fordern den Gemeinderat und die entsprechende Fachstelle daher auf, diesen Sprachleitfaden umgehend zu widerrufen bzw. ihm die Behördenverbindlichkeit zu entziehen. Darüber hinaus stellt sich für die jungfreisinnigen stadt bern die Frage, ob die 210 Stellenprozente der „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ wirklich gerechtfertigt und dem Bedarf entsprechend sind. In Anbetracht dieser unsinnigen Publikation hat die entsprechende Fachstelle vielmehr den Eindruck erweckt, dass deren Mitarbeitende unterbeschäftigt zu sein scheinen; die Fachstelle mithin überdimensioniert ist. Die jungfreisinnigen stadt bern fordern daher vom Gemeinderat, dass die Fachstelle überprüft wird und die erforderlichen Massnahmen zur künftigen Verhinderung solcher Veröffentlichungen ergriffen werden. Wir bitten um Kenntnisnahme und würden uns über eine Stellungnahme des Gemeinderates sowie der „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ sehr freuen. Freundliche Grüsse Daniel Gehrig, Präsident jf stadt bern Thomas Berger, Vorstandsmitglied jf stadt bern» Weiterlesen
Sprachleitfaden macht die Stadt Bern lächerlich!
Veröffentlicht am 07. Juni 2010 Vergangene Woche wurde von der „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ der neue Sprachleitfaden für die Berner Stadtverwaltung veröffentlicht. Die jungfreisinnigen stadt bern haben diesen Sprachleitfaden – wie ein Grossteil der Bernerinnen und Berner – mit grossem Befremden zur Kenntnis genommen. Dieser „amtlich verordnete Unsinn“ hat die Stadt Bern in der gesamten Schweiz zum Gespött gemacht und war für die Glaubwürdigkeit der Stadtregierung alles andere als zuträglich.Die jungfreisinnigen stadt bern anerkennen die Notwendigkeit der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und sprechen sich klar gegen eine genderspezifische Diskriminierungen – wie namentlich bei geschlechterbedingten Lohnunterschieden – aus. Ebenfalls anerkennen wir die löbliche Arbeit, welche gewisse Stellen in Kanton Bern sowie auf Bundesebene in diesem Gebiet leisten.
Der vorliegenden Sprachleitfaden ist jedoch alles andere als ein konstruktiver Betrag zur Genderproblematik. Die „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ machte sich mit dieser Publikation massiv unglaubwürdig und hat dafür gesorgt, dass die Genderdebatte ins lächerliche gezogen wurde.
Offener Brief vom 6. Juni 2010 Die jungfreisinnigen stadt bern fordern den Gemeinderat und die entsprechende Fachstelle daher auf, diesen Sprachleitfaden umgehend zu widerrufen bzw. ihm die Behördenverbindlichkeit zu entziehen.
Darüber hinaus stellt sich für die jungfreisinnigen stadt bern die Frage, ob die 210 Stellenprozente der „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ wirklich gerechtfertigt und dem Bedarf entsprechend sind. In Anbetracht dieser unsinnigen Publikation hat die entsprechende Fachstelle vielmehr den Eindruck erweckt, dass deren Mitarbeitende unterbeschäftigt zu sein scheinen; die Fachstelle mithin überdimensioniert ist. Die jungfreisinnigen stadt bern fordern daher vom Gemeinderat, dass die Fachstelle überprüft wird und die erforderlichen Massnahmen zur künftigen Verhinderung solcher Veröffentlichungen ergriffen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme und würden uns über eine Stellungnahme des Gemeinderates sowie der „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ sehr freuen.
Freundliche Grüsse
Daniel Gehrig, Präsident jf stadt bern
Thomas Berger, Vorstandsmitglied jf stadt bern
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Sprachleitfaden macht die Stadt Bern lächerlich!
Veröffentlicht am 07. Juni 2010Die jungfreisinnigen stadt bern anerkennen die Notwendigkeit der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und sprechen sich klar gegen eine genderspezifische Diskriminierungen – wie namentlich bei geschlechterbedingten Lohnunterschieden – aus. Ebenfalls anerkennen wir die löbliche Arbeit, welche gewisse Stellen in Kanton Bern sowie auf Bundesebene in diesem Gebiet leisten.
Der vorliegenden Sprachleitfaden ist jedoch alles andere als ein konstruktiver Betrag zur Genderproblematik. Die „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ machte sich mit dieser Publikation massiv unglaubwürdig und hat dafür gesorgt, dass die Genderdebatte ins lächerliche gezogen wurde.
Offener Brief vom 6. Juni 2010 Die jungfreisinnigen stadt bern fordern den Gemeinderat und die entsprechende Fachstelle daher auf, diesen Sprachleitfaden umgehend zu widerrufen bzw. ihm die Behördenverbindlichkeit zu entziehen.
Darüber hinaus stellt sich für die jungfreisinnigen stadt bern die Frage, ob die 210 Stellenprozente der „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ wirklich gerechtfertigt und dem Bedarf entsprechend sind. In Anbetracht dieser unsinnigen Publikation hat die entsprechende Fachstelle vielmehr den Eindruck erweckt, dass deren Mitarbeitende unterbeschäftigt zu sein scheinen; die Fachstelle mithin überdimensioniert ist. Die jungfreisinnigen stadt bern fordern daher vom Gemeinderat, dass die Fachstelle überprüft wird und die erforderlichen Massnahmen zur künftigen Verhinderung solcher Veröffentlichungen ergriffen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme und würden uns über eine Stellungnahme des Gemeinderates sowie der „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ sehr freuen.
Freundliche Grüsse
Daniel Gehrig, Präsident jf stadt bern
Thomas Berger, Vorstandsmitglied jf stadt bern
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Sprachleitfaden macht die Stadt Bern lächerlich!
Veröffentlicht am 07. Juni 2010 Vergangene Woche wurde von der „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ der neue Sprachleitfaden für die Berner Stadtverwaltung veröffentlicht. Die jungfreisinnigen stadt bern haben diesen Sprachleitfaden – wie ein Grossteil der Bernerinnen und Berner – mit grossem Befremden zur Kenntnis genommen. Dieser „amtlich verordnete Unsinn“ hat die Stadt Bern in der gesamten Schweiz zum Gespött gemacht und war für die Glaubwürdigkeit der Stadtregierung alles andere als zuträglich. Die jungfreisinnigen stadt bern anerkennen die Notwendigkeit der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und sprechen sich klar gegen eine genderspezifische Diskriminierungen – wie namentlich bei geschlechterbedingten Lohnunterschieden – aus. Ebenfalls anerkennen wir die löbliche Arbeit, welche gewisse Stellen in Kanton Bern sowie auf Bundesebene in diesem Gebiet leisten. Der vorliegenden Sprachleitfaden ist jedoch alles andere als ein konstruktiver Betrag zur Genderproblematik. Die „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ machte sich mit dieser Publikation massiv unglaubwürdig und hat dafür gesorgt, dass die Genderdebatte ins lächerliche gezogen wurde. Offener Brief vom 6. Juni 2010 Die jungfreisinnigen stadt bern fordern den Gemeinderat und die entsprechende Fachstelle daher auf, diesen Sprachleitfaden umgehend zu widerrufen bzw. ihm die Behördenverbindlichkeit zu entziehen. Darüber hinaus stellt sich für die jungfreisinnigen stadt bern die Frage, ob die 210 Stellenprozente der „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ wirklich gerechtfertigt und dem Bedarf entsprechend sind. In Anbetracht dieser unsinnigen Publikation hat die entsprechende Fachstelle vielmehr den Eindruck erweckt, dass deren Mitarbeitende unterbeschäftigt zu sein scheinen; die Fachstelle mithin überdimensioniert ist. Die jungfreisinnigen stadt bern fordern daher vom Gemeinderat, dass die Fachstelle überprüft wird und die erforderlichen Massnahmen zur künftigen Verhinderung solcher Veröffentlichungen ergriffen werden. Wir bitten um Kenntnisnahme und würden uns über eine Stellungnahme des Gemeinderates sowie der „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ sehr freuen. Freundliche Grüsse Daniel Gehrig, Präsident jf stadt bern Thomas Berger, Vorstandsmitglied jf stadt bern» Weiterlesen
Sprachleitfaden macht die Stadt Bern lächerlich!
Veröffentlicht am 07. Juni 2010 Vergangene Woche wurde von der „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ der neue Sprachleitfaden für die Berner Stadtverwaltung veröffentlicht. Die jungfreisinnigen stadt bern haben diesen Sprachleitfaden – wie ein Grossteil der Bernerinnen und Berner – mit grossem Befremden zur Kenntnis genommen. Dieser „amtlich verordnete Unsinn“ hat die Stadt Bern in der gesamten Schweiz zum Gespött gemacht und war für die Glaubwürdigkeit der Stadtregierung alles andere als zuträglich.
Die jungfreisinnigen stadt bern anerkennen die Notwendigkeit der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und sprechen sich klar gegen eine genderspezifische Diskriminierungen – wie namentlich bei geschlechterbedingten Lohnunterschieden – aus. Ebenfalls anerkennen wir die löbliche Arbeit, welche gewisse Stellen in Kanton Bern sowie auf Bundesebene in diesem Gebiet leisten.
Der vorliegenden Sprachleitfaden ist jedoch alles andere als ein konstruktiver Betrag zur Genderproblematik. Die „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ machte sich mit dieser Publikation massiv unglaubwürdig und hat dafür gesorgt, dass die Genderdebatte ins lächerliche gezogen wurde.
Offener Brief vom 6. Juni 2010 Die jungfreisinnigen stadt bern fordern den Gemeinderat und die entsprechende Fachstelle daher auf, diesen Sprachleitfaden umgehend zu widerrufen bzw. ihm die Behördenverbindlichkeit zu entziehen.
Darüber hinaus stellt sich für die jungfreisinnigen stadt bern die Frage, ob die 210 Stellenprozente der „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ wirklich gerechtfertigt und dem Bedarf entsprechend sind. In Anbetracht dieser unsinnigen Publikation hat die entsprechende Fachstelle vielmehr den Eindruck erweckt, dass deren Mitarbeitende unterbeschäftigt zu sein scheinen; die Fachstelle mithin überdimensioniert ist. Die jungfreisinnigen stadt bern fordern daher vom Gemeinderat, dass die Fachstelle überprüft wird und die erforderlichen Massnahmen zur künftigen Verhinderung solcher Veröffentlichungen ergriffen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme und würden uns über eine Stellungnahme des Gemeinderates sowie der „Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau“ sehr freuen.
Freundliche Grüsse
Daniel Gehrig, Präsident jf stadt bern
Thomas Berger, Vorstandsmitglied jf stadt bern
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Sprachleitfaden macht die Stadt Bern lächerlich!
Veröffentlicht am 07. Juni 2010» Weiterlesen
Links
Veröffentlicht am 31. Mai 2010| Politik | |
| jungfreisinnige kanton Bern | www.jfbe.ch |
| jungfreisinnige schweiz | www.jungfreisinnige.ch |
| FDP Stadt Bern | www.fdp-stadtbern.ch |
| FDP Kanton Bern | www.fdp-be.ch |
| FDP Schweiz | www.fdp.ch |
|
Öffentliche Verwaltungen |
|
| Stadt Bern | www.bern.ch |
| Kanton Bern | www.be.ch |
| CH Bund | www.admin.ch |
| Das wichtigste über die Schweiz | www.ch.ch |
|
Parteimitglieder |
|
| Christian Wasserfallen | www.cewe.ch |
| Bernhard Eicher | www.bernhard-eicher.ch |
| René Brügger | www.beechie.ch |
| Thomas Strebel | www.thomas-strebel.ch |
| Dominik Winter | www.dominikwinter.ch |
|
Technische Umsetzung der Website |
|
| Webdesign, Programmierung | www.bannerweb.ch |
| Hosting | www.prettymanagement.ch |
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Statuten
Veröffentlicht am 30. Mai 2010I. Name, Sitz, Zugehörigkeit
Art. 1 Name, Sitz
Unter der Bezeichnung Jungfreisinnige Stadt Bern (JF) besteht ein politischer Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern.
Art. 2 Zweck
Die JF Stadt Bern bezwecken, sich mit liberaler, freiheitlicher, toleranter, weltoffener und sozialer Überzeugung am politischen Geschehen zu beteiligen. Sie wollen mit ihren Ideen und Aktionen das staatsbürgerliche Interesse der jüngeren Generation wecken, sie mit den politischen Verhältnissen vertraut machen und sie zur Mitbeteiligung am politischen Leben anregen. Die JF Stadt Bern informieren ihre Mitglieder über das politische Geschehen.
Art. 3 Zugehörigkeit
Die JF Stadt Bern stehen allen Leuten offen, die sich zu den Grundsätzen des Liberalismus bekennen, ungeachtet ihres sozialen, konfessionellen oder kulturellen Herkommens.
Die JF Stadt Bern gehören als Gruppe der Freisinnig-Demokratischen Partei der Stadt Bern an. Sie sind eine Sektion der Jungfreisinnigen Kanton Bern (JFB) und der Jungfreisinnigen Schweiz (JFS). Sie können sich anderen Organisationen anschliessen oder mit ihnen zusammenarbeiten, sofern deren Zweck den Zielen der JF Stadt Bern entspricht.
II. Organisation und Verfahren
Art. 4 Organe
Die Organe der JF Stadt Bern sind: Die Hauptversammlung (HV), die Mitgliederversammlung (MV), der Vorstand, Ausschüsse und die Rechnungsrevisoren.
Art. 5 Protokolle
Über alle Sitzungen der einzelnen Organe sind Beschlussprotokolle zu führen.
Art. 6 Abstimmungen, Wahlen und Ordnungsanträge
Wo die Statuten nichts anderes vorsehen, gilt bei Abstimmungen das einfache Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen. Die oder der Vorsitzende verfügt nur über den Stichentscheid.
Wenn sich mehr Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stellen als Stellen zu besetzen sind, so erfolgen die Wahlen in geheimer Stimmabgabe mittels Stimmzettel.
Im ersten Wahlgang gilt das absolute, in den weiteren Wahlgängen gilt das relative Mehr. Das Mehr wird berechnet von der Gesamtzahl der eingegangenen gültigen Wahlzetteln.
Leere Wahlzettel fallen nicht in die Berechnung. Ab dem zweiten Wahlgang scheidet jeweils aus, wer am wenigsten Stimmen erhält.
Auf Verlangen eines Aktivmitglieds wird geheim abgestimmt oder gewählt. Über Ordnungsanträge wird sofort abgestimmt.
III. Hauptversammlung (HV)
Art. 7 Ordentliche HV
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird durch den Vorstand jeweils zu Beginn des Jahres einberufen. Die ordentlichen Traktanden sind:
- Protokoll der letzten HV
- Jahresbericht der Präsidentin oder des Präsidenten
- Jahresrechnung
- Revisorenbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten
- Wahl der Vizepräsidenten
- Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder
- Wahl der Rechnungsrevisoren
- Budget und Mitgliederbeiträge
- Wahl der Delegierten in die Gremien der FDP, JFB, JFS
- Weitere Wahlen und Bestätigungen
- Jahresprogramm
- Varia
Art. 8 Weitere Kompetenzen der HV
Die HV ist zudem zuständig für Statutenänderungen, Behandlung von Anträgen, Ernennung von Ehrenmitgliedern, Entscheide über Rekurse und Einsetzen von ständigen Ausschüssen. Ausserdem kommen der HV sämtliche Befugnisse der MV zu, soweit diese traktandiert sind.
Art. 9 Ausserordentliche HV
Eine ausserordentliche HV wird einberufen, wenn dringende Geschäfte vorliegen oder wenn ein Fünftel der Aktivmitglieder eine solche schriftlich verlangt. Sie findet innert 30 Tagen seit Einreichung des Antrags statt.
Art. 10 Einladung zur HV
Die Einladung zu einer HV oder a.o. HV hat unter Bekanntgabe der Traktanden und Anträge mindestens 20 Tage zum Voraus den Mitgliedern zuzukommen.
Art. 11 Anträge
Anträge von Mitgliedern, die sich nicht auf ein angekündigtes Traktandum beziehen, sind mit einem Mehr von 2/3 der abgegebenen Stimmen in die Traktandenliste aufzunehmen.
IV. Mitgliederversammlung (MV)
Art. 12 Befugnisse
Die MV behandelt politische Angelegenheiten, erlässt Richtlinien für die politische Tätigkeit der JF Stadt Bern, fasst Parolen und bezieht Stellung zu politischen Fragen.
Art. 13 Turnus
Die MV wird nach Bedarf vom Vorstand oder auf Verlangen von einem Fünftel der Aktivmitglieder einberufen.
Art. 14 Öffentlichkeit
Die MV ist öffentlich. Der Vorstand kann eine andere Zulassungsordnung beschliessen.
V. Vorstand
Art. 15 Zusammensetzung und Amtsdauer
Der Vorstand besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und den Vizepräsidenten, einer Finanzchefin oder einem Finanzchef, einer Sekretärin oder einem Sekretär sowie weiteren Mitgliedern. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst und setzt die verschiedenen Chargen fest. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands ist nicht begrenzt. Jungfreisinnige Mitglieder des Stadtrates gehören dem Vorstand von Amtes wegen an.
Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt ein Jahr. Wiederwahlen sind zulässig.
Art. 16 Unterschrift
Die Präsidentin oder der Präsident unterschreibt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied rechtsverbindlich für die JF Stadt Bern. Im Bank- und Postcheckverkehr sind die Präsidentin oder der Präsident und das mit den Finanzen betraute Vorstandsmitglied einzelzeichnungsberechtigt.
Art. 17 Vorstandstätigkeiten
Der Vorstand leitet die JF Stadt Bern entsprechend den Statuten, Richtlinien und Beschlüssen der HV und MV. Er vertritt die JF nach aussen und fasst Beschlüsse, die nicht anderen Organen vorbehalten sind.
Art. 18 Pflichten des Vorstandes
Der Vorstand hat folgende Pflichten:
- Vorbereitung und Einberufung der HV und MV
- Erledigung der laufenden Geschäfte
- Beobachtung des politischen Geschehens
- Verabschiedung von Vernehmlassungsantworten
- Parolenfassung zu städtischen Abstimmungsvorlagen, sofern kein Beschluss eines übergeordneten Organs vorliegt
- Information der Mitglieder
- Pflege der Beziehungen zur FDP und anderen Organisationen
- Organisation der Arbeiten bei Wahlen und Abstimmungen
- Durchführung von politischen Aktionen
- Mitgliederwerbung
- Einsetzung von nicht ständigen Ausschüssen und Wahl dieser Mitglieder. Überwachung derer Tätigkeit.
Art. 19 Vorstandssitzungen und Zirkularbeschlüsse
Der Vorstand wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten in der Regel eine Woche zum Voraus einberufen, unter Angabe der Traktanden, Ort und Zeit. Der ordnungsgemäss einberufene Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
In dringenden Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkulationsweg, unter Einschluss der Möglichkeiten der elektronischen Datenübermittlung, gefällt werden. Diese sind nur gültig, wenn sich mindestens ein Drittel der Vorstandsmitglieder äussert.
VI. Ausschüsse
Art. 20 Einsetzung, Aufgaben, Zuständigkeiten
Der Vorstand kann Ausschüsse zur Bearbeitung besonderer Aufgaben einsetzen. Diese stehen auch Nichtmitgliedern offen. In jedem Ausschuss hat ein Vorstandsmitglied Einsitz zu nehmen. Der Vorstand kann eigene Kompetenzen an Ausschüsse delegieren.
Verzichtet er darauf, so bedürfen Beschlüsse von Ausschüssen der Genehmigung durch den Vorstand.
VII. Rechnungsrevisoren
Art. 21. Aufgaben
Die HV wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, die dem Vorstand nicht angehören dürfen. Sie prüfen die Jahresrechnung der JF Stadt Bern und erstatten der HV schriftlichen Bericht.
VIII. Mitglieder
Art. 22 Mitgliederkategorien
Die JF Stadt Bern kennen folgende Mitgliederkategorien: Aktivmitglieder, Passivmitglieder, Ehrenmitglieder und Sympathisanten.
Art. 23 Aktivmitglieder
Aktivmitglied kann sein, wer das 35. Altersjahr noch nicht vollendet hat und keiner anderen Partei, ausgenommen FDP, JFS oder einer anderen JF Sektion angehört. Inhaber öffentlicher Mandate, die als Jungfreisinnige gewählt wurden, können nach Vollendung des 35. Altersjahres bis zum Ende der laufenden Amtsperiode Aktivmitglied bleiben.
Art. 24 Passivmitglieder
Passivmitglied kann sein, wer sich zu den in Art. 2 umschriebenen Grundsätzen bekennt.
Passivmitglieder verfügen über beratende Stimme und Antragsrechte, haben jedoch weder aktives noch passives Wahlrecht.
Art. 25 Ehrenmitglieder
Einzelne Personen, die sich besonders um die JF Stadt Bern verdient gemacht haben, können von der HV zu Ehrenmitgliedern gewählt werden. Sie verfügen über die gleichen Rechte wie die Passivmitglieder.
Art. 26 Aufnahme
Der Vorstand entscheidet über Aufnahmegesuche. Abgewiesene Gesuchsteller können innerhalb von zehn Tagen seit Zugang des schriftlichen Abweisungsentscheides an die nächste ordentliche HV rekurrieren. Der Entscheid der HV ist endgültig.
Art. 27 Auschluss
Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Mitglied ausschliessen, wenn es für die JF Stadt Bern untragbar geworden ist. Untragbarkeit liegt namentlich vor, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung den Mitgliederbeitrag nicht bezahlt hat.
Der Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied unter Angabe des Grundes schriftlich mit eingeschriebener Post mitzuteilen.
Art. 28 Rekursrecht
Ausgeschlossene können innert 10 Tagen seit Zugang des Entscheides an die nächste ordentliche HV rekurrieren. Der Rekurs hat aufschiebende Wirkung. Die HV entscheidet endgültig.
Art. 29 Sympathisanten
Als Sympathisanten gelten Personen, die den JF Stadt Bern nahestehen. Sie haben die gleichen Rechte wie die Passivmitglieder.
IX. Finanzen
Art. 30 Finanzierung
Die Finanzierung der JF Stadt Bern erfolgt durch Mitgliederbeiträge, Behördenbeiträge, Beiträge der FDP, freiwillige Zuwendungen, Finanzaktionen und Vermögenserträge.
Art. 31 Mitgliederbeiträge
Die ordentliche HV beschliesst jährlich über die Höhe der Mitgliederbeiträge für das laufende Jahr. Sie kann diese nach Mitgliederkategorien und Alter abstufen. Sympathisanten bezahlen einen von der HV festgelegten Unkostenbeitrag.
Art. 32 Nachschusspflicht
Die Mitglieder können weder zu Nachschüssen verpflichtet noch persönlich in Anspruch genommen werden.
Art. 33 Behördenbeiträge
Wer für die JF Stadt Bern ein entgeltliches öffentliches Amt innehat, wie beispielsweise Schulkommissionsmitglied, Mitglied des Stadtrats, hat einen vom Vorstand festgelegten Beitrag zu entrichten. Dieser Beitrag darf die Hälfte des erzielbaren Sitzungsgeldes
nicht übersteigen.
Art. 34 Rechnungsabschluss
Der Rechnungsabschluss erfolgt jährlich per 31. Dezember.
X. Schlussbestimmungen
Art. 35 Statutenrevisionen
Statutenänderungen müssen mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten, anwesenden Mit glieder genehmigt werden.
Art. 36 Auflösung
Die Auflösung der JF Stadt Bern kann nur an einer zu diesem Zweck einberufenen, ausserordentlichen HV beschlossen werden. Die Einberufung erfolgt nur, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Aktivmitglieder dies schriftlich verlangen. Der Auflösung müssen mindestens 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Aktivmitglieder zustimmen.
Bei der Auflösung fällt das ganze Inventar und Vermögen gemäss Beschluss der JFB oder der JFS zu.
Art. 37 Inkrafttreten
Diese Statuten ersetzen alle früheren Fassungen. Die vorliegenden Statuten wurden anlässlich der HV vom 9. Februar 2000 angenommen und treten am 10. Februar 2000 in Kraft.
Bern, 9. Februar 2000
Der Präsident
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Statuten
Veröffentlicht am 30. Mai 2010I. Name, Sitz, Zugehörigkeit
Art. 1 Name, Sitz
Unter der Bezeichnung Jungfreisinnige Stadt Bern (JF) besteht ein politischer Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern.
Art. 2 Zweck
Die JF Stadt Bern bezwecken, sich mit liberaler, freiheitlicher, toleranter, weltoffener und sozialer Überzeugung am politischen Geschehen zu beteiligen. Sie wollen mit ihren Ideen und Aktionen das staatsbürgerliche Interesse der jüngeren Generation wecken, sie mit den politischen Verhältnissen vertraut machen und sie zur Mitbeteiligung am politischen Leben anregen. Die JF Stadt Bern informieren ihre Mitglieder über das politische Geschehen.
Art. 3 Zugehörigkeit
Die JF Stadt Bern stehen allen Leuten offen, die sich zu den Grundsätzen des Liberalismus bekennen, ungeachtet ihres sozialen, konfessionellen oder kulturellen Herkommens.
Die JF Stadt Bern gehören als Gruppe der Freisinnig-Demokratischen Partei der Stadt Bern an. Sie sind eine Sektion der Jungfreisinnigen Kanton Bern (JFB) und der Jungfreisinnigen Schweiz (JFS). Sie können sich anderen Organisationen anschliessen oder mit ihnen zusammenarbeiten, sofern deren Zweck den Zielen der JF Stadt Bern entspricht.
II. Organisation und Verfahren
Art. 4 Organe
Die Organe der JF Stadt Bern sind: Die Hauptversammlung (HV), die Mitgliederversammlung (MV), der Vorstand, Ausschüsse und die Rechnungsrevisoren.
Art. 5 Protokolle
Über alle Sitzungen der einzelnen Organe sind Beschlussprotokolle zu führen.
Art. 6 Abstimmungen, Wahlen und Ordnungsanträge
Wo die Statuten nichts anderes vorsehen, gilt bei Abstimmungen das einfache Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen. Die oder der Vorsitzende verfügt nur über den Stichentscheid.
Wenn sich mehr Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stellen als Stellen zu besetzen sind, so erfolgen die Wahlen in geheimer Stimmabgabe mittels Stimmzettel.
Im ersten Wahlgang gilt das absolute, in den weiteren Wahlgängen gilt das relative Mehr. Das Mehr wird berechnet von der Gesamtzahl der eingegangenen gültigen Wahlzetteln.
Leere Wahlzettel fallen nicht in die Berechnung. Ab dem zweiten Wahlgang scheidet jeweils aus, wer am wenigsten Stimmen erhält.
Auf Verlangen eines Aktivmitglieds wird geheim abgestimmt oder gewählt. Über Ordnungsanträge wird sofort abgestimmt.
III. Hauptversammlung (HV)
Art. 7 Ordentliche HV
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird durch den Vorstand jeweils zu Beginn des Jahres einberufen. Die ordentlichen Traktanden sind:
- Protokoll der letzten HV
- Jahresbericht der Präsidentin oder des Präsidenten
- Jahresrechnung
- Revisorenbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten
- Wahl der Vizepräsidenten
- Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder
- Wahl der Rechnungsrevisoren
- Budget und Mitgliederbeiträge
- Wahl der Delegierten in die Gremien der FDP, JFB, JFS
- Weitere Wahlen und Bestätigungen
- Jahresprogramm
- Varia
Art. 8 Weitere Kompetenzen der HV
Die HV ist zudem zuständig für Statutenänderungen, Behandlung von Anträgen, Ernennung von Ehrenmitgliedern, Entscheide über Rekurse und Einsetzen von ständigen Ausschüssen. Ausserdem kommen der HV sämtliche Befugnisse der MV zu, soweit diese traktandiert sind.
Art. 9 Ausserordentliche HV
Eine ausserordentliche HV wird einberufen, wenn dringende Geschäfte vorliegen oder wenn ein Fünftel der Aktivmitglieder eine solche schriftlich verlangt. Sie findet innert 30 Tagen seit Einreichung des Antrags statt.
Art. 10 Einladung zur HV
Die Einladung zu einer HV oder a.o. HV hat unter Bekanntgabe der Traktanden und Anträge mindestens 20 Tage zum Voraus den Mitgliedern zuzukommen.
Art. 11 Anträge
Anträge von Mitgliedern, die sich nicht auf ein angekündigtes Traktandum beziehen, sind mit einem Mehr von 2/3 der abgegebenen Stimmen in die Traktandenliste aufzunehmen.
IV. Mitgliederversammlung (MV)
Art. 12 Befugnisse
Die MV behandelt politische Angelegenheiten, erlässt Richtlinien für die politische Tätigkeit der JF Stadt Bern, fasst Parolen und bezieht Stellung zu politischen Fragen.
Art. 13 Turnus
Die MV wird nach Bedarf vom Vorstand oder auf Verlangen von einem Fünftel der Aktivmitglieder einberufen.
Art. 14 Öffentlichkeit
Die MV ist öffentlich. Der Vorstand kann eine andere Zulassungsordnung beschliessen.
V. Vorstand
Art. 15 Zusammensetzung und Amtsdauer
Der Vorstand besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und den Vizepräsidenten, einer Finanzchefin oder einem Finanzchef, einer Sekretärin oder einem Sekretär sowie weiteren Mitgliedern. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst und setzt die verschiedenen Chargen fest. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands ist nicht begrenzt. Jungfreisinnige Mitglieder des Stadtrates gehören dem Vorstand von Amtes wegen an.
Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt ein Jahr. Wiederwahlen sind zulässig.
Art. 16 Unterschrift
Die Präsidentin oder der Präsident unterschreibt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied rechtsverbindlich für die JF Stadt Bern. Im Bank- und Postcheckverkehr sind die Präsidentin oder der Präsident und das mit den Finanzen betraute Vorstandsmitglied einzelzeichnungsberechtigt.
Art. 17 Vorstandstätigkeiten
Der Vorstand leitet die JF Stadt Bern entsprechend den Statuten, Richtlinien und Beschlüssen der HV und MV. Er vertritt die JF nach aussen und fasst Beschlüsse, die nicht anderen Organen vorbehalten sind.
Art. 18 Pflichten des Vorstandes
Der Vorstand hat folgende Pflichten:
- Vorbereitung und Einberufung der HV und MV
- Erledigung der laufenden Geschäfte
- Beobachtung des politischen Geschehens
- Verabschiedung von Vernehmlassungsantworten
- Parolenfassung zu städtischen Abstimmungsvorlagen, sofern kein Beschluss eines übergeordneten Organs vorliegt
- Information der Mitglieder
- Pflege der Beziehungen zur FDP und anderen Organisationen
- Organisation der Arbeiten bei Wahlen und Abstimmungen
- Durchführung von politischen Aktionen
- Mitgliederwerbung
- Einsetzung von nicht ständigen Ausschüssen und Wahl dieser Mitglieder. Überwachung derer Tätigkeit.
Art. 19 Vorstandssitzungen und Zirkularbeschlüsse
Der Vorstand wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten in der Regel eine Woche zum Voraus einberufen, unter Angabe der Traktanden, Ort und Zeit. Der ordnungsgemäss einberufene Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
In dringenden Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkulationsweg, unter Einschluss der Möglichkeiten der elektronischen Datenübermittlung, gefällt werden. Diese sind nur gültig, wenn sich mindestens ein Drittel der Vorstandsmitglieder äussert.
VI. Ausschüsse
Art. 20 Einsetzung, Aufgaben, Zuständigkeiten
Der Vorstand kann Ausschüsse zur Bearbeitung besonderer Aufgaben einsetzen. Diese stehen auch Nichtmitgliedern offen. In jedem Ausschuss hat ein Vorstandsmitglied Einsitz zu nehmen. Der Vorstand kann eigene Kompetenzen an Ausschüsse delegieren.
Verzichtet er darauf, so bedürfen Beschlüsse von Ausschüssen der Genehmigung durch den Vorstand.
VII. Rechnungsrevisoren
Art. 21. Aufgaben
Die HV wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, die dem Vorstand nicht angehören dürfen. Sie prüfen die Jahresrechnung der JF Stadt Bern und erstatten der HV schriftlichen Bericht.
VIII. Mitglieder
Art. 22 Mitgliederkategorien
Die JF Stadt Bern kennen folgende Mitgliederkategorien: Aktivmitglieder, Passivmitglieder, Ehrenmitglieder und Sympathisanten.
Art. 23 Aktivmitglieder
Aktivmitglied kann sein, wer das 35. Altersjahr noch nicht vollendet hat und keiner anderen Partei, ausgenommen FDP, JFS oder einer anderen JF Sektion angehört. Inhaber öffentlicher Mandate, die als Jungfreisinnige gewählt wurden, können nach Vollendung des 35. Altersjahres bis zum Ende der laufenden Amtsperiode Aktivmitglied bleiben.
Art. 24 Passivmitglieder
Passivmitglied kann sein, wer sich zu den in Art. 2 umschriebenen Grundsätzen bekennt.
Passivmitglieder verfügen über beratende Stimme und Antragsrechte, haben jedoch weder aktives noch passives Wahlrecht.
Art. 25 Ehrenmitglieder
Einzelne Personen, die sich besonders um die JF Stadt Bern verdient gemacht haben, können von der HV zu Ehrenmitgliedern gewählt werden. Sie verfügen über die gleichen Rechte wie die Passivmitglieder.
Art. 26 Aufnahme
Der Vorstand entscheidet über Aufnahmegesuche. Abgewiesene Gesuchsteller können innerhalb von zehn Tagen seit Zugang des schriftlichen Abweisungsentscheides an die nächste ordentliche HV rekurrieren. Der Entscheid der HV ist endgültig.
Art. 27 Auschluss
Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Mitglied ausschliessen, wenn es für die JF Stadt Bern untragbar geworden ist. Untragbarkeit liegt namentlich vor, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung den Mitgliederbeitrag nicht bezahlt hat.
Der Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied unter Angabe des Grundes schriftlich mit eingeschriebener Post mitzuteilen.
Art. 28 Rekursrecht
Ausgeschlossene können innert 10 Tagen seit Zugang des Entscheides an die nächste ordentliche HV rekurrieren. Der Rekurs hat aufschiebende Wirkung. Die HV entscheidet endgültig.
Art. 29 Sympathisanten
Als Sympathisanten gelten Personen, die den JF Stadt Bern nahestehen. Sie haben die gleichen Rechte wie die Passivmitglieder.
IX. Finanzen
Art. 30 Finanzierung
Die Finanzierung der JF Stadt Bern erfolgt durch Mitgliederbeiträge, Behördenbeiträge, Beiträge der FDP, freiwillige Zuwendungen, Finanzaktionen und Vermögenserträge.
Art. 31 Mitgliederbeiträge
Die ordentliche HV beschliesst jährlich über die Höhe der Mitgliederbeiträge für das laufende Jahr. Sie kann diese nach Mitgliederkategorien und Alter abstufen. Sympathisanten bezahlen einen von der HV festgelegten Unkostenbeitrag.
Art. 32 Nachschusspflicht
Die Mitglieder können weder zu Nachschüssen verpflichtet noch persönlich in Anspruch genommen werden.
Art. 33 Behördenbeiträge
Wer für die JF Stadt Bern ein entgeltliches öffentliches Amt innehat, wie beispielsweise Schulkommissionsmitglied, Mitglied des Stadtrats, hat einen vom Vorstand festgelegten Beitrag zu entrichten. Dieser Beitrag darf die Hälfte des erzielbaren Sitzungsgeldes
nicht übersteigen.
Art. 34 Rechnungsabschluss
Der Rechnungsabschluss erfolgt jährlich per 31. Dezember.
X. Schlussbestimmungen
Art. 35 Statutenrevisionen
Statutenänderungen müssen mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten, anwesenden Mit glieder genehmigt werden.
Art. 36 Auflösung
Die Auflösung der JF Stadt Bern kann nur an einer zu diesem Zweck einberufenen, ausserordentlichen HV beschlossen werden. Die Einberufung erfolgt nur, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Aktivmitglieder dies schriftlich verlangen. Der Auflösung müssen mindestens 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Aktivmitglieder zustimmen.
Bei der Auflösung fällt das ganze Inventar und Vermögen gemäss Beschluss der JFB oder der JFS zu.
Art. 37 Inkrafttreten
Diese Statuten ersetzen alle früheren Fassungen. Die vorliegenden Statuten wurden anlässlich der HV vom 9. Februar 2000 angenommen und treten am 10. Februar 2000 in Kraft.
Bern, 9. Februar 2000
Der Präsident
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Statuten
Veröffentlicht am 30. Mai 2010I. Name, Sitz, Zugehörigkeit
Art. 1 Name, Sitz
Unter der Bezeichnung Jungfreisinnige Stadt Bern (JF) besteht ein politischer Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern.
Art. 2 Zweck
Die JF Stadt Bern bezwecken, sich mit liberaler, freiheitlicher, toleranter, weltoffener und sozialer Überzeugung am politischen Geschehen zu beteiligen. Sie wollen mit ihren Ideen und Aktionen das staatsbürgerliche Interesse der jüngeren Generation wecken, sie mit den politischen Verhältnissen vertraut machen und sie zur Mitbeteiligung am politischen Leben anregen. Die JF Stadt Bern informieren ihre Mitglieder über das politische Geschehen.
Art. 3 Zugehörigkeit
Die JF Stadt Bern stehen allen Leuten offen, die sich zu den Grundsätzen des Liberalismus bekennen, ungeachtet ihres sozialen, konfessionellen oder kulturellen Herkommens.
Die JF Stadt Bern gehören als Gruppe der Freisinnig-Demokratischen Partei der Stadt Bern an. Sie sind eine Sektion der Jungfreisinnigen Kanton Bern (JFB) und der Jungfreisinnigen Schweiz (JFS). Sie können sich anderen Organisationen anschliessen oder mit ihnen zusammenarbeiten, sofern deren Zweck den Zielen der JF Stadt Bern entspricht.
II. Organisation und Verfahren
Art. 4 Organe
Die Organe der JF Stadt Bern sind: Die Hauptversammlung (HV), die Mitgliederversammlung (MV), der Vorstand, Ausschüsse und die Rechnungsrevisoren.
Art. 5 Protokolle
Über alle Sitzungen der einzelnen Organe sind Beschlussprotokolle zu führen.
Art. 6 Abstimmungen, Wahlen und Ordnungsanträge
Wo die Statuten nichts anderes vorsehen, gilt bei Abstimmungen das einfache Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen. Die oder der Vorsitzende verfügt nur über den Stichentscheid.
Wenn sich mehr Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stellen als Stellen zu besetzen sind, so erfolgen die Wahlen in geheimer Stimmabgabe mittels Stimmzettel.
Im ersten Wahlgang gilt das absolute, in den weiteren Wahlgängen gilt das relative Mehr. Das Mehr wird berechnet von der Gesamtzahl der eingegangenen gültigen Wahlzetteln.
Leere Wahlzettel fallen nicht in die Berechnung. Ab dem zweiten Wahlgang scheidet jeweils aus, wer am wenigsten Stimmen erhält.
Auf Verlangen eines Aktivmitglieds wird geheim abgestimmt oder gewählt. Über Ordnungsanträge wird sofort abgestimmt.
III. Hauptversammlung (HV)
Art. 7 Ordentliche HV
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird durch den Vorstand jeweils zu Beginn des Jahres einberufen. Die ordentlichen Traktanden sind:
- Protokoll der letzten HV
- Jahresbericht der Präsidentin oder des Präsidenten
- Jahresrechnung
- Revisorenbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten
- Wahl der Vizepräsidenten
- Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder
- Wahl der Rechnungsrevisoren
- Budget und Mitgliederbeiträge
- Wahl der Delegierten in die Gremien der FDP, JFB, JFS
- Weitere Wahlen und Bestätigungen
- Jahresprogramm
- Varia
Art. 8 Weitere Kompetenzen der HV
Die HV ist zudem zuständig für Statutenänderungen, Behandlung von Anträgen, Ernennung von Ehrenmitgliedern, Entscheide über Rekurse und Einsetzen von ständigen Ausschüssen. Ausserdem kommen der HV sämtliche Befugnisse der MV zu, soweit diese traktandiert sind.
Art. 9 Ausserordentliche HV
Eine ausserordentliche HV wird einberufen, wenn dringende Geschäfte vorliegen oder wenn ein Fünftel der Aktivmitglieder eine solche schriftlich verlangt. Sie findet innert 30 Tagen seit Einreichung des Antrags statt.
Art. 10 Einladung zur HV
Die Einladung zu einer HV oder a.o. HV hat unter Bekanntgabe der Traktanden und Anträge mindestens 20 Tage zum Voraus den Mitgliedern zuzukommen.
Art. 11 Anträge
Anträge von Mitgliedern, die sich nicht auf ein angekündigtes Traktandum beziehen, sind mit einem Mehr von 2/3 der abgegebenen Stimmen in die Traktandenliste aufzunehmen.
IV. Mitgliederversammlung (MV)
Art. 12 Befugnisse
Die MV behandelt politische Angelegenheiten, erlässt Richtlinien für die politische Tätigkeit der JF Stadt Bern, fasst Parolen und bezieht Stellung zu politischen Fragen.
Art. 13 Turnus
Die MV wird nach Bedarf vom Vorstand oder auf Verlangen von einem Fünftel der Aktivmitglieder einberufen.
Art. 14 Öffentlichkeit
Die MV ist öffentlich. Der Vorstand kann eine andere Zulassungsordnung beschliessen.
V. Vorstand
Art. 15 Zusammensetzung und Amtsdauer
Der Vorstand besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und den Vizepräsidenten, einer Finanzchefin oder einem Finanzchef, einer Sekretärin oder einem Sekretär sowie weiteren Mitgliedern. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst und setzt die verschiedenen Chargen fest. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands ist nicht begrenzt. Jungfreisinnige Mitglieder des Stadtrates gehören dem Vorstand von Amtes wegen an.
Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt ein Jahr. Wiederwahlen sind zulässig.
Art. 16 Unterschrift
Die Präsidentin oder der Präsident unterschreibt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied rechtsverbindlich für die JF Stadt Bern. Im Bank- und Postcheckverkehr sind die Präsidentin oder der Präsident und das mit den Finanzen betraute Vorstandsmitglied einzelzeichnungsberechtigt.
Art. 17 Vorstandstätigkeiten
Der Vorstand leitet die JF Stadt Bern entsprechend den Statuten, Richtlinien und Beschlüssen der HV und MV. Er vertritt die JF nach aussen und fasst Beschlüsse, die nicht anderen Organen vorbehalten sind.
Art. 18 Pflichten des Vorstandes
Der Vorstand hat folgende Pflichten:
- Vorbereitung und Einberufung der HV und MV
- Erledigung der laufenden Geschäfte
- Beobachtung des politischen Geschehens
- Verabschiedung von Vernehmlassungsantworten
- Parolenfassung zu städtischen Abstimmungsvorlagen, sofern kein Beschluss eines übergeordneten Organs vorliegt
- Information der Mitglieder
- Pflege der Beziehungen zur FDP und anderen Organisationen
- Organisation der Arbeiten bei Wahlen und Abstimmungen
- Durchführung von politischen Aktionen
- Mitgliederwerbung
- Einsetzung von nicht ständigen Ausschüssen und Wahl dieser Mitglieder. Überwachung derer Tätigkeit.
Art. 19 Vorstandssitzungen und Zirkularbeschlüsse
Der Vorstand wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten in der Regel eine Woche zum Voraus einberufen, unter Angabe der Traktanden, Ort und Zeit. Der ordnungsgemäss einberufene Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
In dringenden Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkulationsweg, unter Einschluss der Möglichkeiten der elektronischen Datenübermittlung, gefällt werden. Diese sind nur gültig, wenn sich mindestens ein Drittel der Vorstandsmitglieder äussert.
VI. Ausschüsse
Art. 20 Einsetzung, Aufgaben, Zuständigkeiten
Der Vorstand kann Ausschüsse zur Bearbeitung besonderer Aufgaben einsetzen. Diese stehen auch Nichtmitgliedern offen. In jedem Ausschuss hat ein Vorstandsmitglied Einsitz zu nehmen. Der Vorstand kann eigene Kompetenzen an Ausschüsse delegieren.
Verzichtet er darauf, so bedürfen Beschlüsse von Ausschüssen der Genehmigung durch den Vorstand.
VII. Rechnungsrevisoren
Art. 21. Aufgaben
Die HV wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, die dem Vorstand nicht angehören dürfen. Sie prüfen die Jahresrechnung der JF Stadt Bern und erstatten der HV schriftlichen Bericht.
VIII. Mitglieder
Art. 22 Mitgliederkategorien
Die JF Stadt Bern kennen folgende Mitgliederkategorien: Aktivmitglieder, Passivmitglieder, Ehrenmitglieder und Sympathisanten.
Art. 23 Aktivmitglieder
Aktivmitglied kann sein, wer das 35. Altersjahr noch nicht vollendet hat und keiner anderen Partei, ausgenommen FDP, JFS oder einer anderen JF Sektion angehört. Inhaber öffentlicher Mandate, die als Jungfreisinnige gewählt wurden, können nach Vollendung des 35. Altersjahres bis zum Ende der laufenden Amtsperiode Aktivmitglied bleiben.
Art. 24 Passivmitglieder
Passivmitglied kann sein, wer sich zu den in Art. 2 umschriebenen Grundsätzen bekennt.
Passivmitglieder verfügen über beratende Stimme und Antragsrechte, haben jedoch weder aktives noch passives Wahlrecht.
Art. 25 Ehrenmitglieder
Einzelne Personen, die sich besonders um die JF Stadt Bern verdient gemacht haben, können von der HV zu Ehrenmitgliedern gewählt werden. Sie verfügen über die gleichen Rechte wie die Passivmitglieder.
Art. 26 Aufnahme
Der Vorstand entscheidet über Aufnahmegesuche. Abgewiesene Gesuchsteller können innerhalb von zehn Tagen seit Zugang des schriftlichen Abweisungsentscheides an die nächste ordentliche HV rekurrieren. Der Entscheid der HV ist endgültig.
Art. 27 Auschluss
Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Mitglied ausschliessen, wenn es für die JF Stadt Bern untragbar geworden ist. Untragbarkeit liegt namentlich vor, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung den Mitgliederbeitrag nicht bezahlt hat.
Der Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied unter Angabe des Grundes schriftlich mit eingeschriebener Post mitzuteilen.
Art. 28 Rekursrecht
Ausgeschlossene können innert 10 Tagen seit Zugang des Entscheides an die nächste ordentliche HV rekurrieren. Der Rekurs hat aufschiebende Wirkung. Die HV entscheidet endgültig.
Art. 29 Sympathisanten
Als Sympathisanten gelten Personen, die den JF Stadt Bern nahestehen. Sie haben die gleichen Rechte wie die Passivmitglieder.
IX. Finanzen
Art. 30 Finanzierung
Die Finanzierung der JF Stadt Bern erfolgt durch Mitgliederbeiträge, Behördenbeiträge, Beiträge der FDP, freiwillige Zuwendungen, Finanzaktionen und Vermögenserträge.
Art. 31 Mitgliederbeiträge
Die ordentliche HV beschliesst jährlich über die Höhe der Mitgliederbeiträge für das laufende Jahr. Sie kann diese nach Mitgliederkategorien und Alter abstufen. Sympathisanten bezahlen einen von der HV festgelegten Unkostenbeitrag.
Art. 32 Nachschusspflicht
Die Mitglieder können weder zu Nachschüssen verpflichtet noch persönlich in Anspruch genommen werden.
Art. 33 Behördenbeiträge
Wer für die JF Stadt Bern ein entgeltliches öffentliches Amt innehat, wie beispielsweise Schulkommissionsmitglied, Mitglied des Stadtrats, hat einen vom Vorstand festgelegten Beitrag zu entrichten. Dieser Beitrag darf die Hälfte des erzielbaren Sitzungsgeldes
nicht übersteigen.
Art. 34 Rechnungsabschluss
Der Rechnungsabschluss erfolgt jährlich per 31. Dezember.
X. Schlussbestimmungen
Art. 35 Statutenrevisionen
Statutenänderungen müssen mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten, anwesenden Mit glieder genehmigt werden.
Art. 36 Auflösung
Die Auflösung der JF Stadt Bern kann nur an einer zu diesem Zweck einberufenen, ausserordentlichen HV beschlossen werden. Die Einberufung erfolgt nur, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Aktivmitglieder dies schriftlich verlangen. Der Auflösung müssen mindestens 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Aktivmitglieder zustimmen.
Bei der Auflösung fällt das ganze Inventar und Vermögen gemäss Beschluss der JFB oder der JFS zu.
Art. 37 Inkrafttreten
Diese Statuten ersetzen alle früheren Fassungen. Die vorliegenden Statuten wurden anlässlich der HV vom 9. Februar 2000 angenommen und treten am 10. Februar 2000 in Kraft.
Bern, 9. Februar 2000
Der Präsident
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Statuten
Veröffentlicht am 30. Mai 2010I. Name, Sitz, Zugehörigkeit
Art. 1 Name, Sitz Unter der Bezeichnung Jungfreisinnige Stadt Bern (JF) besteht ein politischer Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern. Art. 2 Zweck Die JF Stadt Bern bezwecken, sich mit liberaler, freiheitlicher, toleranter, weltoffener und sozialer Überzeugung am politischen Geschehen zu beteiligen. Sie wollen mit ihren Ideen und Aktionen das staatsbürgerliche Interesse der jüngeren Generation wecken, sie mit den politischen Verhältnissen vertraut machen und sie zur Mitbeteiligung am politischen Leben anregen. Die JF Stadt Bern informieren ihre Mitglieder über das politische Geschehen. Art. 3 Zugehörigkeit Die JF Stadt Bern stehen allen Leuten offen, die sich zu den Grundsätzen des Liberalismus bekennen, ungeachtet ihres sozialen, konfessionellen oder kulturellen Herkommens. Die JF Stadt Bern gehören als Gruppe der Freisinnig-Demokratischen Partei der Stadt Bern an. Sie sind eine Sektion der Jungfreisinnigen Kanton Bern (JFB) und der Jungfreisinnigen Schweiz (JFS). Sie können sich anderen Organisationen anschliessen oder mit ihnen zusammenarbeiten, sofern deren Zweck den Zielen der JF Stadt Bern entspricht.II. Organisation und Verfahren
Art. 4 Organe Die Organe der JF Stadt Bern sind: Die Hauptversammlung (HV), die Mitgliederversammlung (MV), der Vorstand, Ausschüsse und die Rechnungsrevisoren. Art. 5 Protokolle Über alle Sitzungen der einzelnen Organe sind Beschlussprotokolle zu führen. Art. 6 Abstimmungen, Wahlen und Ordnungsanträge Wo die Statuten nichts anderes vorsehen, gilt bei Abstimmungen das einfache Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen. Die oder der Vorsitzende verfügt nur über den Stichentscheid. Wenn sich mehr Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stellen als Stellen zu besetzen sind, so erfolgen die Wahlen in geheimer Stimmabgabe mittels Stimmzettel. Im ersten Wahlgang gilt das absolute, in den weiteren Wahlgängen gilt das relative Mehr. Das Mehr wird berechnet von der Gesamtzahl der eingegangenen gültigen Wahlzetteln. Leere Wahlzettel fallen nicht in die Berechnung. Ab dem zweiten Wahlgang scheidet jeweils aus, wer am wenigsten Stimmen erhält. Auf Verlangen eines Aktivmitglieds wird geheim abgestimmt oder gewählt. Über Ordnungsanträge wird sofort abgestimmt.III. Hauptversammlung (HV)
Art. 7 Ordentliche HV Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird durch den Vorstand jeweils zu Beginn des Jahres einberufen. Die ordentlichen Traktanden sind:- Protokoll der letzten HV
- Jahresbericht der Präsidentin oder des Präsidenten
- Jahresrechnung
- Revisorenbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten
- Wahl der Vizepräsidenten
- Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder
- Wahl der Rechnungsrevisoren
- Budget und Mitgliederbeiträge
- Wahl der Delegierten in die Gremien der FDP, JFB, JFS
- Weitere Wahlen und Bestätigungen
- Jahresprogramm
- Varia
IV. Mitgliederversammlung (MV)
Art. 12 Befugnisse Die MV behandelt politische Angelegenheiten, erlässt Richtlinien für die politische Tätigkeit der JF Stadt Bern, fasst Parolen und bezieht Stellung zu politischen Fragen. Art. 13 Turnus Die MV wird nach Bedarf vom Vorstand oder auf Verlangen von einem Fünftel der Aktivmitglieder einberufen. Art. 14 Öffentlichkeit Die MV ist öffentlich. Der Vorstand kann eine andere Zulassungsordnung beschliessen.V. Vorstand
Art. 15 Zusammensetzung und Amtsdauer Der Vorstand besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und den Vizepräsidenten, einer Finanzchefin oder einem Finanzchef, einer Sekretärin oder einem Sekretär sowie weiteren Mitgliedern. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst und setzt die verschiedenen Chargen fest. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands ist nicht begrenzt. Jungfreisinnige Mitglieder des Stadtrates gehören dem Vorstand von Amtes wegen an. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt ein Jahr. Wiederwahlen sind zulässig. Art. 16 Unterschrift Die Präsidentin oder der Präsident unterschreibt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied rechtsverbindlich für die JF Stadt Bern. Im Bank- und Postcheckverkehr sind die Präsidentin oder der Präsident und das mit den Finanzen betraute Vorstandsmitglied einzelzeichnungsberechtigt. Art. 17 Vorstandstätigkeiten Der Vorstand leitet die JF Stadt Bern entsprechend den Statuten, Richtlinien und Beschlüssen der HV und MV. Er vertritt die JF nach aussen und fasst Beschlüsse, die nicht anderen Organen vorbehalten sind. Art. 18 Pflichten des Vorstandes Der Vorstand hat folgende Pflichten:- Vorbereitung und Einberufung der HV und MV
- Erledigung der laufenden Geschäfte
- Beobachtung des politischen Geschehens
- Verabschiedung von Vernehmlassungsantworten
- Parolenfassung zu städtischen Abstimmungsvorlagen, sofern kein Beschluss eines übergeordneten Organs vorliegt
- Information der Mitglieder
- Pflege der Beziehungen zur FDP und anderen Organisationen
- Organisation der Arbeiten bei Wahlen und Abstimmungen
- Durchführung von politischen Aktionen
- Mitgliederwerbung
- Einsetzung von nicht ständigen Ausschüssen und Wahl dieser Mitglieder. Überwachung derer Tätigkeit.
VI. Ausschüsse
Art. 20 Einsetzung, Aufgaben, Zuständigkeiten Der Vorstand kann Ausschüsse zur Bearbeitung besonderer Aufgaben einsetzen. Diese stehen auch Nichtmitgliedern offen. In jedem Ausschuss hat ein Vorstandsmitglied Einsitz zu nehmen. Der Vorstand kann eigene Kompetenzen an Ausschüsse delegieren. Verzichtet er darauf, so bedürfen Beschlüsse von Ausschüssen der Genehmigung durch den Vorstand.VII. Rechnungsrevisoren
Art. 21. Aufgaben Die HV wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, die dem Vorstand nicht angehören dürfen. Sie prüfen die Jahresrechnung der JF Stadt Bern und erstatten der HV schriftlichen Bericht.VIII. Mitglieder
Art. 22 Mitgliederkategorien Die JF Stadt Bern kennen folgende Mitgliederkategorien: Aktivmitglieder, Passivmitglieder, Ehrenmitglieder und Sympathisanten. Art. 23 Aktivmitglieder Aktivmitglied kann sein, wer das 35. Altersjahr noch nicht vollendet hat und keiner anderen Partei, ausgenommen FDP, JFS oder einer anderen JF Sektion angehört. Inhaber öffentlicher Mandate, die als Jungfreisinnige gewählt wurden, können nach Vollendung des 35. Altersjahres bis zum Ende der laufenden Amtsperiode Aktivmitglied bleiben. Art. 24 Passivmitglieder Passivmitglied kann sein, wer sich zu den in Art. 2 umschriebenen Grundsätzen bekennt. Passivmitglieder verfügen über beratende Stimme und Antragsrechte, haben jedoch weder aktives noch passives Wahlrecht. Art. 25 Ehrenmitglieder Einzelne Personen, die sich besonders um die JF Stadt Bern verdient gemacht haben, können von der HV zu Ehrenmitgliedern gewählt werden. Sie verfügen über die gleichen Rechte wie die Passivmitglieder. Art. 26 Aufnahme Der Vorstand entscheidet über Aufnahmegesuche. Abgewiesene Gesuchsteller können innerhalb von zehn Tagen seit Zugang des schriftlichen Abweisungsentscheides an die nächste ordentliche HV rekurrieren. Der Entscheid der HV ist endgültig. Art. 27 Auschluss Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Mitglied ausschliessen, wenn es für die JF Stadt Bern untragbar geworden ist. Untragbarkeit liegt namentlich vor, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung den Mitgliederbeitrag nicht bezahlt hat. Der Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied unter Angabe des Grundes schriftlich mit eingeschriebener Post mitzuteilen. Art. 28 Rekursrecht Ausgeschlossene können innert 10 Tagen seit Zugang des Entscheides an die nächste ordentliche HV rekurrieren. Der Rekurs hat aufschiebende Wirkung. Die HV entscheidet endgültig. Art. 29 Sympathisanten Als Sympathisanten gelten Personen, die den JF Stadt Bern nahestehen. Sie haben die gleichen Rechte wie die Passivmitglieder.IX. Finanzen
Art. 30 Finanzierung Die Finanzierung der JF Stadt Bern erfolgt durch Mitgliederbeiträge, Behördenbeiträge, Beiträge der FDP, freiwillige Zuwendungen, Finanzaktionen und Vermögenserträge. Art. 31 Mitgliederbeiträge Die ordentliche HV beschliesst jährlich über die Höhe der Mitgliederbeiträge für das laufende Jahr. Sie kann diese nach Mitgliederkategorien und Alter abstufen. Sympathisanten bezahlen einen von der HV festgelegten Unkostenbeitrag. Art. 32 Nachschusspflicht Die Mitglieder können weder zu Nachschüssen verpflichtet noch persönlich in Anspruch genommen werden. Art. 33 Behördenbeiträge Wer für die JF Stadt Bern ein entgeltliches öffentliches Amt innehat, wie beispielsweise Schulkommissionsmitglied, Mitglied des Stadtrats, hat einen vom Vorstand festgelegten Beitrag zu entrichten. Dieser Beitrag darf die Hälfte des erzielbaren Sitzungsgeldes nicht übersteigen. Art. 34 Rechnungsabschluss Der Rechnungsabschluss erfolgt jährlich per 31. Dezember.X. Schlussbestimmungen
Art. 35 Statutenrevisionen Statutenänderungen müssen mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten, anwesenden Mit glieder genehmigt werden. Art. 36 Auflösung Die Auflösung der JF Stadt Bern kann nur an einer zu diesem Zweck einberufenen, ausserordentlichen HV beschlossen werden. Die Einberufung erfolgt nur, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Aktivmitglieder dies schriftlich verlangen. Der Auflösung müssen mindestens 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Aktivmitglieder zustimmen. Bei der Auflösung fällt das ganze Inventar und Vermögen gemäss Beschluss der JFB oder der JFS zu. Art. 37 Inkrafttreten Diese Statuten ersetzen alle früheren Fassungen. Die vorliegenden Statuten wurden anlässlich der HV vom 9. Februar 2000 angenommen und treten am 10. Februar 2000 in Kraft. Bern, 9. Februar 2000 Der Präsident» Weiterlesen
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Statuten Jungfreisinnige Stadt Bern
I. Name, Sitz, Zugehörigkeit
Art. 1 Name, Sitz
Unter der Bezeichnung Jungfreisinnige Stadt Bern (JF) besteht ein politischer Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern.
Art. 2 Zweck
Die JF Stadt Bern bezwecken, sich mit liberaler, freiheitlicher, toleranter, weltoffener und sozialer Überzeugung am politischen Geschehen zu beteiligen. Sie wollen mit ihren Ideen und Aktionen das staatsbürgerliche Interesse der jüngeren Generation wecken, sie mit den politischen Verhältnissen vertraut machen und sie zur Mitbeteiligung am politischen Leben anregen. Die JF Stadt Bern informieren ihre Mitglieder über das politische Geschehen.
Art. 3 Zugehörigkeit
Die JF Stadt Bern stehen allen Leuten offen, die sich zu den Grundsätzen des Liberalismus bekennen, ungeachtet ihres sozialen, konfessionellen oder kulturellen Herkommens.
Die JF Stadt Bern gehören als Gruppe der Freisinnig-Demokratischen Partei der Stadt Bern an. Sie sind eine Sektion der Jungfreisinnigen Kanton Bern (JFB) und der Jungfreisinnigen Schweiz (JFS). Sie können sich anderen Organisationen anschliessen oder mit ihnen zusammenarbeiten, sofern deren Zweck den Zielen der JF Stadt Bern entspricht.
II. Organisation und Verfahren
Art. 4 Organe
Die Organe der JF Stadt Bern sind: Die Hauptversammlung (HV), die Mitgliederversammlung (MV), der Vorstand, Ausschüsse und die Rechnungsrevisoren.
Art. 5 Protokolle
Über alle Sitzungen der einzelnen Organe sind Beschlussprotokolle zu führen.
Art. 6 Abstimmungen, Wahlen und Ordnungsanträge
Wo die Statuten nichts anderes vorsehen, gilt bei Abstimmungen das einfache Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen. Die oder der Vorsitzende verfügt nur über den Stichentscheid.
Wenn sich mehr Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stellen als Stellen zu besetzen sind, so erfolgen die Wahlen in geheimer Stimmabgabe mittels Stimmzettel.
Im ersten Wahlgang gilt das absolute, in den weiteren Wahlgängen gilt das relative Mehr. Das Mehr wird berechnet von der Gesamtzahl der eingegangenen gültigen Wahlzetteln.
Leere Wahlzettel fallen nicht in die Berechnung. Ab dem zweiten Wahlgang scheidet jeweils aus, wer am wenigsten Stimmen erhält.
Auf Verlangen eines Aktivmitglieds wird geheim abgestimmt oder gewählt. Über Ordnungsanträge wird sofort abgestimmt.
III. Hauptversammlung (HV)
Art. 7 Ordentliche HV
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird durch den Vorstand jeweils zu Beginn des Jahres einberufen. Die ordentlichen Traktanden sind:
- Protokoll der letzten HV
- Jahresbericht der Präsidentin oder des Präsidenten
- Jahresrechnung
- Revisorenbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten
- Wahl der Vizepräsidenten
- Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder
- Wahl der Rechnungsrevisoren
- Budget und Mitgliederbeiträge
- Wahl der Delegierten in die Gremien der FDP, JFB, JFS
- Weitere Wahlen und Bestätigungen
- Jahresprogramm
- Varia
Art. 8 Weitere Kompetenzen der HV
Die HV ist zudem zuständig für Statutenänderungen, Behandlung von Anträgen, Ernennung von Ehrenmitgliedern, Entscheide über Rekurse und Einsetzen von ständigen Ausschüssen. Ausserdem kommen der HV sämtliche Befugnisse der MV zu, soweit diese traktandiert sind.
Art. 9 Ausserordentliche HV
Eine ausserordentliche HV wird einberufen, wenn dringende Geschäfte vorliegen oder wenn ein Fünftel der Aktivmitglieder eine solche schriftlich verlangt. Sie findet innert 30 Tagen seit Einreichung des Antrags statt.
Art. 10 Einladung zur HV
Die Einladung zu einer HV oder a.o. HV hat unter Bekanntgabe der Traktanden und Anträge mindestens 20 Tage zum Voraus den Mitgliedern zuzukommen.
Art. 11 Anträge
Anträge von Mitgliedern, die sich nicht auf ein angekündigtes Traktandum beziehen, sind mit einem Mehr von 2/3 der abgegebenen Stimmen in die Traktandenliste aufzunehmen.
IV. Mitgliederversammlung (MV)
Art. 12 Befugnisse
Die MV behandelt politische Angelegenheiten, erlässt Richtlinien für die politische Tätigkeit der JF Stadt Bern, fasst Parolen und bezieht Stellung zu politischen Fragen.
Art. 13 Turnus
Die MV wird nach Bedarf vom Vorstand oder auf Verlangen von einem Fünftel der Aktivmitglieder einberufen.
Art. 14 Öffentlichkeit
Die MV ist öffentlich. Der Vorstand kann eine andere Zulassungsordnung beschliessen.
V. Vorstand
Art. 15 Zusammensetzung und Amtsdauer
Der Vorstand besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und den Vizepräsidenten, einer Finanzchefin oder einem Finanzchef, einer Sekretärin oder einem Sekretär sowie weiteren Mitgliedern. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst und setzt die verschiedenen Chargen fest. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands ist nicht begrenzt. Jungfreisinnige Mitglieder des Stadtrates gehören dem Vorstand von Amtes wegen an.
Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt ein Jahr. Wiederwahlen sind zulässig.
Art. 16 Unterschrift
Die Präsidentin oder der Präsident unterschreibt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied rechtsverbindlich für die JF Stadt Bern. Im Bank- und Postcheckverkehr sind die Präsidentin oder der Präsident und das mit den Finanzen betraute Vorstandsmitglied einzelzeichnungsberechtigt.
Art. 17 Vorstandstätigkeiten
Der Vorstand leitet die JF Stadt Bern entsprechend den Statuten, Richtlinien und Beschlüssen der HV und MV. Er vertritt die JF nach aussen und fasst Beschlüsse, die nicht anderen Organen vorbehalten sind.
Art. 18 Pflichten des Vorstandes
Der Vorstand hat folgende Pflichten:
- Vorbereitung und Einberufung der HV und MV
- Erledigung der laufenden Geschäfte
- Beobachtung des politischen Geschehens
- Verabschiedung von Vernehmlassungsantworten
- Parolenfassung zu städtischen Abstimmungsvorlagen, sofern kein Beschluss eines übergeordneten Organs vorliegt
- Information der Mitglieder
- Pflege der Beziehungen zur FDP und anderen Organisationen
- Organisation der Arbeiten bei Wahlen und Abstimmungen
- Durchführung von politischen Aktionen
- Mitgliederwerbung
- Einsetzung von nicht ständigen Ausschüssen und Wahl dieser Mitglieder. Überwachung derer Tätigkeit.
Art. 19 Vorstandssitzungen und Zirkularbeschlüsse
Der Vorstand wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten in der Regel eine Woche zum Voraus einberufen, unter Angabe der Traktanden, Ort und Zeit. Der ordnungsgemäss einberufene Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
In dringenden Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkulationsweg, unter Einschluss der Möglichkeiten der elektronischen Datenübermittlung, gefällt werden. Diese sind nur gültig, wenn sich mindestens ein Drittel der Vorstandsmitglieder äussert.
VI. Ausschüsse
Art. 20 Einsetzung, Aufgaben, Zuständigkeiten
Der Vorstand kann Ausschüsse zur Bearbeitung besonderer Aufgaben einsetzen. Diese stehen auch Nichtmitgliedern offen. In jedem Ausschuss hat ein Vorstandsmitglied Einsitz zu nehmen. Der Vorstand kann eigene Kompetenzen an Ausschüsse delegieren.
Verzichtet er darauf, so bedürfen Beschlüsse von Ausschüssen der Genehmigung durch den Vorstand.
VII. Rechnungsrevisoren
Art. 21. Aufgaben
Die HV wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, die dem Vorstand nicht angehören dürfen. Sie prüfen die Jahresrechnung der JF Stadt Bern und erstatten der HV schriftlichen Bericht.
VIII. Mitglieder
Art. 22 Mitgliederkategorien
Die JF Stadt Bern kennen folgende Mitgliederkategorien: Aktivmitglieder, Passivmitglieder, Ehrenmitglieder und Sympathisanten.
Art. 23 Aktivmitglieder
Aktivmitglied kann sein, wer das 35. Altersjahr noch nicht vollendet hat und keiner anderen Partei, ausgenommen FDP, JFS oder einer anderen JF Sektion angehört. Inhaber öffentlicher Mandate, die als Jungfreisinnige gewählt wurden, können nach Vollendung des 35. Altersjahres bis zum Ende der laufenden Amtsperiode Aktivmitglied bleiben.
Art. 24 Passivmitglieder
Passivmitglied kann sein, wer sich zu den in Art. 2 umschriebenen Grundsätzen bekennt.
Passivmitglieder verfügen über beratende Stimme und Antragsrechte, haben jedoch weder aktives noch passives Wahlrecht.
Art. 25 Ehrenmitglieder
Einzelne Personen, die sich besonders um die JF Stadt Bern verdient gemacht haben, können von der HV zu Ehrenmitgliedern gewählt werden. Sie verfügen über die gleichen Rechte wie die Passivmitglieder.
Art. 26 Aufnahme
Der Vorstand entscheidet über Aufnahmegesuche. Abgewiesene Gesuchsteller können innerhalb von zehn Tagen seit Zugang des schriftlichen Abweisungsentscheides an die nächste ordentliche HV rekurrieren. Der Entscheid der HV ist endgültig.
Art. 27 Auschluss
Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Mitglied ausschliessen, wenn es für die JF Stadt Bern untragbar geworden ist. Untragbarkeit liegt namentlich vor, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung den Mitgliederbeitrag nicht bezahlt hat.
Der Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied unter Angabe des Grundes schriftlich mit eingeschriebener Post mitzuteilen.
Art. 28 Rekursrecht
Ausgeschlossene können innert 10 Tagen seit Zugang des Entscheides an die nächste ordentliche HV rekurrieren. Der Rekurs hat aufschiebende Wirkung. Die HV entscheidet endgültig.
Art. 29 Sympathisanten
Als Sympathisanten gelten Personen, die den JF Stadt Bern nahestehen. Sie haben die gleichen Rechte wie die Passivmitglieder.
IX. Finanzen
Art. 30 Finanzierung
Die Finanzierung der JF Stadt Bern erfolgt durch Mitgliederbeiträge, Behördenbeiträge, Beiträge der FDP, freiwillige Zuwendungen, Finanzaktionen und Vermögenserträge.
Art. 31 Mitgliederbeiträge
Die ordentliche HV beschliesst jährlich über die Höhe der Mitgliederbeiträge für das laufende Jahr. Sie kann diese nach Mitgliederkategorien und Alter abstufen. Sympathisanten bezahlen einen von der HV festgelegten Unkostenbeitrag.
Art. 32 Nachschusspflicht
Die Mitglieder können weder zu Nachschüssen verpflichtet noch persönlich in Anspruch genommen werden.
Art. 33 Behördenbeiträge
Wer für die JF Stadt Bern ein entgeltliches öffentliches Amt innehat, wie beispielsweise Schulkommissionsmitglied, Mitglied des Stadtrats, hat einen vom Vorstand festgelegten Beitrag zu entrichten. Dieser Beitrag darf die Hälfte des erzielbaren Sitzungsgeldes
nicht übersteigen.
Art. 34 Rechnungsabschluss
Der Rechnungsabschluss erfolgt jährlich per 31. Dezember.
X. Schlussbestimmungen
Art. 35 Statutenrevisionen
Statutenänderungen müssen mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten, anwesenden Mit glieder genehmigt werden.
Art. 36 Auflösung
Die Auflösung der JF Stadt Bern kann nur an einer zu diesem Zweck einberufenen, ausserordentlichen HV beschlossen werden. Die Einberufung erfolgt nur, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Aktivmitglieder dies schriftlich verlangen. Der Auflösung müssen mindestens 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Aktivmitglieder zustimmen.
Bei der Auflösung fällt das ganze Inventar und Vermögen gemäss Beschluss der JFB oder der JFS zu.
Art. 37 Inkrafttreten
Diese Statuten ersetzen alle früheren Fassungen. Die vorliegenden Statuten wurden anlässlich der HV vom 9. Februar 2000 angenommen und treten am 10. Februar 2000 in Kraft.
Bern, 9. Februar 2000
Der Präsident
Statuten
Veröffentlicht am 30. Mai 2010I. Name, Sitz, Zugehörigkeit
Art. 1 Name, Sitz Unter der Bezeichnung Jungfreisinnige Stadt Bern (JF) besteht ein politischer Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern. Art. 2 Zweck Die JF Stadt Bern bezwecken, sich mit liberaler, freiheitlicher, toleranter, weltoffener und sozialer Überzeugung am politischen Geschehen zu beteiligen. Sie wollen mit ihren Ideen und Aktionen das staatsbürgerliche Interesse der jüngeren Generation wecken, sie mit den politischen Verhältnissen vertraut machen und sie zur Mitbeteiligung am politischen Leben anregen. Die JF Stadt Bern informieren ihre Mitglieder über das politische Geschehen. Art. 3 Zugehörigkeit Die JF Stadt Bern stehen allen Leuten offen, die sich zu den Grundsätzen des Liberalismus bekennen, ungeachtet ihres sozialen, konfessionellen oder kulturellen Herkommens. Die JF Stadt Bern gehören als Gruppe der Freisinnig-Demokratischen Partei der Stadt Bern an. Sie sind eine Sektion der Jungfreisinnigen Kanton Bern (JFB) und der Jungfreisinnigen Schweiz (JFS). Sie können sich anderen Organisationen anschliessen oder mit ihnen zusammenarbeiten, sofern deren Zweck den Zielen der JF Stadt Bern entspricht.II. Organisation und Verfahren
Art. 4 Organe Die Organe der JF Stadt Bern sind: Die Hauptversammlung (HV), die Mitgliederversammlung (MV), der Vorstand, Ausschüsse und die Rechnungsrevisoren. Art. 5 Protokolle Über alle Sitzungen der einzelnen Organe sind Beschlussprotokolle zu führen. Art. 6 Abstimmungen, Wahlen und Ordnungsanträge Wo die Statuten nichts anderes vorsehen, gilt bei Abstimmungen das einfache Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen. Die oder der Vorsitzende verfügt nur über den Stichentscheid. Wenn sich mehr Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stellen als Stellen zu besetzen sind, so erfolgen die Wahlen in geheimer Stimmabgabe mittels Stimmzettel. Im ersten Wahlgang gilt das absolute, in den weiteren Wahlgängen gilt das relative Mehr. Das Mehr wird berechnet von der Gesamtzahl der eingegangenen gültigen Wahlzetteln. Leere Wahlzettel fallen nicht in die Berechnung. Ab dem zweiten Wahlgang scheidet jeweils aus, wer am wenigsten Stimmen erhält. Auf Verlangen eines Aktivmitglieds wird geheim abgestimmt oder gewählt. Über Ordnungsanträge wird sofort abgestimmt.III. Hauptversammlung (HV)
Art. 7 Ordentliche HV Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird durch den Vorstand jeweils zu Beginn des Jahres einberufen. Die ordentlichen Traktanden sind:- Protokoll der letzten HV
- Jahresbericht der Präsidentin oder des Präsidenten
- Jahresrechnung
- Revisorenbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten
- Wahl der Vizepräsidenten
- Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder
- Wahl der Rechnungsrevisoren
- Budget und Mitgliederbeiträge
- Wahl der Delegierten in die Gremien der FDP, JFB, JFS
- Weitere Wahlen und Bestätigungen
- Jahresprogramm
- Varia
IV. Mitgliederversammlung (MV)
Art. 12 Befugnisse Die MV behandelt politische Angelegenheiten, erlässt Richtlinien für die politische Tätigkeit der JF Stadt Bern, fasst Parolen und bezieht Stellung zu politischen Fragen. Art. 13 Turnus Die MV wird nach Bedarf vom Vorstand oder auf Verlangen von einem Fünftel der Aktivmitglieder einberufen. Art. 14 Öffentlichkeit Die MV ist öffentlich. Der Vorstand kann eine andere Zulassungsordnung beschliessen.V. Vorstand
Art. 15 Zusammensetzung und Amtsdauer Der Vorstand besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und den Vizepräsidenten, einer Finanzchefin oder einem Finanzchef, einer Sekretärin oder einem Sekretär sowie weiteren Mitgliedern. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst und setzt die verschiedenen Chargen fest. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands ist nicht begrenzt. Jungfreisinnige Mitglieder des Stadtrates gehören dem Vorstand von Amtes wegen an. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt ein Jahr. Wiederwahlen sind zulässig. Art. 16 Unterschrift Die Präsidentin oder der Präsident unterschreibt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied rechtsverbindlich für die JF Stadt Bern. Im Bank- und Postcheckverkehr sind die Präsidentin oder der Präsident und das mit den Finanzen betraute Vorstandsmitglied einzelzeichnungsberechtigt. Art. 17 Vorstandstätigkeiten Der Vorstand leitet die JF Stadt Bern entsprechend den Statuten, Richtlinien und Beschlüssen der HV und MV. Er vertritt die JF nach aussen und fasst Beschlüsse, die nicht anderen Organen vorbehalten sind. Art. 18 Pflichten des Vorstandes Der Vorstand hat folgende Pflichten:- Vorbereitung und Einberufung der HV und MV
- Erledigung der laufenden Geschäfte
- Beobachtung des politischen Geschehens
- Verabschiedung von Vernehmlassungsantworten
- Parolenfassung zu städtischen Abstimmungsvorlagen, sofern kein Beschluss eines übergeordneten Organs vorliegt
- Information der Mitglieder
- Pflege der Beziehungen zur FDP und anderen Organisationen
- Organisation der Arbeiten bei Wahlen und Abstimmungen
- Durchführung von politischen Aktionen
- Mitgliederwerbung
- Einsetzung von nicht ständigen Ausschüssen und Wahl dieser Mitglieder. Überwachung derer Tätigkeit.
VI. Ausschüsse
Art. 20 Einsetzung, Aufgaben, Zuständigkeiten Der Vorstand kann Ausschüsse zur Bearbeitung besonderer Aufgaben einsetzen. Diese stehen auch Nichtmitgliedern offen. In jedem Ausschuss hat ein Vorstandsmitglied Einsitz zu nehmen. Der Vorstand kann eigene Kompetenzen an Ausschüsse delegieren. Verzichtet er darauf, so bedürfen Beschlüsse von Ausschüssen der Genehmigung durch den Vorstand.VII. Rechnungsrevisoren
Art. 21. Aufgaben Die HV wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, die dem Vorstand nicht angehören dürfen. Sie prüfen die Jahresrechnung der JF Stadt Bern und erstatten der HV schriftlichen Bericht.VIII. Mitglieder
Art. 22 Mitgliederkategorien Die JF Stadt Bern kennen folgende Mitgliederkategorien: Aktivmitglieder, Passivmitglieder, Ehrenmitglieder und Sympathisanten. Art. 23 Aktivmitglieder Aktivmitglied kann sein, wer das 35. Altersjahr noch nicht vollendet hat und keiner anderen Partei, ausgenommen FDP, JFS oder einer anderen JF Sektion angehört. Inhaber öffentlicher Mandate, die als Jungfreisinnige gewählt wurden, können nach Vollendung des 35. Altersjahres bis zum Ende der laufenden Amtsperiode Aktivmitglied bleiben. Art. 24 Passivmitglieder Passivmitglied kann sein, wer sich zu den in Art. 2 umschriebenen Grundsätzen bekennt. Passivmitglieder verfügen über beratende Stimme und Antragsrechte, haben jedoch weder aktives noch passives Wahlrecht. Art. 25 Ehrenmitglieder Einzelne Personen, die sich besonders um die JF Stadt Bern verdient gemacht haben, können von der HV zu Ehrenmitgliedern gewählt werden. Sie verfügen über die gleichen Rechte wie die Passivmitglieder. Art. 26 Aufnahme Der Vorstand entscheidet über Aufnahmegesuche. Abgewiesene Gesuchsteller können innerhalb von zehn Tagen seit Zugang des schriftlichen Abweisungsentscheides an die nächste ordentliche HV rekurrieren. Der Entscheid der HV ist endgültig. Art. 27 Auschluss Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Mitglied ausschliessen, wenn es für die JF Stadt Bern untragbar geworden ist. Untragbarkeit liegt namentlich vor, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung den Mitgliederbeitrag nicht bezahlt hat. Der Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied unter Angabe des Grundes schriftlich mit eingeschriebener Post mitzuteilen. Art. 28 Rekursrecht Ausgeschlossene können innert 10 Tagen seit Zugang des Entscheides an die nächste ordentliche HV rekurrieren. Der Rekurs hat aufschiebende Wirkung. Die HV entscheidet endgültig. Art. 29 Sympathisanten Als Sympathisanten gelten Personen, die den JF Stadt Bern nahestehen. Sie haben die gleichen Rechte wie die Passivmitglieder.IX. Finanzen
Art. 30 Finanzierung Die Finanzierung der JF Stadt Bern erfolgt durch Mitgliederbeiträge, Behördenbeiträge, Beiträge der FDP, freiwillige Zuwendungen, Finanzaktionen und Vermögenserträge. Art. 31 Mitgliederbeiträge Die ordentliche HV beschliesst jährlich über die Höhe der Mitgliederbeiträge für das laufende Jahr. Sie kann diese nach Mitgliederkategorien und Alter abstufen. Sympathisanten bezahlen einen von der HV festgelegten Unkostenbeitrag. Art. 32 Nachschusspflicht Die Mitglieder können weder zu Nachschüssen verpflichtet noch persönlich in Anspruch genommen werden. Art. 33 Behördenbeiträge Wer für die JF Stadt Bern ein entgeltliches öffentliches Amt innehat, wie beispielsweise Schulkommissionsmitglied, Mitglied des Stadtrats, hat einen vom Vorstand festgelegten Beitrag zu entrichten. Dieser Beitrag darf die Hälfte des erzielbaren Sitzungsgeldes nicht übersteigen. Art. 34 Rechnungsabschluss Der Rechnungsabschluss erfolgt jährlich per 31. Dezember.X. Schlussbestimmungen
Art. 35 Statutenrevisionen Statutenänderungen müssen mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten, anwesenden Mit glieder genehmigt werden. Art. 36 Auflösung Die Auflösung der JF Stadt Bern kann nur an einer zu diesem Zweck einberufenen, ausserordentlichen HV beschlossen werden. Die Einberufung erfolgt nur, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Aktivmitglieder dies schriftlich verlangen. Der Auflösung müssen mindestens 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Aktivmitglieder zustimmen. Bei der Auflösung fällt das ganze Inventar und Vermögen gemäss Beschluss der JFB oder der JFS zu. Art. 37 Inkrafttreten Diese Statuten ersetzen alle früheren Fassungen. Die vorliegenden Statuten wurden anlässlich der HV vom 9. Februar 2000 angenommen und treten am 10. Februar 2000 in Kraft. Bern, 9. Februar 2000 Der Präsident» Weiterlesen
Statuten
Veröffentlicht am 30. Mai 2010I. Name, Sitz, Zugehörigkeit
Art. 1 Name, Sitz
Unter der Bezeichnung Jungfreisinnige Stadt Bern (JF) besteht ein politischer Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern.
Art. 2 Zweck
Die JF Stadt Bern bezwecken, sich mit liberaler, freiheitlicher, toleranter, weltoffener und sozialer Überzeugung am politischen Geschehen zu beteiligen. Sie wollen mit ihren Ideen und Aktionen das staatsbürgerliche Interesse der jüngeren Generation wecken, sie mit den politischen Verhältnissen vertraut machen und sie zur Mitbeteiligung am politischen Leben anregen. Die JF Stadt Bern informieren ihre Mitglieder über das politische Geschehen.
Art. 3 Zugehörigkeit
Die JF Stadt Bern stehen allen Leuten offen, die sich zu den Grundsätzen des Liberalismus bekennen, ungeachtet ihres sozialen, konfessionellen oder kulturellen Herkommens.
Die JF Stadt Bern gehören als Gruppe der Freisinnig-Demokratischen Partei der Stadt Bern an. Sie sind eine Sektion der Jungfreisinnigen Kanton Bern (JFB) und der Jungfreisinnigen Schweiz (JFS). Sie können sich anderen Organisationen anschliessen oder mit ihnen zusammenarbeiten, sofern deren Zweck den Zielen der JF Stadt Bern entspricht.
II. Organisation und Verfahren
Art. 4 Organe
Die Organe der JF Stadt Bern sind: Die Hauptversammlung (HV), die Mitgliederversammlung (MV), der Vorstand, Ausschüsse und die Rechnungsrevisoren.
Art. 5 Protokolle
Über alle Sitzungen der einzelnen Organe sind Beschlussprotokolle zu führen.
Art. 6 Abstimmungen, Wahlen und Ordnungsanträge
Wo die Statuten nichts anderes vorsehen, gilt bei Abstimmungen das einfache Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen. Die oder der Vorsitzende verfügt nur über den Stichentscheid.
Wenn sich mehr Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stellen als Stellen zu besetzen sind, so erfolgen die Wahlen in geheimer Stimmabgabe mittels Stimmzettel.
Im ersten Wahlgang gilt das absolute, in den weiteren Wahlgängen gilt das relative Mehr. Das Mehr wird berechnet von der Gesamtzahl der eingegangenen gültigen Wahlzetteln.
Leere Wahlzettel fallen nicht in die Berechnung. Ab dem zweiten Wahlgang scheidet jeweils aus, wer am wenigsten Stimmen erhält.
Auf Verlangen eines Aktivmitglieds wird geheim abgestimmt oder gewählt. Über Ordnungsanträge wird sofort abgestimmt.
III. Hauptversammlung (HV)
Art. 7 Ordentliche HV
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird durch den Vorstand jeweils zu Beginn des Jahres einberufen. Die ordentlichen Traktanden sind:
- Protokoll der letzten HV
- Jahresbericht der Präsidentin oder des Präsidenten
- Jahresrechnung
- Revisorenbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten
- Wahl der Vizepräsidenten
- Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder
- Wahl der Rechnungsrevisoren
- Budget und Mitgliederbeiträge
- Wahl der Delegierten in die Gremien der FDP, JFB, JFS
- Weitere Wahlen und Bestätigungen
- Jahresprogramm
- Varia
Art. 8 Weitere Kompetenzen der HV
Die HV ist zudem zuständig für Statutenänderungen, Behandlung von Anträgen, Ernennung von Ehrenmitgliedern, Entscheide über Rekurse und Einsetzen von ständigen Ausschüssen. Ausserdem kommen der HV sämtliche Befugnisse der MV zu, soweit diese traktandiert sind.
Art. 9 Ausserordentliche HV
Eine ausserordentliche HV wird einberufen, wenn dringende Geschäfte vorliegen oder wenn ein Fünftel der Aktivmitglieder eine solche schriftlich verlangt. Sie findet innert 30 Tagen seit Einreichung des Antrags statt.
Art. 10 Einladung zur HV
Die Einladung zu einer HV oder a.o. HV hat unter Bekanntgabe der Traktanden und Anträge mindestens 20 Tage zum Voraus den Mitgliedern zuzukommen.
Art. 11 Anträge
Anträge von Mitgliedern, die sich nicht auf ein angekündigtes Traktandum beziehen, sind mit einem Mehr von 2/3 der abgegebenen Stimmen in die Traktandenliste aufzunehmen.
IV. Mitgliederversammlung (MV)
Art. 12 Befugnisse
Die MV behandelt politische Angelegenheiten, erlässt Richtlinien für die politische Tätigkeit der JF Stadt Bern, fasst Parolen und bezieht Stellung zu politischen Fragen.
Art. 13 Turnus
Die MV wird nach Bedarf vom Vorstand oder auf Verlangen von einem Fünftel der Aktivmitglieder einberufen.
Art. 14 Öffentlichkeit
Die MV ist öffentlich. Der Vorstand kann eine andere Zulassungsordnung beschliessen.
V. Vorstand
Art. 15 Zusammensetzung und Amtsdauer
Der Vorstand besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und den Vizepräsidenten, einer Finanzchefin oder einem Finanzchef, einer Sekretärin oder einem Sekretär sowie weiteren Mitgliedern. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst und setzt die verschiedenen Chargen fest. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands ist nicht begrenzt. Jungfreisinnige Mitglieder des Stadtrates gehören dem Vorstand von Amtes wegen an.
Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt ein Jahr. Wiederwahlen sind zulässig.
Art. 16 Unterschrift
Die Präsidentin oder der Präsident unterschreibt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied rechtsverbindlich für die JF Stadt Bern. Im Bank- und Postcheckverkehr sind die Präsidentin oder der Präsident und das mit den Finanzen betraute Vorstandsmitglied einzelzeichnungsberechtigt.
Art. 17 Vorstandstätigkeiten
Der Vorstand leitet die JF Stadt Bern entsprechend den Statuten, Richtlinien und Beschlüssen der HV und MV. Er vertritt die JF nach aussen und fasst Beschlüsse, die nicht anderen Organen vorbehalten sind.
Art. 18 Pflichten des Vorstandes
Der Vorstand hat folgende Pflichten:
- Vorbereitung und Einberufung der HV und MV
- Erledigung der laufenden Geschäfte
- Beobachtung des politischen Geschehens
- Verabschiedung von Vernehmlassungsantworten
- Parolenfassung zu städtischen Abstimmungsvorlagen, sofern kein Beschluss eines übergeordneten Organs vorliegt
- Information der Mitglieder
- Pflege der Beziehungen zur FDP und anderen Organisationen
- Organisation der Arbeiten bei Wahlen und Abstimmungen
- Durchführung von politischen Aktionen
- Mitgliederwerbung
- Einsetzung von nicht ständigen Ausschüssen und Wahl dieser Mitglieder. Überwachung derer Tätigkeit.
Art. 19 Vorstandssitzungen und Zirkularbeschlüsse
Der Vorstand wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten in der Regel eine Woche zum Voraus einberufen, unter Angabe der Traktanden, Ort und Zeit. Der ordnungsgemäss einberufene Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
In dringenden Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkulationsweg, unter Einschluss der Möglichkeiten der elektronischen Datenübermittlung, gefällt werden. Diese sind nur gültig, wenn sich mindestens ein Drittel der Vorstandsmitglieder äussert.
VI. Ausschüsse
Art. 20 Einsetzung, Aufgaben, Zuständigkeiten
Der Vorstand kann Ausschüsse zur Bearbeitung besonderer Aufgaben einsetzen. Diese stehen auch Nichtmitgliedern offen. In jedem Ausschuss hat ein Vorstandsmitglied Einsitz zu nehmen. Der Vorstand kann eigene Kompetenzen an Ausschüsse delegieren.
Verzichtet er darauf, so bedürfen Beschlüsse von Ausschüssen der Genehmigung durch den Vorstand.
VII. Rechnungsrevisoren
Art. 21. Aufgaben
Die HV wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, die dem Vorstand nicht angehören dürfen. Sie prüfen die Jahresrechnung der JF Stadt Bern und erstatten der HV schriftlichen Bericht.
VIII. Mitglieder
Art. 22 Mitgliederkategorien
Die JF Stadt Bern kennen folgende Mitgliederkategorien: Aktivmitglieder, Passivmitglieder, Ehrenmitglieder und Sympathisanten.
Art. 23 Aktivmitglieder
Aktivmitglied kann sein, wer das 35. Altersjahr noch nicht vollendet hat und keiner anderen Partei, ausgenommen FDP, JFS oder einer anderen JF Sektion angehört. Inhaber öffentlicher Mandate, die als Jungfreisinnige gewählt wurden, können nach Vollendung des 35. Altersjahres bis zum Ende der laufenden Amtsperiode Aktivmitglied bleiben.
Art. 24 Passivmitglieder
Passivmitglied kann sein, wer sich zu den in Art. 2 umschriebenen Grundsätzen bekennt.
Passivmitglieder verfügen über beratende Stimme und Antragsrechte, haben jedoch weder aktives noch passives Wahlrecht.
Art. 25 Ehrenmitglieder
Einzelne Personen, die sich besonders um die JF Stadt Bern verdient gemacht haben, können von der HV zu Ehrenmitgliedern gewählt werden. Sie verfügen über die gleichen Rechte wie die Passivmitglieder.
Art. 26 Aufnahme
Der Vorstand entscheidet über Aufnahmegesuche. Abgewiesene Gesuchsteller können innerhalb von zehn Tagen seit Zugang des schriftlichen Abweisungsentscheides an die nächste ordentliche HV rekurrieren. Der Entscheid der HV ist endgültig.
Art. 27 Auschluss
Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Mitglied ausschliessen, wenn es für die JF Stadt Bern untragbar geworden ist. Untragbarkeit liegt namentlich vor, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung den Mitgliederbeitrag nicht bezahlt hat.
Der Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied unter Angabe des Grundes schriftlich mit eingeschriebener Post mitzuteilen.
Art. 28 Rekursrecht
Ausgeschlossene können innert 10 Tagen seit Zugang des Entscheides an die nächste ordentliche HV rekurrieren. Der Rekurs hat aufschiebende Wirkung. Die HV entscheidet endgültig.
Art. 29 Sympathisanten
Als Sympathisanten gelten Personen, die den JF Stadt Bern nahestehen. Sie haben die gleichen Rechte wie die Passivmitglieder.
IX. Finanzen
Art. 30 Finanzierung
Die Finanzierung der JF Stadt Bern erfolgt durch Mitgliederbeiträge, Behördenbeiträge, Beiträge der FDP, freiwillige Zuwendungen, Finanzaktionen und Vermögenserträge.
Art. 31 Mitgliederbeiträge
Die ordentliche HV beschliesst jährlich über die Höhe der Mitgliederbeiträge für das laufende Jahr. Sie kann diese nach Mitgliederkategorien und Alter abstufen. Sympathisanten bezahlen einen von der HV festgelegten Unkostenbeitrag.
Art. 32 Nachschusspflicht
Die Mitglieder können weder zu Nachschüssen verpflichtet noch persönlich in Anspruch genommen werden.
Art. 33 Behördenbeiträge
Wer für die JF Stadt Bern ein entgeltliches öffentliches Amt innehat, wie beispielsweise Schulkommissionsmitglied, Mitglied des Stadtrats, hat einen vom Vorstand festgelegten Beitrag zu entrichten. Dieser Beitrag darf die Hälfte des erzielbaren Sitzungsgeldes
nicht übersteigen.
Art. 34 Rechnungsabschluss
Der Rechnungsabschluss erfolgt jährlich per 31. Dezember.
X. Schlussbestimmungen
Art. 35 Statutenrevisionen
Statutenänderungen müssen mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten, anwesenden Mit glieder genehmigt werden.
Art. 36 Auflösung
Die Auflösung der JF Stadt Bern kann nur an einer zu diesem Zweck einberufenen, ausserordentlichen HV beschlossen werden. Die Einberufung erfolgt nur, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Aktivmitglieder dies schriftlich verlangen. Der Auflösung müssen mindestens 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Aktivmitglieder zustimmen.
Bei der Auflösung fällt das ganze Inventar und Vermögen gemäss Beschluss der JFB oder der JFS zu.
Art. 37 Inkrafttreten
Diese Statuten ersetzen alle früheren Fassungen. Die vorliegenden Statuten wurden anlässlich der HV vom 9. Februar 2000 angenommen und treten am 10. Februar 2000 in Kraft.
Bern, 9. Februar 2000
Der Präsident
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Statuten
Veröffentlicht am 30. Mai 2010 I. Name, Sitz, Zugehörigkeit Art. 1 Name, Sitz Unter der Bezeichnung Jungfreisinnige Stadt Bern (JF) besteht ein politischer Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern. Art. 2 Zweck Die JF Stadt Bern bezwecken, sich mit liberaler, freiheitlicher, toleranter, weltoffener und sozialer Überzeugung am politischen Geschehen zu beteiligen. Sie wollen mit ihren Ideen und Aktionen das staatsbürgerliche Interesse der jüngeren Generation wecken, sie mit den politischen Verhältnissen vertraut machen und sie zur Mitbeteiligung am politischen Leben anregen. Die JF Stadt Bern informieren ihre Mitglieder über das politische Geschehen. Art. 3 Zugehörigkeit Die JF Stadt Bern stehen allen Leuten offen, die sich zu den Grundsätzen des Liberalismus bekennen, ungeachtet ihres sozialen, konfessionellen oder kulturellen Herkommens. Die JF Stadt Bern gehören als Gruppe der Freisinnig-Demokratischen Partei der Stadt Bern an. Sie sind eine Sektion der Jungfreisinnigen Kanton Bern (JFB) und der Jungfreisinnigen Schweiz (JFS). Sie können sich anderen Organisationen anschliessen oder mit ihnen zusammenarbeiten, sofern deren Zweck den Zielen der JF Stadt Bern entspricht. II. Organisation und Verfahren Art. 4 Organe Die Organe der JF Stadt Bern sind: Die Hauptversammlung (HV), die Mitgliederversammlung (MV), der Vorstand, Ausschüsse und die Rechnungsrevisoren. Art. 5 Protokolle Über alle Sitzungen der einzelnen Organe sind Beschlussprotokolle zu führen. Art. 6 Abstimmungen, Wahlen und Ordnungsanträge Wo die Statuten nichts anderes vorsehen, gilt bei Abstimmungen das einfache Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen. Die oder der Vorsitzende verfügt nur über den Stichentscheid. Wenn sich mehr Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stellen als Stellen zu besetzen sind, so erfolgen die Wahlen in geheimer Stimmabgabe mittels Stimmzettel. Im ersten Wahlgang gilt das absolute, in den weiteren Wahlgängen gilt das relative Mehr. Das Mehr wird berechnet von der Gesamtzahl der eingegangenen gültigen Wahlzetteln. Leere Wahlzettel fallen nicht in die Berechnung. Ab dem zweiten Wahlgang scheidet jeweils aus, wer am wenigsten Stimmen erhält. Auf Verlangen eines Aktivmitglieds wird geheim abgestimmt oder gewählt. Über Ordnungsanträge wird sofort abgestimmt. III. Hauptversammlung (HV) Art. 7 Ordentliche HV Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird durch den Vorstand jeweils zu Beginn des Jahres einberufen. Die ordentlichen Traktanden sind:- Protokoll der letzten HV
- Jahresbericht der Präsidentin oder des Präsidenten
- Jahresrechnung
- Revisorenbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten
- Wahl der Vizepräsidenten
- Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder
- Wahl der Rechnungsrevisoren
- Budget und Mitgliederbeiträge
- Wahl der Delegierten in die Gremien der FDP, JFB, JFS
- Weitere Wahlen und Bestätigungen
- Jahresprogramm
- Varia
- Vorbereitung und Einberufung der HV und MV
- Erledigung der laufenden Geschäfte
- Beobachtung des politischen Geschehens
- Verabschiedung von Vernehmlassungsantworten
- Parolenfassung zu städtischen Abstimmungsvorlagen, sofern kein Beschluss eines übergeordneten Organs vorliegt
- Information der Mitglieder
- Pflege der Beziehungen zur FDP und anderen Organisationen
- Organisation der Arbeiten bei Wahlen und Abstimmungen
- Durchführung von politischen Aktionen
- Mitgliederwerbung
- Einsetzung von nicht ständigen Ausschüssen und Wahl dieser Mitglieder. Überwachung derer Tätigkeit.
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Statuten
Veröffentlicht am 30. Mai 2010 I. Name, Sitz, Zugehörigkeit Art. 1 Name, Sitz Unter der Bezeichnung Jungfreisinnige Stadt Bern (JF) besteht ein politischer Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern. Art. 2 Zweck Die JF Stadt Bern bezwecken, sich mit liberaler, freiheitlicher, toleranter, weltoffener und sozialer Überzeugung am politischen Geschehen zu beteiligen. Sie wollen mit ihren Ideen und Aktionen das staatsbürgerliche Interesse der jüngeren Generation wecken, sie mit den politischen Verhältnissen vertraut machen und sie zur Mitbeteiligung am politischen Leben anregen. Die JF Stadt Bern informieren ihre Mitglieder über das politische Geschehen. Art. 3 Zugehörigkeit Die JF Stadt Bern stehen allen Leuten offen, die sich zu den Grundsätzen des Liberalismus bekennen, ungeachtet ihres sozialen, konfessionellen oder kulturellen Herkommens. Die JF Stadt Bern gehören als Gruppe der Freisinnig-Demokratischen Partei der Stadt Bern an. Sie sind eine Sektion der Jungfreisinnigen Kanton Bern (JFB) und der Jungfreisinnigen Schweiz (JFS). Sie können sich anderen Organisationen anschliessen oder mit ihnen zusammenarbeiten, sofern deren Zweck den Zielen der JF Stadt Bern entspricht. II. Organisation und Verfahren Art. 4 Organe Die Organe der JF Stadt Bern sind: Die Hauptversammlung (HV), die Mitgliederversammlung (MV), der Vorstand, Ausschüsse und die Rechnungsrevisoren. Art. 5 Protokolle Über alle Sitzungen der einzelnen Organe sind Beschlussprotokolle zu führen. Art. 6 Abstimmungen, Wahlen und Ordnungsanträge Wo die Statuten nichts anderes vorsehen, gilt bei Abstimmungen das einfache Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen. Die oder der Vorsitzende verfügt nur über den Stichentscheid. Wenn sich mehr Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stellen als Stellen zu besetzen sind, so erfolgen die Wahlen in geheimer Stimmabgabe mittels Stimmzettel. Im ersten Wahlgang gilt das absolute, in den weiteren Wahlgängen gilt das relative Mehr. Das Mehr wird berechnet von der Gesamtzahl der eingegangenen gültigen Wahlzetteln. Leere Wahlzettel fallen nicht in die Berechnung. Ab dem zweiten Wahlgang scheidet jeweils aus, wer am wenigsten Stimmen erhält. Auf Verlangen eines Aktivmitglieds wird geheim abgestimmt oder gewählt. Über Ordnungsanträge wird sofort abgestimmt. III. Hauptversammlung (HV) Art. 7 Ordentliche HV Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird durch den Vorstand jeweils zu Beginn des Jahres einberufen. Die ordentlichen Traktanden sind:- Protokoll der letzten HV
- Jahresbericht der Präsidentin oder des Präsidenten
- Jahresrechnung
- Revisorenbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten
- Wahl der Vizepräsidenten
- Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder
- Wahl der Rechnungsrevisoren
- Budget und Mitgliederbeiträge
- Wahl der Delegierten in die Gremien der FDP, JFB, JFS
- Weitere Wahlen und Bestätigungen
- Jahresprogramm
- Varia
- Vorbereitung und Einberufung der HV und MV
- Erledigung der laufenden Geschäfte
- Beobachtung des politischen Geschehens
- Verabschiedung von Vernehmlassungsantworten
- Parolenfassung zu städtischen Abstimmungsvorlagen, sofern kein Beschluss eines übergeordneten Organs vorliegt
- Information der Mitglieder
- Pflege der Beziehungen zur FDP und anderen Organisationen
- Organisation der Arbeiten bei Wahlen und Abstimmungen
- Durchführung von politischen Aktionen
- Mitgliederwerbung
- Einsetzung von nicht ständigen Ausschüssen und Wahl dieser Mitglieder. Überwachung derer Tätigkeit.










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